Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten der Betreuung durch Betreuten zu tragen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also ich habe gerade einen Fall, wo der Betreuer meint, der Betreute hätte Vermögen. Er hat nachweislich kein Vermögen.
Es ...
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13.11.2009, 00:28 | #1 |
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Beiträge: 624
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Kosten der Betreuung durch Betreuten zu tragen?
Also ich habe gerade einen Fall, wo der Betreuer meint, der Betreute hätte Vermögen. Er hat nachweislich kein Vermögen.
Es liegt nur Einkommen vor. Von dem Einkommen müssen Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten abgezogen werden. Der Selbstbehalt sollte doch um die 2.600,00 € betragen. Dann gilt der Betreute als mittellos. Wie ist es mit Rücklage fürs Alter, Sparen für ein Kind, Kindergeld und Elterngeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet? Was wird angerechnet, was nicht. Der Betreuer meint, er gehe vom reinem Einkommen aus, Miete interessiert nicht. Das kann doch so nicht richtig sein oder? Gruss |
13.11.2009, 00:55 | #2 | |
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Beiträge: 2,294
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Hallo Mary,
Zitat:
Zu Deinen Fragen bzgl. der Kosten Betreuung mit Zukunft Carlos hatte hier auch mal etwas dazu eingestellt http://www.forum-betreuung.de/rechts...betreuten.html |
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Stichworte |
einkommen, kosten der betreuung, kostenbeitrag, schonbetrag, schonvermögen, vermögen |
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