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Erbschaft - Fehlende Belege des Nachlasses

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft - Fehlende Belege des Nachlasses im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bin nebenberuflicher Berufsbetreuer und hatte bisher nur Fälle aus dem Bereich SGB II und SGB XII. Nun habe ich eine ...


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Alt 13.11.2009, 13:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
Frage Erbschaft - Fehlende Belege des Nachlasses

Bin nebenberuflicher Berufsbetreuer und hatte bisher nur Fälle aus dem Bereich SGB II und SGB XII. Nun habe ich eine vermögende Dame übernommen ( Demenz im fortgeschrittenen Stadium) die auch von einem Bekannte geerbt hat. Es wurde über eine Testamentsvollstreckerin abgewickelt. 31000,- sind angewiesen worden.

Dies hatte ich einschließlich der beglaubigten Testamentskopie entgegengenommen, ohne hier eine Genehmigung vom Gericht einzuholen. Jetzt schreibt mir der Rechtspfleger, das , da es mehrere Erben gab, es eine zu genehmigende Erbauseinandersetzung hätte geben müssen und fordert Belege über den Nachlass des Verstorbenen. In der Nachlassakte ist davon nichts enthalten und die Testamentsvollstreckerin, eine ebenfalls betagte Dame von 83 Jahren hat keine Unterlagen aufbewahrt. Ich habe dem Rechtspfleger daraufhin geschrieben, das ich keine Belege mehr nachreichen kann und er zur Überprüfung innerhalb seines Hauses ggf. in die Nachlassakte einsehen kann.

Ist dies so vertretbar oder was kann da jetzt "passieren"??
hubert ist offline  
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Alt 13.11.2009, 14:35   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Denselben Zirkus hatte ich auch mal, als eine meiner Betreuten eine von drei Erben ihres Bruders bei gesetzlicher Erbfolge war. (Es waren also vier Geschwister, und der Erblasser selbst hatte ebenfalls einen Betreuer gehabt.) Ich fand die Erbauseinandersetzung völlig unsinnig, weil die Abwicklung über einen Notar erfolgte, wie gesagt gesetzliche Erbfolge eintrat und ein Erbauseinandersetzungsvertrag nur den Inhalt hätte haben können, dass die Beteiligten bereit sind, die gesetzlichen Regelungen zu akzeptieren. Trotzdem endete mein Briefwechsel mit der zuständigen Rechtspflegerin erst, nachdem alle Beteiligten verstorben waren. Ich hoffe, Du hast mehr Glück.
ronja ist offline  
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Stichworte
erbanspruch, erbe, erbengemeinschaft, erbrecht, erbteil, nachlass

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