Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer - mit falschen Prioritaeten! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von mary
Rolf, wie soll denn der Polizeibeamte beruflich Betreuungen durchführen? Während seiner Dienstzeit? Bekommt er zu wenig ...
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12.11.2009, 12:15 | #11 | ||
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat:
Der Verdacht auf Seuchengefahr und Schädlingsbefall ist aus meiner Sicht meistens begründet, solange kein fließendes Wasser verfügbar ist. So hat man als Betreuer hier notfalls zumindest die Möglichkeit, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen und evtl. über die kommunale Ordnungsbehörde unumgängliche Maßnahmen einzuleiten. Insgesamt sollte hier sowiso möglichst eng mit Gesundheitsamt, Betreuungsstelle, Kommunalverwaltung und Amtsgericht zusammengearbeitet werden. Am besten an einer Art runder Tisch, zu dem auch der Betreute eingeladen werden sollte. Mittelfristig sollte man den Betreuten auch vorsichtig an die Möglichkeiten, die betreute Wohformen für Ihn eröffnen könnten, heranführen. Ganz Allgemein: Eine zwangsweise Entrümpelung ist mit Sicherheit nicht einfach zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist aus meiner Sicht Selbst- oder Fremdgefährdung. Alleine der Nachweis, daß das Handeln krankhaften Ursprunges ist, reicht vermutlich nicht. Einige Kriterien könnten sein. - Sind die Toiletten benutzbar oder wie wird die Notdurft verrichtet? - Ist das Ungeziefer zu sehen und beeinträchtigt es u.U. die Nachbarschaft? (Vereinzelte Spuren von Mäusekot reichen sicher nicht). - Liegen größere Mengen extrem verdorbener Lebensmittelreste offen herum? (Damit sind nicht 2000 leere oder fast leere Bierdosen gemeint) .... - Kriterien wie präsentabel sind hier einfach irrelevant, - Bewohnbarkeit ist mehr als relativ und was der eine als - Unrat bezeichnet sind für den anderen wertvolle Schätze. soweit erst mal Gruß Rolf Geändert von rolfdergraus (12.11.2009 um 12:59 Uhr) |
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12.11.2009, 23:39 | #12 |
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Vielleicht wohnt der Betreute irgendwo weit draußen in der Wildnis, ohne dass Nachbarn dies mitbekommen. Die Berichte von Messies, total vermüllt, im Fernsehen z.B. sind einfach grauenhaft. Aber diese Leute sind wirklich sehr krank.
Hinter ihrem Müll und Nichttrennen von Gegenständen veschanzen sie sich gegen den Unbill und dem Rest der Welt, ihre Ängste. Ich habe in meinem Leben einige dieser Wohnungen gesehen und es ekelte mich total an. Einer hatte mal kiloweise Säcke von Mehl in der Wohnung und schlief auf 8 Matratzen, die zwischendurch durch Wolldecken getrennt wurden. Dieser Mensch litt früher mal an Hunger und war Kriegsveteran. Bei Mieterflucht dasselbe: da kam das pralle Leben aus dem Kühlschrank. Diese Menschen sind meist unauffällig und freundlich, nicht aggressiv, aber wehe, man zerstört ihr Reich. Eine Welt bricht zusammen. Gruss |
13.11.2009, 00:50 | #13 | ||
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Beiträge: 2,294
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Hallo Mary,
Zitat:
Hinter diesem Messi Syndrom verbergen sich zumeist Trennungsängste bzw. die Angst verlassen zu werden. Sie halten an Erinnerungen fest, die man durch das Ansammeln nicht verlieren will. Ausgelöst wird das durch ein inneres Chaos, welches sich nach außen zeigt. Sie neigen zu einem Perfektionismus, verzetteln sich und haben deshalb das Gefühl nie fertig zu werden. Das sind oftmals Menschen, die in ihrem Job eine hohe Verantwortung haben, nicht wenige sind Akademiker und sie sind brillant in ihrem Job..und sie sind sogar sehr oft besonders kreativ und hilfsbereit. Sie verschanzen sich keinesfalls gegen den Rest der Welt, nur macht es ihr Schamgefühl oftmals schwierig mit anderen in Kontakt zu treten, zumal sie unter ihrem Verhalten leiden, welches sie aber nicht abstellen können. Ich bin mir sicher, dass Du einen Messi nicht auf den ersten Blick erkennen würdest, mit ihm gute Gespräche führen könntest und überrascht wärst. Zitat:
Ich weiß ja nicht welche Wohnungen Du gesehen hast, aber nicht jeder, der seine Wohnung vermüllt und verdrecken läßt ist gleich ein Messi. Jemand der Säcke von Mehl und 8 Matratzen in seiner Wohnung hat und im Krieg gedient hat, unter Hunger leiden musste, kann unter einem Trauma leiden. Finde ich nicht verwunderlich und wohl niemand, der das nicht selbst durchlebt hat, kann sich darüber ein Urteil erlauben. Als Angehörige kannst Du Dir wahrscheinlich so einige Dinge nicht vorstellen und sie mögen Dich anekeln, aber dann hast Du auch ein Problem, einen begrenzten Horizont, in dem diese Menschen nicht reinpassen. |
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13.11.2009, 08:59 | #14 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 77
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Ich bekam zur Antwort als ich auf den verschmutzten Zustand meiner Schw. hinwies, beim Sozial-Psychologischem-Dienst:
"Jeder hat das Recht sich zuzumüllen. Jeder hat das Recht sich tot zu saufen. Jeder hat das Recht unter der Brücke zu schlafen. Jeder hat das Recht zu verdrecken. Sobald nicht Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen wir nicht eingreifen." |
13.11.2009, 10:45 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo anori,
diese Auskunft ist richtig. Das so etwas für Angehörige manchmal schwer zu ertragen ist steht auf einem anderen Blatt. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.11.2009, 11:18 | #16 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Gruß anori |
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13.11.2009, 12:01 | #17 | |
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Ort: Wetzlar
Beiträge: 9
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Zitat:
nein, sowas schätzt nicht jeder für sich ein, sondern ggf. ein Richter oder der Mensch vom Ordnungsamt oder der Polizei. Wenn bei einem Menschen, der die Tür öffnen kann, die Tür nicht von alleine aufgeht, hat man nun mal draußen zu bleiben und nur Ordnungskräfte dürfen sich den Zutritt entgegen dem Willen des Betreuten verschaffen. Die Polizei wird im Normalfall nicht ohne richterlichen Beschluß aktiv. Gegen den erklärten Willen des Betreuten läuft im Normalfall überhaupt nichts ohne richterlichen Beschluß. Auch ein Einwilligungsvorbehalt hilft darüber nicht hinweg. Denn nicht der Betreuer, sondern das Vormundschaftsgericht behält sich die Einwilligung in entsprechende Hndlungen vor. Gruß Rolf |
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13.11.2009, 12:32 | #18 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Hinterher will niemand was vom Ernst der Lage gewusst haben. Dann sind die Angehörigen "Schuld" und haben nicht alles angegeben. |
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13.11.2009, 13:17 | #19 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Sicherlich gibt es für fortgeschrittenes Messietum tiefenpsychologische Gründe, was allerdings nichts an der vorhandenen Sauerei (sorry) ändert. Wer schon selbst das Vergnügen hatte, einen Messie im Haus oder in der Nachbarschaft zu haben, kann wohl ein Lied davon singen. Solange ein Messie keinen seiner Mitmenschen durch sein Verhalten belästigt - bitteschön. Der Spaß hört allerdings auf, wenn sich diese Spezies bzw. die betr. Folgeerscheinungen ausbreiten (was häufig vorkommt) - theoretische Erklärungen aus der Ferne helfen dann zumindest nicht. Das Problem ist, dass es Messies offenbar - wie vielen psychisch Kranken - an Einsichtsvermögen fehlt, was eine betr. notwendige Therapie meistens verhindert. Zu dieser Problematik siehe auch: Messie-Syndrom ? Wikipedia mfg |
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13.11.2009, 13:35 | #20 |
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Ort: Wetzlar
Beiträge: 9
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gut erkannt ...
Ja ... so ist es nun mal. Ob ich das gut finden soll oder nicht weiß ich ehrlich gesagt nicht immer ganz genau. Manchmal freut man sich darüber, daß man schwierige Entscheidungen nicht selbst zu treffen hat und manchmal ärgert man sich darüber, daß einfach nichts vonran geht ....
Allerdings muss ich sagen, daß es mir selbst bisher noch nicht passiert ist, daß hinterher irgendwelche gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Schuldzuweisungen stattgefunden hätten. Gruß Rolf |
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berufsbetreuer, betreueraufgaben, messie, vermüllen, vermüllung, vollmacht |
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