Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Inhaftierung und Gläubigerverhandlungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Inhaftierung und Gläubigerverhandlungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Betreuung für einen Mann übernommen, der derzeit inhaftiert ist. In den 6 Wochen, seit ich die Betreuung ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11.11.2009, 19:03   #1
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard Inhaftierung und Gläubigerverhandlungen

Ich habe die Betreuung für einen Mann übernommen, der derzeit inhaftiert ist. In den 6 Wochen, seit ich die Betreuung führe, habe ich bereits über 10 Gläubiger und Schulden in Höhe von ca. 30.000€ gefunden.
Den Gläubigern habe ich mitgeteilt, daß der B. derzeit "aufgrund besonderer persönlicher Umstände" kein Einkommen hat - jetzt wollen einige wissen, warum, bevor sie über die weitere Verfahrensweise entscheiden.

Eigentlich bin ich der Ansicht, daß es die nichts angeht, daß der Mann in Haft ist. Aber irgendetwas sollte ich denen mitteilen - nur was?

Für Tipps dankbar
Frauke
Frauke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2009, 19:27   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

In so einer Situation teile ich erst mal mit, dass ich bemüht bin, die finanzielle Situation aufzuklären und dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, aufgrund dessen, was ich bisher feststellen konnte, allerdings wenig Aussicht besteht, dass in nächster Zeit irgendwelche Zahlungen geleistet werden können.
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2009, 19:29   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Frauke,

ich habe damit keine Probleme. Ich schreibe sogar " mein betreuter befindet sich auf noch nicht absehbare Zeit in der JVA"

Meist bekomme ich gar keine Antwort und ich habe Ruhe.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2009, 20:22   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Wenn auf absehbare Zeit bei den Betreuten eh nix zu holen ist, bin ich sehr zurückhaltend mit Informationen an zivilrechtliche Gläubiger.
Das Schlimmste, was da kommen kann, ist der Gerichtsvollzieher... dann wird ggf. 'ne EV abgegeben und gut isses.

Bei einer solchen Schuldlast wie beschrieben ist wohl davon auszugehen, dass da a) noch mehr raus kommt und b) der Betroffene wohl nie wieder schuldenfrei sein wird.
Da gibt es als nur wenig, was ein Betreuer falsch machen kann - außer blindlings irgendwelche Raten zu zahlen, die letztlich zu keiner wesentlichen Schuldbefreiung führen und dem Betreuten sein vermutlich mageres Einkommen (wenn denn mal wieder welches da ist) nur noch magerer macht.

Ich hab zur Zeit einen Fall, in dem 68 zivilrechtliche Gläubiger dran sind... alles Forderungen aus Bestellungen, Abos, Gewinnspielen, etc. Was will man als Betreuer da groß machen...?

Daher bekommen die Gläubiger von mir nur grobe Auskünfte (nämlich dass weitere Gläubiger existieren und eine Zahlung nicht möglich erscheint) - mit der Anfrage, ob man sich nicht doch zur Vermeidung weiterer eigener Unkosten überlegen möchte, auf die Forderung zu verzichten. Ausnahme besteht dann, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Gläubiger handelt oder ein zivilrechtlicher Gläubiger dann ankündigt, durchaus zum Forderungsverzicht bereit zu sein. Dann gibt's mehr Auskünfte.
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2009, 22:27   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.11.2009
Ort: Wetzlar
Beiträge: 9
Standard gezielte Argumente/man muss nicht alles selbst machen

Hallo,

Es ist ein guter Grundsatz, so wenig an persönlichen Daten und Informationen wie möglich weiterzugeben.
Im Umgang mit Gläubigern halte ich diese Vorgehensweise jedoch nicht für unbedingt ratsam. Hier sollte gemeinsam mit dem Betreuten sorgfältig erwogen weren, welche Argumente Zielgerichtet eingesetzt werden können, um den Gläubiger von der Aussichtslosigkeit seiner Forderung und dem unnötigen Aufwand seiner Bemühungen diese Beizutreiben zu überzeugen. Und ihm einen Forderungsverzicht näher zu bringen. Jeder Gläubiger weniger ist auch weniger Arbeit in Zukunft.

Auf diese Art kann man oft schon fast die Hälfte der Forderungen ohne Gegenangebote abwenden.

- Alles was über die normalen Mitteilungen der Zahlungsunfähigkeit hinaus, in Richtung konkrete Verhandlungen geht, würde ich aber unter den derzeitigen Vergütungsbedingungen als Berufsbetreuer nur dann machen, wenn sich jemand findet, der mich dafür auch in irgend einer Form bezahlt. Dies ist aber leider nicht zu erwarten.
Normalerweise gibt es aber in jeder Haftanstalt Sozialarbeiter. Eigentlich sollten die bei der Schuldenregulierung helfen können oder zumindest sollten sie die Kontakte zu Schuldnerberatern herstellen können.

- 30.000€ müssen aus meiner Sicht noch kein Betrag sein, bei dem man die Flinte langfristig in´s Korn werfen muss. Das hängt aber von vielen nicht konkretisierten Umständen wie Gesundheit, Bildungsstand, Verwandschaft (Erbschaftsaussichten) ... ab.

Geändert von rolfdergraus (11.11.2009 um 22:30 Uhr)
rolfdergraus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 02:45   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

rolfderkraus, wenn der Betroffene im Knast sitzt, solltest du in Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern im Knast das regeln. Und schon auf ne Erbaussicht mit der Begleichung von einem Teil Schulden hinzudenken, also das finde ich total blöde. Hoffentlich ist der künftige Erblasser so clever und weiß um das Problem.

Mach für den Inhaftierten ne Privatinsolvenz. Es gibt nix mehr zu holen, so einfach ist das. Wenn er rauskommt, hat er paar € als Entlassungsgeld und du darfst dich in Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern aus dem Knast um eine geeignete Unterkunft sorgen. Meist Obdachlosenunterkunft. Und dann kommt hinzu möglicherweise der Bewährungshelfer, mit dem du dich auch noch auseinanderzuersetzen hast.

Gruss
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 07:19   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo mary,

das ist ein absolut quatschiger und unüberlegter Ratschlag. Eine Privatinsolvenz ist kein Allheilmittel und manchmal völlig unangebracht und unsinnig. Abgesehen von der Arbeit und den überlaufenen Schuldnerberatungsstellen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 07:21   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Frauke Beitrag anzeigen
Ich habe die Betreuung für einen Mann übernommen, der derzeit inhaftiert ist. In den 6 Wochen, seit ich die Betreuung führe, habe ich bereits über 10 Gläubiger und Schulden in Höhe von ca. 30.000€ gefunden.
Den Gläubigern habe ich mitgeteilt, daß der B. derzeit "aufgrund besonderer persönlicher Umstände" kein Einkommen hat - jetzt wollen einige wissen, warum, bevor sie über die weitere Verfahrensweise entscheiden.

Eigentlich bin ich der Ansicht, daß es die nichts angeht, daß der Mann in Haft ist. Aber irgendetwas sollte ich denen mitteilen - nur was?

Für Tipps dankbar
Frauke

Hallo Frauke,

ich finde den Rat von ronja sehr gut und vor allem ausreichend.
Frage: Wie lange bleibt er denn im Knast?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 09:19   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.11.2009
Ort: Wetzlar
Beiträge: 9
Standard aber Vorurteile haben wir wohl keine???

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Es gibt nix mehr zu holen, so einfach ist das. Wenn er rauskommt, hat er paar € als Entlassungsgeld und du darfst dich in Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern aus dem Knast um eine geeignete Unterkunft sorgen. Meist Obdachlosenunterkunft.
Hallo!!! Keiner hat eine Ahnung, weshalb der Betreute in Haft ist ... aber alleine die Tatsache, daß jemand momentan noch in Haft ist, bedeutet, daß weder Wohnung, Arbeit, noch funktionierende Sozialbezüge bestehen. Tschuldigung, aber da macht man es sich doch vielleicht etwas zu einfach.

Außerdem: Eine Privatinsolvenz ist nur dann möglich, wenn wenigstens die Bezahlung des Insolvenzverwalters möglich ist. Solange dies nicht nachgewiesen werden kann, bestehen entsprechend meiner Erfahrung wenig Chancen, daß ein Antrag auf Privatinsolvenz angenommen wird.

@ michaela mohr
Du hast sicher Recht, aber es ist natürlich Fraukes Aufgabe sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich eine langfristige Perspektivlosigkeit gegeben ist. Und eine solche Entscheidung sollte man gerade als Betreuer nie auf die leichte Schulter nehmen, da eine solche Entscheidung oft tatsächlich die Perspektivlosigkeit zur Folge haben kann, für deren Abwendung der Betreuer u.U. eigentlich bestellt wudre.

Zumal einem kein Zacken aus der Krone fallen sollte, wenn man mit ein paar ehrlichen Informationen eine Forderung von 5000€ abwenden kann, weil der Gläubiger keinen Bock hat, diese über Jahre hinweg immer weiter zu verfolgen.
rolfdergraus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2009, 10:19   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von rolfdergraus Beitrag anzeigen
Hier sollte gemeinsam mit dem Betreuten sorgfältig erwogen weren, welche Argumente Zielgerichtet eingesetzt werden können, um den Gläubiger von der Aussichtslosigkeit seiner Forderung und dem unnötigen Aufwand seiner Bemühungen diese Beizutreiben zu überzeugen.
Was sollte denn die betreute Person hierzu beitragen können...?
Bei der Argumentation gibt es nicht viele Alternativen - und die Lebensgeschichte des Betreuten (so bewegend sie auch sein mag) interessiert Gläubiger im Regelfall nicht die Bohne.
Ergo: "Kohle is nicht..." - das ist doch zumeist das einzige (und mithin beste) Argument...


Zitat:
Jeder Gläubiger weniger ist auch weniger Arbeit in Zukunft.
Niemand zwingt Dich, die Schreiben von Gläubigern zu beantworten, die nicht einstellen wollen und die der Betreute eh nicht bedienen kann...


Zitat:
Auf diese Art kann man oft schon fast die Hälfte der Forderungen ohne Gegenangebote abwenden.
Da hast Du dann aber einen Fall mit besonders gutmütigen Gläubigern gehabt.
Ich mein schon auch, dass der Betreuer auf eine Einstellung der Forderung hinarbeiten sollte - aber doch mit Augenmaß und in Abwägung von Aufwand und Nutzen für den Betreuten.


Zitat:
Eigentlich sollten die bei der Schuldenregulierung helfen können oder zumindest sollten sie die Kontakte zu Schuldnerberatern herstellen können.
Wozu soll denn ein Schuldnerberater gut sein in so einer Sache...?
Und die Sozialdienste in der JVA sind sicherlich nicht für Forderungsregulierung zuständig - keinesfalls doch insbesondere, wenn ein Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis existiert.


Zitat:
30.000€ müssen aus meiner Sicht noch kein Betrag sein, bei dem man die Flinte langfristig in´s Korn werfen muss. Das hängt aber von vielen nicht konkretisierten Umständen wie Gesundheit, Bildungsstand, Verwandschaft (Erbschaftsaussichten) ... ab.
Wir haben es doch zumeist mit Menschen zu tun, deren Aussichten auf dem Arbeitsmarkt nicht wirklich prickelnd sind. Und "Erbschaftsaussichten" sind m. E. das Letzte, was man bei der Schuldenverwaltung berücksichtigen sollte, weil nicht vorhersehbar ist, wann der Erbfall eintritt und in welchem Umfang der Betreute dann erbt.
Sicherlich lohnt eine Nachfrage bei solventen Angehörigen, ob die nicht zur Tilgung beitragen möchten - aber recht viel ist doch da beim besten Willen nicht möglich.
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gläubiger, haft, inhaftierung, schulden


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39