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Der Sohn streikt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Der Sohn streikt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Michaela, hallo BetrKl, herzlichen Dank für eure Begrüßung und die Ermutigung, Fragen zu stellen. Unser behinderter Sohn verließ heuer ...


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Alt 09.11.2009, 01:50   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
Lächeln Der Sohn streikt

Hallo Michaela,
hallo BetrKl,

herzlichen Dank für eure Begrüßung und die Ermutigung, Fragen zu stellen.

Unser behinderter Sohn verließ heuer im Juli die Christophorus-Schule der Lebenshilfe und wurde zum 01. Sept. 2009 in die Werkstätten für Behinderte (W.f.B.) aufgenommen.

Diese Werkstätten besuchte er im Sept. und Okt. 2009 einigermaßen regelmäßig, doch seit Mo., 02. Nov. 2009 weigerte er sich hartnäckig, in seine Arbeit zu fahren; er war die ganze Woche nicht in den W.f.B., und wir sind schon gespannt, ob er morgen wieder streiken wird.

Wir telefonierten mit dem dortigen Leiter, aber einen triftigen Grund für seine Arbeitsverweigerung konnten wir nicht ermitteln.

Körperlich ist uns der inzwischen 21-jährige Sohn mit seinen 130 kg eindeutig überlegen.

Was passiert, wenn man ihn rausschmeißt, weil er nicht zur Arbeit kommt?
Verliert er seinen Status als Sozialversicherter?
Muss ich fürchten, dass mir das Vormundschaftsgericht die Betreuung entzieht?

Was raten Sie uns in dieser verzwickten Lage?


Ich freue mich auf Ihre Antworten


Mit freundlichem Gruß

Ihr Josef Kroiß

Geändert von Josef Kroiß (09.11.2009 um 01:55 Uhr)
Josef Kroiß ist offline  
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Alt 09.11.2009, 08:22   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Josef Kroiß,

was gibt Ihr Sohn denn als Grund für die Arbeitsverweigerung an?

Zu Ihren Fragen: wenn er nicht mehr Teilnehmer der Werkstatt ist erhält er natürlich das Werkstattgeld nicht, aber er bekommt doch SGBII Leistung oder?

Wer in der WfB ohne Krankmeldung längere Zeit und/oder öfter fehlt, wird in der Regel dann wieder abgemeldet. Vielleicht ist ein dortiger Mitarbeiter bereit Ihren Sohn zu Hause aufzusuchen und könnte mithelfen die Gründe fürs Fernbleiben zu ermitteln. Wie schnell die Abmeldung erfolgt weiss ich nicht, bei einigen meiner Klienten hat es lange gedauert, bei anderen nicht. Suchen Sie das Gespräch mit der Werkstatt.

Befürchtungen, dass das Betreuungsgericht Ihnen die Betreuung entzieht müssen Sie nicht haben, als Betreuer ist man nur bedingt für das Handeln der Klienten verantwortlich. Wenn einer nicht in eine WfB will dann kann er dazu nicht gezwungen werden- und auch nicht hingetragen.

Ich hoffe für den Anfang nützt Ihnen die Info, es kommen sicher noch mehr Ratschläge.

Grüsse
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.11.2009, 12:08   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Josef Kroiß,

vielleicht kann ich an dieser Stelle etwas beruhigen.

Auch bei mir kommt es immer wieder vor, dass Betreute Phasen der Arbeitsverweigerung haben und entweder nur sehr unregelmässig, unpünktlich oder garnicht die Werkstatt besuchen. Bisher habe ich gute Erfahrungen mit dem Sozialen Dienst der Werkstätten gemacht und es konnten meist Kompromisse gefunden werden, mit dem den Betreuten der Besuch der Werkstattleichter fiel. Bsp. Arbeitszeitverkürzung oder Pausierung vom Werkstattbesuch für vier Wochen, damit der Betroffene merkt, wie es ihm ohne die Kollegen und ohne Beschäftigung ergeht. Ich würde hier auch auf jeden Fall versuchen einen Gesprächstermin hinzubekommen.

Erfolg hatten wir nicht jedesmal mit den Gesprächen. Zweimal wurde leider auch seitens der Werkstatt der Vertrag gekündigt. Dies hatte nur zu Folge, dass schließlich das Sozialamt oder das Jobcenter die wolle Regelleistung zahlen musste. Nachteil ist die Unttätigkeit der meist jungen Leute. Bei einem Betreuten versuchen wir gerade mit einem stundenweisen Hinzuverdienst ihn wieder zu mehr Regelmässigkeit zu bewegen, so dass er evtl. wieder in den Werkstattbereich einsteigen könnte.

Wie Michaela schon geschrieben hat, ist dies auf keinen Fall ein Grund zur Betreuungswegnahme. Wir können die Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen, nur ihnen zuraten! Ich wünsche viel Erfolg und gutes Gelingen!
BetrKl ist offline  
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Alt 10.11.2009, 11:05   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
Standard

Hallo BetrKl,
hallo Michaela,

vielen Dank für eure beiden Antworten auf meinen ersten Beitrag "Der Sohn streikt".

Eure Ratschläge finde ich sehr hilfreich und tröstend.

Unser behinderter Sohn ging tatsächlich auch gestern und heute nicht in seine W.f.B.

Nun werde ich unverzüglich das Gespräch mit der Werkstatt und dessen Betreiber suchen.

Unser Sohn spricht überhaupt nicht über das, was er irgendwo erlebt; bestenfalls nickt er zu einer Frage oder er schüttelt den Kopf.

Er kann sehr gut sprechen, wenn er will, aber es gibt bei ihm wohl eine psychologische Schranke.

Unser behinderter Sohn bekommt ca. 373,- €/mtl. Grundsicherung und 420,- €/mtl. Pflegegeld für Pflegestufe II.

Für seine Arbeit in den W.f.B. erhält es ca. 62,- €/mtl.

Die Arbeitsverweigerung würde für uns kein finanzielles Problem bedeuten, sondern wir fürchten hauptsächlich um seinen Sozialversicherungs-Schutz, denn man hat uns gesagt, dass er diesen nur aufgrund seiner Arbeit in den W.f.B. genießt.

Ist das so?

Der Vorschlag von einer "Pausierung vom Werkstattbesuch" gefällt mir gut; ist unser Sohn in dieser Zeit dennoch sozialversichert?

Am Di., 03.Nov. 2009 stellte ich bei der Lebenshilfe erstmals Antrag auf Aufnahme unseres Kindes in eines ihrer Pflege-Wohnheime, weil wir die angemessene Pflege zuhause nicht mehr dauerhaft garantieren können. Am 01. März 2010 wird unser Sohn angeblich in ein Wohnheim der Lebenshilfe aufgenommen.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre guten Ratschläge.

Mit freundlichem Gruß aus dem Bayerischen Wald

Ihr Josef Kroiß
Josef Kroiß ist offline  
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Alt 10.11.2009, 13:52   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Josef Kroiß,

es ist in der Tat so. Ihr Sohn ist bisher allein über seine Tätigkeit in der Werkstatt versichert. Sollte es dort wirklich zu einem Abbruch kommen, dann müsste beim Grundsicherungsamt ein Antrag auf Kostenübernahme des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages gestellt werden.

Bei der Unterbrechnung der Tätigkeit war es so, dass die Werkstatt mit meinem Betreuten einen internen Vertrag geschlossen hatten. Er pausierte, musste sich aber verpflichten sich zweimal in der Pausierung zum Gespräch zu melden. Hier erfolgte noch keine Meldung an die Arbeitsagentur und das Sozialamt. Somit war er noch sozialversichert. Das kann aber im Einzelfall anders gehandhabt werden.

Vielleicht hilft Ihrem Sohn der geplante Umzug in ein Wohnheim der Lebenshilfe auch beim Erlangen von noch mehr Selbständigkeit. Ich hoffe, er steht dem auch positiv gegenüber.

Freundliche Grüße aus Berlin
BetrKl ist offline  
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Alt 10.11.2009, 22:36   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
Standard Der Sohn streikt

Hallo BetrKl,
besten Dank für Ihren heutigen Beitrag mit der Darlegung der rechtlichen Grundlage für die Sozialversicherung der in W.f.B. arbeitenden Menschen.
Wie von Ihnen angeregt, wandte ich mich heute telefonisch an die Lebenshilfe, die Trägerin der hiesigen W.f.B. ist.
Wir hatten ein gutes Gespräch und die Dame verwies mich anschließend an den Sozialpädagogen der W.f.B., welcher mir nach meiner Ausführung zusicherte, sich um die Angelegenheit zu kümmern und mich dann zurückzurufen, was er ca. zwei Stunden später auch tat.
Er sagte, er habe mit allen Beteiligten – auch mit dem Busfahrer - gesprochen, jedoch habe niemand von ihnen eine Beobachtung gemacht, welche die plötzliche Arbeitsunlust meines Sohnes erklären könnte.
Er schlug vor, meinen Sohn für ca. drei Wochen pausieren zu lassen, während sich die Werkstätte darüber Gedanken mache, wie sie ihm den erneuten Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern und wieder schmackhaft machen könne.
Mir begegnete heute von Seiten der W.f.B. ausschließlich Verständnis und Wohlwollen, wie ich es auch vom "Forum Betreuung" erfahren durfte. Sie haben mir sehr geholfen, wofür ich mich nochmals bedanken möchte.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Josef Kroiß
Josef Kroiß ist offline  
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Alt 13.11.2009, 22:44   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 30
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Hallo beisammen,
heute habe ich eine positive Nachricht.
Ich war mit meinem behinderten Sohn beim Arzt und schilderte die Situation der Arbeitsverweigerung.
Der Arzt diagnostizierte eine seelische Erkrankung und schrieb das Kind für einige Zeit arbeitsunfähig.
Mir riet er, zwischenzeitlich darauf hinzuarbeiten, dass mein Sohn wieder eine positivere Arbeitshaltung entwickelt, was ich gut und notwendig finde.
Um das zu erreichen, will ich versuchen, mit dem Kind einige Male besuchsweise und ohne jeden Druck zu seiner W.f.B. zu fahren, dort für einige Stunden bei ihm zu bleiben und ihn schließlich wieder mit nach Hause zu nehmen.
Bei dieser Gelegenheit kann ich das dortige Arbeitsklima studieren und vielleicht auch Gründe für die Arbeitsverdrossenheit entdecken.
Halten Sie diesen Weg für richtig? Habe ich überhaupt das Recht dazu?
Welche guten Ratschläge haben Sie für mich außerdem?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich dafür im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Josef Kroiß
Josef Kroiß ist offline  
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Alt 14.11.2009, 16:50   #8
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Josef Kroiß,

das ist doch bisher eine ganz gute Grundlage, auf der sich evtl. noch etwas entwickeln kann. Da der Kontakt zum Sozialdienst der Werkstatt so positiv verlaufen ist, würde ich alles Weitere auch mit dort besprechen. Dort würde ich abklären, inwieweit Besuche dort stattfinden können, bzw. ob Ihre Anwesenheit dabei von Vorteil ist. Auf jeden Fall eine Gelegenheit lockerer auf die Angelegenheit einzuwirken.
Vielleicht gäbe es auch die Möglichkeit, dass er mal in verschiedene Arbeitsbereiche reinschnuppern kann, um ggf. das Richtige für ihn zu finden.
Also weiterhin gutes Gelingen!
Schönes Wochenende!
BetrKl ist offline  
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Alt 14.11.2009, 17:41   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Josef Kroiß,

welche seelische Erkrankung hat der Arzt diagnostiziert?
Und hat er aus inhaltlichen, also wirklichen Gründen, krankgeschrieben oder damit für die Werkstatt keine reinen Fehlzeiten entstehen?

Als Eltern bei den Kindern auf etwas....eine positivere Arbeitshaltung... hinzuarbeiten halte ich für nicht so sinnvoll, Eltern sind Eltern und keine Therapeuten. Hier finde ich die Idee von betrKl klasse, ich würde die Werkstatt-und dort den Sozialarbeiter- in solche Planungen und Ideen dringend mit einbinden.

Schönes Wochenende, Grüsse
Michaela
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Alt 14.11.2009, 18:10   #10
elinor
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Beiträge: n/a
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Hallo Joseph Kroiß!

Spontan fällt mir ins Auge, dass Sie immer von "das Kind" schreiben, obwohl Ihr Sohn doch schon 21 ist. Mag ja sein, dass er aufgrund seiner Behinderung nicht so "erwachsen" und selbständig ist, wie andere Menschen in dem Alter und für Eltern ist es wohl immer besonders schwer loszulassen - aber könnte es nicht trotzdem sein, dass er mittlerweile gerne (noch mehr) als erwachsener Mensch wahrgenommen und behandelt werden möchte. Ich jedenfalls habe schon in durchaus deutlich geringerem Alter nichts weniger leiden können, als mich von meinen Eltern bevormundet und gegängelt zu fühlen, auch wenn die das sicherlich völlig anders gesehen haben.

Viele Grüße
Elinor
 
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behinderung, krankenversicherung, sgb12, sozialhilfe, wfb

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