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Berufsbetreuer - mit falschen Prioritaeten!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer - mit falschen Prioritaeten! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Inzwischen erhielt mein Bekannter einen Berufsbetreuer, der hauptberuflich bei der Polizei arbeitet. Habe mich sehr angestrengt, diesem Mann ...


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Alt 10.11.2009, 07:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
Standard Berufsbetreuer - mit falschen Prioritaeten!

Hallo Zusammen!

Inzwischen erhielt mein Bekannter einen Berufsbetreuer, der hauptberuflich bei der Polizei arbeitet. Habe mich sehr angestrengt, diesem Mann zu helfen und vor allem den kompletten Kenntnisstand weiter zu geben. Sowie Steuererklaerungen (allesemt von mit von ~ 100.000 auf ~ 0 gebracht) und konkrete Prioritaeten-Liste.

1.) Der Betroffene ist sehr krank und braucht dringendst psychiatrische Behandlung und Medikamente! Dazu braucht er KV-Schutz.

2.) Der Betroffene wird von boesen Mitmenschen weiterhin und aktuell um 5-stellige Betraege geprellt und uebervorteilt. Was auch zu gelingen scheint, es sei denn, der Betreuer schreitent hier ein!

3.) Aufgrund der schon frueher gegebenen fehlenden Geschaeftsfaehigkeit duerften allerlei Rechtsgeschaefte unwirksam sein - was eine 6-stellige Verbesserung der Finanzlage bringen sollte.

4.) Der Betroffene haust ohne heizung / Wasser / Strom in einem zugemuellten Haus. Der Zustand ist menschenunwuerdig, er braucht Hilfe!

5.) Offenbar schafft es der Berufsbetreuer nicht, sich dem Betreuten auch nur vorzustellen. So wie das laeuft, bin ich nun doch sehr irritiert und unzufrieden. Denn mir gab der Betroffene eine Generalvollmacht und wenn der neue Berufsbetreuer die Notlage ignoriert, muss er ggf. abgelehnt werden. Manchmal klappt es einfach nicht zwischen Menschen...

i) Was haltet Ihr von einer amtlichen Vorfuehrung, mit Polizei?
ii) Der Betreute hat hohe 5-stellige Betraege zu bekommen. In einem Fall wird er erpresst und soll nicht belegte EUR 8.000 anerkennen - dann bekommt er ~ EUR 30.000. Sowas regt mich auf - Uebervorteilung eines Kranken...

Freue mich auf Feedback.

Es sollte doch wohl moeglich sein, den Mann ebi seiner KV pflichtzuversichern / nachzuversichern und ihn dann zu einem Arzt zu schicken?

Dank und Gruss,

Chris
hs0zfe ist offline  
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Alt 10.11.2009, 08:40   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo chris,

ich erinnere mich an Deine Sache, habe aber nicht alle Einzelheiten präsent. Folgende Fragen tun sich mir zusätzlich auf:

Wie lange ist der Betreuer jetzt bestellt? Welche Aufgabenkreise?
Ein Berufsbetreuer der hauptberuflich bei der Polizei arbeitet????
Wer soll wozu amtlich vorgeführt werden?

Ganz grundsätzlich ist in dem Fall sicher dringend angebracht die Geldangelegenheiten zu regeln, den Krankenversicherungsschutz aufleben zu lassen, Arzt zu besorgen usw.- hört sich alles in allem nach einem Fulltime Job an, sowas erledigt man nicht nebeher.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2009, 13:37   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
Standard Antworten

Hallo Michaela,

vielen Dank fuer Deine Fragen. Entschuldige bitte alle Unklarheiten.
Der Betreuer ist inzwischen vielleicht 2 Monate bestellt. Er erhielt so praktische alle Aufgaben (alle Lebenslagen einschliesslich der Finanzen, die bisher mein Bereich waren). Korrekt - bin selber sehr ueberrascht, denn auf dem Briefkopf steht Berufsbetreuungen und der Mann arbeitet tatsaechlich bei der Polizei! (Mich wundert sowohl die Zeit als auch die Erlaubnis fuer einen solchen "Nebenjob").

Wer vorgefuehrt werden soll? Der Betroffene! Das ist allerdings meine Idee, da irgendwann Betreuer und Betroffener sich mal begegnen sollten...

Wenn der Profi nun einer Monster-Rechnung schreibt, ohne den Kranken je anzutreffen / ihm pragmatisch zu helfen, dann bin ich letztendlich schuld daran, wenn der Kranke dann sagt ausser Spesen nichts gewesen.

Dank und Gruss,
Chris
hs0zfe ist offline  
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Alt 11.11.2009, 14:24   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von hs0zfe Beitrag anzeigen
Denn mir gab der Betroffene eine Generalvollmacht
Hallo,

warum wurde dann überhaupt eine Betreuung installiert?
Wusste bzw. weiß das Gericht von der Vollmacht?

Hast Du den Betreuer schon mal kontaktiert bzw. angesprochen. Was meint er zu Deinen Anliegen?

Angesichts der Problematik scheint ein Polizist als (nebenberuflicher) Betreuer grundsätzlich wohl nicht fehl am Platz () - irgendwie gehandelt werden sollte aber schon.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 11.11.2009, 20:37   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.11.2009
Ort: Wetzlar
Beiträge: 9
Standard ... Das klingt erstmal alles sehr emotional.

Hallo,

Ein wenig so, als ob sie etwas verletzt sind, weil Sie sich die ganze sehr bemüht haben ohne etwas dafür zu bekommen und jetzt jemand aus Ihrer Sicht für´s nichts tun auch noch Geld bekommt. (Die Angst vor der Monsterrechnung erscheint mir allerdings unbegründet, da die Vergütung mit Pauschalen geregelt ist, welche sich an der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung und dem Aufenthalt des Betreuten orientieren).

Ich halte es hier für wichtig um etwas Verständnis für den Betreuer zu werben, da die positive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten mir hier am wichtigsten erscheint.

Sind Sie sicher, daß der neue Betreuer die Notlage ignoriert und sich seit 2 Monaten noch um keinen Kontakt bemüht hat?

Im Zusammenhang mit Vermüllungen hatte ich mehrfach die Situation, daß die Kontaktaufnahme zu den Betreuten sich sehr schwierig gestaltet, da diese sich für Ihre Lebenssituation sehr gschämt haben und die Wohnungstür einfach nicht geöffnet haben.

In so einem Fall kommt man evtl. nicht daran vorbei, sich über Gericht und Ordnungskräfte Zutritt zur Wohnung zur verschaffen. - Nicht der beste Start für ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem. Außerdem geht das nicht von heute auf Morgen, wenn man keine Selbst- oder Fremdgefährdung nachweisen kann.
Auch ein Polizist darf sich hier nicht ohne richterlichen Beschluss gegen den erklärten Willen des Betreuten Zutritt zur Wohnung verschaffen.

Es könnte im Einzelfall auch besser sein, das ganze etwas langsmer anzugehen und erst mal die Notwendigsten Angelegenheiten (z.B. KV und Widerruf von Rechtsgeschäften ...) schriftlich vom Schreibtisch aus zu regeln, wenn der Betreute hier zu einer minimalen Zusammenarbeit bereit ist (Telefon Türschlitz Post). Alleine die Regelung der Krankenversicherung kann unter ungünstigen Rahmenbedingungen eine, sehr zeitaufwändige Herausforderung darstellen.

Von außen ist dies alles allerdings immer sehr schwehr zu beurteilen.

Unklar ist neben den Aufgabenkreise auch ob und welche Einwilligungsvorbehalte das Vormudschaftsgericht eingerichtet hat, ob dem Betreuer genügend Unterlagen zur Verfügung stehen, um die wichtigsten Angelegenheiten vom Schreibtisch aus zu regeln ....

Ach ja: Natürlich kann ein Polizeiangestellter oder- Beamter auch beruflich Betreuungen führen, wenn dies vom Diensther akzeptiert wird (Aus meiner Sicht eher eine Formalität, da dem im öffentlichen Dienst kaum jemand widersprechen wird).
Voraussetzung ist hierfür die Bereitschaft, mindestens 11 Betreuungen zu übernehmen, was ungefär 30 bis 40 abrechenbaren Monatsstunden entspricht.

Soweit erst mal

Gruß Rolf
rolfdergraus ist offline  
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Alt 12.11.2009, 03:01   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Rolf, wie soll denn der Polizeibeamte beruflich Betreuungen durchführen? Während seiner Dienstzeit? Bekommt er zu wenig Dienstbezüge oder macht er das aus Nächstenliebe.

Grundsätzlich finde ich das toll, wenn ein Polizeibeamter sich dazu hinreißen lässt.

Und zum Problem der Vermüllungen: Einfach das Ordnungsamt/Gesundheitsamt informieren wegen Gefährdung von Mitbewohnern durch Seuchengefahr, Schädlingsbefall durch den Betreuten nach dem Motto "Gefahr im Verzuge".

Denn für Vermüllung und Messies habe ich absolut kein Verständnis.
Entrümpel mal nem Messie seine Unterkunft: Der rastet total aus, dreht durch.

Gruss
mary ist offline  
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Alt 12.11.2009, 08:13   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

also....Er erhielt so praktische alle Aufgaben (alle Lebenslagen einschliesslich der Finanzen, die bisher mein Bereich waren).....ist da ein Betreuer UND ein Vollmachtnehmer- ich nehme an für die Vermögensorge. Ist das richtig?

Chris, an Deiner Stelle würde ich gleich mal beim Betreuer antraben und versuchen die aktuelle Sachlage zu besprechen. Ohne Dich kann er nicht wirklich arbeiten und umgekehrt genauso- wenn meine Annahme stimmt.

Um einen KV Schutz herzustellen braucht man Einblick in das Vermögen, anders geht das nicht. Das wieder ist -sowieso zeitraubend und endlos schwierig- Voraussetzung für ärztliche Behandlung usw. usw.

Zum "Schutz" des Betreuers will ich ganz allgemein mal anmerken, manchmal fange ich eine Arbeit auch erst ohne den Betroffenen an. Z.B. wenn da elend viel Zeug mit Ämtern, Anträgen usw. zu klären ist. Dabei stört mich dann alles andere erst mal- auch der Betreute. Antragsfristen nehmen keine Rücksicht darauf, dass ich vor lauter Kontakten den Antrag nicht mehr fristgerecht stellen konnte.
Aus der Anzahl der persönlichen Kontakte lässt sich nicht unbedingt ableiten dass etwas, oder nichts gearbeitet wurde.(Schau mal zu meinem neusten Erlebnis im Kuriositätenthread)

Wie gesagt, suche Du als Vollmachtnehmer mal den Kontakt zum Betreuer und sieh Dir an was passiert ist- oder auch nicht.

Und im Übrigen stimme ich (schmunzelnd) Carlos zu, der schreibt:
Angesichts der Problematik scheint ein Polizist als (nebenberuflicher) Betreuer grundsätzlich wohl nicht fehl am Platz () - irgendwie gehandelt werden sollte aber schon.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.11.2009, 08:26   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
Standard Klarstellung

Warum ueberhaupt die Betreuung?
Nun, ich stellte den Antrag beim Gericht. Denn die Situation des Betroffenen wird zusehends untragbar. So kam es zu Morddrohungen, auch gegen Kinder. Der Betroffene ist quasi Gefangener eigener Zwaenge - so gibt es fuer ihn nur eine Taetigkeit und die dreht sich um sogenannte Erlkoenige.

[B]Kontakte[B] - die gabe es zum Berufsbetreuer. Der fordert die Generalvollmacht von mir. (Kann sein das ich etwas beleidigt bin ). Was auch kein Problem ist - wenn denn die finanziellen Unregelmaessigtkeiten aufgeklaert werden. So wird der Betroffene seit Jahren gnadenlos uebervorteilt. Immobilientausch usw. und ein Glaeubiger treibt es auf die Spitze, denn er fordert laengst beglichene Schulden erneut. Ich selber hatte die Schulden beglichen - fuer den Betroffenen.

Mir scheint der Betreuer irgendwie arrogant zu sein und nicht die Notlage des Betroffenen richtig einzuschaetzen. Auf Dauer befuerworte ich deshalb ein Treffen - und sei es mit "Vorfuehrung" durch die Polizei!

Als Messie dient das ganze Haus nur der aufbewahrung des Unrats. Kein einziges zimmer ist normal bewohnbar oder gar praesentabel, wenn Ihr versteht, was ich meine. Schon vor ueber 10 Jahren zahlte der Betroffene monatlich Hunderte fuer eine Messie-Wohnung, in der nur Unrat lagerte. Irgendwann mietete ich einen LKW und holte den Krempel. Doch der Betroffene mietete inzwischen eine Scheune , wo derselbe Krempel wieder Tausende euro Mietschulden verursachte, wobei niemand auch gegen EUR 500 Bezahlung den Muell abnehmen wuerde

Fazit: ohne KV keine Behandlung. Ohne Behandlung keine Besserung. Und irgendwann sollte der Betreuer den Betroffenen aus dem schoenen aber gnadenlos vermuellten Haus holen und ihm ein Zimmer besorgen. (Derzeit hat der Betroffene nicht einmal Wasser, geschweige denn Gas und Strom).

Carlos - ich gebe die Vollmacht zurueck und hoffe halt aufs Beste. Denn ich verstehe was von Finanzen, im Gegensatz zu diesem Polizisten. Gruss, Chris
hs0zfe ist offline  
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Alt 12.11.2009, 08:44   #9
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Beiträge: 14
Standard 7 Jahre lang Miete in Tuebingen gezahlt (#$#$$@#$)

Der Betroffene ist Jahrgang 1962. Beruf: Sohn. Nur das inzwischen die Eltern nicht mehr leben.

Das Haus zurde zwangsversteigert. Hatte ueber Jahre versucht, gegen eine erstrangige Grundschuld die ZV abzuwenden und stattdessen einen normalen Verkauf einzuleiten. *** Die ZV lief schlecht - EUR 39,000 unterm Schaetzpreis, wobei der Betroffene die Gutachter nicht herein liess und sich so weiter schaedigte. Denn trotz des Unrats ist das Haus i.O.

Um die Fassade zu wahren, gab der Betroffene vor, berufstaetig zu sein. Das fuehrte zu Steuerschaetzungen von jeweils ~ 100.000.- DM, die ich aber schnell auf 0 brachte.

Jede freie Stunde, jeder verfuegbare Euro wird seit einem Jahrzehnt in Internet Cafe's ausgegeben. Nun ja - Ihr kennt vermutlich Faelle mit Fixation auf etwas?

**********
Bin gespannt, wie es weiter geht. Ohne Beistand wird auch der Anwalt es schaffen, ein zweites mal zu kassieren. Hier geht es um ~ EUR 10.000 die, wie gesagt, ich selber ueberwiesen habe.

Der unvermeidliche Gestank wegen fehlender Hygiene wird derweil zu einer weiteren sozialen Isolation des Betroffenen fuehren.

Gruss,
Chris
hs0zfe ist offline  
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Alt 12.11.2009, 08:45   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Chris,

ich nochmal.
Warum willst Du denn die Vollmacht zurückgeben wenn Du sagst, dass Du damit die Finanzen besser regeln kannst als der Betreuer?

Teile dem Gericht den Sachverhalt mit, z.B. dass längst gezahlte Schulden jetzt nochmal verlangt werden. Wenn Du Dich da jahrelang darum gekümmert hast und Regelungen getroffen dann geht es doch ohne Dich zunächst gar nicht.

Versuche mal Dich von dem Vermüllungsgedanken etwas zu trennen, das ist nicht das Schlimmste an der Sache.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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