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Genehmigungspflichtige Unterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflichtige Unterbringung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Kohlenklau Da muß schon chesterfields Umweg über eine Betreueränderung herhalten. ja, ohne diesen umweg geht es nicht. ...


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Alt 05.11.2009, 20:32   #11
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Da muß schon chesterfields Umweg über eine Betreueränderung herhalten.
ja, ohne diesen umweg geht es nicht. denn es liegt ja gar kein "verfahren" derzeit vor, wo die tochter beteiligt werden könnte.
zeiten ist offline  
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Alt 05.11.2009, 20:51   #12
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Ach, ich glaube, so umwegig ist dieser (natürlich gezielt aus dem Normwortlaute konstruierte) Umweg in der Praxis gar nicht.
Das kommt wohl sehr auf die Besetzung des jeweiligen Gerichtes an, inwieweit hier freizügige Auslegung passiert - ich arbeite mit einem Gericht zusammen, das Beschwerden gegen den Betreuer grundsätzlich sehr ernst nimmt - egal, von wem sie kommen... Das ist manchmal ziemlich frustrierend, hat natürlich aber auch Gründe...

Alleine im Rahmen der Aufsichtsführung (§ 1837 Abs. 2 BGB i. V. m. § 1908i Abs. 1 BGB) kann das Gericht wohl durchaus die Beschwerde eines Angehörigen zum Anlass nehmen, das Handeln des Betreuers zu prüfen und zu hinterfragen (Pflichtwidrigkeitsprüfung) - Verfahrensbeteiligung hin oder her.

Aber ich möchte doch mal ganz pauschal eine Lanze für die Kolleginnen und Kollegen brechen: Die allermeisten machen sich doch schon Gedanken darüber, was sie tun und warum sie es tun. Der Betreuer im gegenständlichen Fall wird sicherlich seine Gründe haben - und die muss er nicht zwingend allen Familienmitgliedern gegenüber transparent machen.
Das mag natürlich und berechtigt für Angehörige bitter sein, gerade wenn es um so gravierende Dinge wie einen Umzug ins Pflegeheim geht - aber anders funktioniert die Amtsführung manchmal gar nicht.
Chesterfield ist offline  
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Alt 12.11.2009, 10:53   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Danke für die ermutigenden Beiträge und die Hinweise FamFG. Hier sehe ich durchaus auch mittelfristigen Handlungsspielraum. Aber was ist bis dahin?

Wie ist V vor einer Abschiebung ins Pflegeheim geschützt?

Braucht B dazu eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht?


Grüsse von Rosa
Rosa L. ist offline  
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Stichworte
altenheim, angehörige, betreuerwechsel, pflege, pflegeheim, seniorenheim, stationäre einrichtung


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