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Insolvenzverfahren bei SGB 2- und SGB 12-Bezug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenzverfahren bei SGB 2- und SGB 12-Bezug im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie sieht eure Erfahrung eigentlich mit Privatinsolvenz bei SGB II und SGB XII Empfängern aus. Unsere Schuldenberater raten mir immer ...


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Alt 11.11.2009, 20:29   #1
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard Insolvenzverfahren bei SGB 2- und SGB 12-Bezug

Wie sieht eure Erfahrung eigentlich mit Privatinsolvenz bei SGB II und SGB XII Empfängern aus. Unsere Schuldenberater raten mir immer ab, wegen Überlastung und zu hohe Kosten. Unter dem Motto, da ist ja sowieso nichts mehr zu regulieren.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 12.11.2009, 08:39   #2
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Hallo Heiner,

bin bisher mit nur einer Betreuten diesen Weg gegangen. Sie hat ca. 100.000 Euro Schulden und bekommt Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Die Schuldnerberatung hat keine Probleme gemacht. Muss aber dazu sagen, dass es nur 2 Gläubiger sind. Daher ist die Arbeit nicht ganz so groß gewesen.
Die Schuldnerberatungsstellen hier in Berlin sind auch völlig überlastet und es sollen sogar Stellen gestrichen werden, wegen den Kosten.
Daher kann ich verstehen wenn Sie nur diese Schuldner beraten, die nicht von SGB II und SGB XII leben auch wenn es nicht richtig ist.

LG Conny
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MorganaNight ist offline  
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Alt 12.11.2009, 10:09   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Heiner,

ich habe schon zwei Betreute bei Alg II Bezug in die Privatinsolvenz gebracht. Sie fahren eine sog. "Nullrunde". Die Gläubiger bekommen somit nix. Da die Schulden recht hoch waren und etliche Gläubiger vorhanden waren, fand die Schuldnerberatung dies durchaus angebracht. Aber MorganaNight hat recht, es war eine monatelange Warterei.

LG Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 12.11.2009, 19:58   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Moin

Ein Insolvenzverfahren bei Betreuten mit Grundsicherung interessiert mich nur, wenn es die Betreuten selber wollen, sonst überhaupt nicht.
Bei ALG 2 Empfängern im Prinzip auch so. Schon eher, wenn noch mal eine Chance auf ein brauchbares Erwerbseinkommen besteht.
Grundsätzlich mache ich es nur, wenn die Betreuten absprachefähig sind und keine neuen Schulden machen. Das wäre sonst einfach verschenkte Zeit und Arbeit.

Ich lass mir aber auch gerne Zeit, bis ich weiss, dass die Betreuten einigermaßen fit sind. Dann können sie sich selber an der Sache beteiligen. wenn's gut geht sogar die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung oder dem RA selber regeln. Daran kann sich dann zeigen wie fit die Betreuten sind bzw. werden und ob im Laufe des Verfahrens die Vermögenssorge oder gar die ganze Betreuung aufgehoben werden kann (fall sie für die anderen Bereiche auch nicht mehr nötig sein sollte).

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.05.2017, 20:27   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard Insolvenzverfahren bei SGB 12 Bezug

Hallo,
ich habe letzten Monat eine Betreute bekommen, bei der zur Zeit die Restschuldbefreiung läuft. Sie soll dieses und nächstes Jahr noch 119,00 € an den Insolvenzverwalter zahlten, dann bekäme sie die Restschuldbefreiung. Ich frage mich allerdings, ob es sich überhaupt lohnt noch Geld an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Ich weiß nicht wie sie in das Insolvenzverfahren gekommen ist und sie hat offenbar auch nicht verstanden worum es bei der Sache geht. Ich habe jetzt zwar versucht es ihr auf Französisch zu erklären, aber sie kann es kognitiv nicht erfassen. Laut Betreuungsgutachten von Februar ist sie geschäftsunfähig, aber ein Einwilligungsvorbehalt ist nicht erforderlich. Letzte Woche sind mir 2 Schreiben von Inkassounternehmen ins Haus geflattert, offenbar neue Schulden. Ich prüfe es gerade.
Meine Betreute bekommt Rente und Grundsicherung und wird auch sicher nie hier arbeiten, also nie ein pfändbares Einkommen haben.
Kann ich mich da (mehr oder weniger) entspannt zurücklehnen, evtl. ein p-Konto einrichten und die Gläubiger "auflaufen" lassen? Entspricht zwar nicht meiner persönlichen Auffassung von Zahlungsmoral, aber es geht ja auch nicht um mich....
Danke für eure Antworten
Noemi
Noemi ist offline  
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Alt 29.05.2017, 23:20   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Hol Dir doch erst mal genauere Informationen vom Inso-Verwalter, was da so alles gelaufen ist und was auf Dich zukommen würde, wenn Du die Inso jetzt noch platzen lassen würdest.
Die neuen Schreiben von den Inkassos kannst Du ja wg. der Geschäftsunfähikgei abwimmeln.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.05.2017, 05:54   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard

Die Forderungen stammen aus der Zeit vor dem Gutachten, d.h. ich müsste nachweisen, dass die Geschäftsunfähigkeit Anfang letzten Jahres auch schon bestand. Bei einem gibt angeblich schon einen Vollstreckungsbescheid. Aber ich werde es versuchen, danke.
Noemi ist offline  
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Alt 30.05.2017, 08:27   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sie soll dieses und nächstes Jahr noch 119,00 € an den Insolvenzverwalter zahlten, dann bekäme sie die Restschuldbefreiung. Ich frage mich allerdings, ob es sich überhaupt lohnt noch Geld an den Insolvenzverwalter zu zahlen.
Ein Inso Verfahren beginnt nicht irgendwann mal so nebenbei oder aus Versehen. Das macht nämlich Arbeit.
Ein Inso Verfahren beginnt auch nicht wenn da nicht Schulden in erheblichem Ausmass (Faustregel: mehr Verpflichtungen als in 6 Jahren ratenweise abzahlbar)zu regeln gewesen wären.

Wenn du jetzt die Inso wegen der 119 Euro abbrichst dann hast du dich meiner Meinung nach für das Wiederaufleben dieser alten Schulden mit dem ganzen dranhängenden Ärger verantwortlich gemacht. Das würde ich mir sehr gut überlegen, bzw. diese Chance den alte Kram dauerhaft los zu sein würde ich meiner Betreuten wegen 119 Euro nicht verbauen.
Sie ist nämlich schon sehr weit gekommen!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.05.2017, 12:12   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 06.05.2017
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Wenn du jetzt die Inso wegen der 119 Euro abbrichst dann hast du dich meiner Meinung nach für das Wiederaufleben dieser alten Schulden mit dem ganzen dranhängenden Ärger verantwortlich gemacht. Das würde ich mir sehr gut überlegen, bzw. diese Chance den alte Kram dauerhaft los zu sein würde ich meiner Betreuten wegen 119 Euro nicht verbauen.
Sie ist nämlich schon sehr weit gekommen!
Dem kann ich nur voll zustimmen. Die B. ist ihren Obliegenheitspflichten nachgekommen, sonst wäre ihr die Restschuldbefreiung nicht angekündigt worden. Hier gilt ja auch der mutmaßliche Wille der B. zu berücksichten. Sie wollte ja offensichtlich die Restschuldbefreiung erlangen, ansonsten hätte sie keinen entsprechenden Antrag gestellt. Die RSB wird ja nur erteilt, wenn der Schuldner dies beantragt hat. Schon aus Gründen einer möglichen Haftung würde ich als Betreuer die 119 Euro bezahlen, immerhin wollte die B. ja die RSB erlangen, ansonsten hätte sie diese nicht beantragt. Ganz nebenbei ist man die Gläubiger los, die unter die RSB fallen. Erfahrungsgemäß laufen die Gläubiger nämlich wieder zu hochtouren an, wenn denen mitgeteilt wird, dass die RSB versagt wurde.
Bergstrasse ist offline  
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Alt 30.05.2017, 16:57   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard

Ich habe heute morgen überwiesen, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob es richtig war. Leider war mal wieder alles zeitlich sehr eng, so dass mir nicht viel Zeit zum Nachfragen blieb - heute war Geld auf dem Konto. Bis ich am Samstag das 2. Schreiben eines Inkassobüros erhielt war ich ja auch sicher, dass es richtig ist zu zahlen und ich hatte das auch mit meiner B. besprochen - na ja, ich hatte es ihr eher mitgeteilt, denn Reaktionen kommen so gut wie nie.
Bei meinem Erstbesuch zeigte mir die B. den Beschluss über die Versagung der Restschuldbefreiung. Ich habe dann am nächsten Tag (dem letztmöglichen Tag) sofortige Beschwerde eingelegt. Meine B. hat das Insolvenzverfahren sicher nicht angestoßen, auch nicht die Restschuldbefreiung beantragt und ob das ihrem Willen entspricht ist fraglich. Ihre Deutschkenntnisse tendieren gegen "0", sie kann nicht erfassen, was ein Insolvenzverfahren bedeutet und konnte mir auch keine weiteren Auskünfte dazu geben. Nun gibt es neue Schulden und ich vermute mal das waren nicht die Einzigen. Da frage ich mich schon, ob nicht die Beantragung eines P-Kontos gereicht hätte. An ihrer finanziellen Situation hätte sich nichts geändert. Grundfreibetrag + Freibeträge für 2 Kinder + Kindergeld. Mehr hat sie sowieso nicht. Und sie hätte 119,00 € gespart. Oder übersehe ich da was? Wie können denn die alten und die neuen Gläubiger Ärger machen, außer dass mein Briefkasten voller wird?
Allgemein: Lohnt es sich überhaupt für jemanden in der Grundsicherung (hier Rente+Grundsicherung), der krankheitsbedingt nie mehr arbeiten wird, einen Insolvenzantrag zu stellen?
Zumindest bin ich mit der Zahlung rechtlich auf der sicheren Seite - hoffe ich.
Eure Denkanstöße helfen mir sehr!
Noemi
Noemi ist offline  
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grundsicherung, insolvenz, insolvenzverfahren, privatinsolvenz, regelsatz, schulden, schuldnerberatung, sgb12, sgb2, sozialhilfe

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