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Kosten der Betreuung durch Betreuten zu tragen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten der Betreuung durch Betreuten zu tragen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also ich habe gerade einen Fall, wo der Betreuer meint, der Betreute hätte Vermögen. Er hat nachweislich kein Vermögen. Es ...


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Alt 13.11.2009, 00:28   #1
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Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Kosten der Betreuung durch Betreuten zu tragen?

Also ich habe gerade einen Fall, wo der Betreuer meint, der Betreute hätte Vermögen. Er hat nachweislich kein Vermögen.

Es liegt nur Einkommen vor.

Von dem Einkommen müssen Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten abgezogen werden.

Der Selbstbehalt sollte doch um die 2.600,00 € betragen. Dann gilt der Betreute als mittellos.

Wie ist es mit Rücklage fürs Alter, Sparen für ein Kind, Kindergeld und Elterngeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet?

Was wird angerechnet, was nicht.

Der Betreuer meint, er gehe vom reinem Einkommen aus, Miete interessiert nicht. Das kann doch so nicht richtig sein oder?

Gruss
mary ist offline  
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Alt 13.11.2009, 00:55   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Mary,

Zitat:
Also ich habe gerade einen Fall, wo der Betreuer meint, der Betreute hätte Vermögen. Er hat nachweislich kein Vermögen.
Ich möchte an dieser Stelle mal eine Verständnisfrage stellen. Was für einen Fall hast Du da? Du betreust doch Deine Tochter, oder?

Zu Deinen Fragen bzgl. der Kosten

Betreuung mit Zukunft

Carlos hatte hier auch mal etwas dazu eingestellt

http://www.forum-betreuung.de/rechts...betreuten.html
Tina L. ist offline  
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Stichworte
einkommen, kosten der betreuung, kostenbeitrag, schonbetrag, schonvermögen, vermögen

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