Dies ist ein Beitrag zum Thema Unverschaemter RA als Glaeubiger im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen:
dieser Rechtsanwalt hat mit seiner Forderung die Zwangsvollstreckung des Hauses des (inzwischen vom Profi) Betreuten erreicht. Um dem ...
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15.11.2009, 04:27 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
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Unverschaemter RA als Glaeubiger
Guten Morgen:
dieser Rechtsanwalt hat mit seiner Forderung die Zwangsvollstreckung des Hauses des (inzwischen vom Profi) Betreuten erreicht. Um dem Betreuten zu helfen, ueberwies ich mehr als die Forderung (da ja noch allerlei Gebuehren und Zinsen hinzu kommen). Der RA wiederum versprach die Abtretung seiner erstrangigen Grundschuld. Am Tag vor der ZV schickte meine Bank zwei Avis. An die Bank des RA und an den RA. Einen vierstelligen Betrag hatte ich schon im Vormonat ueberwiesen. Und eine Teilzahlung macht bei sowas keinen Sinn, da allein die volle Bezahlung die ZV abwendet. Okay, der RA verheimlichte die Zahlungen und erreichte so die ZV, was EUR 39,000 Schaden zum Schaetzpreis / 50,000 zum Marktwert des Hauses bedingt. Weil er nicht dem Vollstreckungsgericht mitteilte, das er avis & Zahlungen erhielt. Doch das war's leider nicht. Er erhielt einen vierstelligen betrag zu viel. Nun will er weiter - erneut - kassieren. Dabei wurden die Schulden voll beglichen. *** Kennt Ihr soche Praktiken? Ist dies eine Anwalts-typische Masche? Aus meiner Sicht ist - unabhaengiv von der ZV - der Betreute als Schuldner jeder Zeit berechtigt seine Schulden zu bedienen. Doch hier drohte er uns beiden mit einer "Unterlassungsklage". Und da er es mit einem Kranken zu tun hat, kommt er womoeglich durch und kassiert ein zweites mal 5-stellig. Bin entruestet ueber die Naivitaet des deutschen Systems, in dem ein Glaeubiger den Erhalt von Geld bestetigen muss, damit das Gericht es auch akzeptiert. Versuche seit 10 Monaten bei der RAK eine Beschwerde los zu lassen. Dqa kommt aber nichts. Der RA selber versteift sich darauf, Teil der Rechtspflege zu sein. Dabei ist er ein strolch, der von einem psychisch Kranken Vorteile erhofft, die ihm nicht zustehen. Denn so eine titulierte Forderung ist genau bestimmt, einschliesslich der Zinsen. Dann ist da noch eine Loeschungsgebuehr und die Quittungsgebuehr - ueber die keine Angaben gemacht werden. Ihr habt wohl auch viel Theater mit Betreuten als Schuldnern? Gruss, Chris |
15.11.2009, 12:46 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin Moin
Kommt der RA zufällig aus Modenbach-Harthausen? Da gibt es eine Kanzlei, ein Inkasso-Unternehmen und ein Kreditinstitut unter ein und der selben Adresse. Das Geschäftsgebahren ist unter aller Sau und der Ort eine Welt-Metropole, das es natürlich Zufall sein kann, wenn alles in einem Haus ist. (Bin übrigens letztes Jahr zufällig da vorbeigekommen, war aber so schnell am Ortsende, dass ich den Gasgriff vom Mopped kaum rechtzeitig zudrehen konnte.) Mit diesen Figuren hatte ich auch schon das Problem, dass sie eine Pfändung nach Bezahlung auch auf Aufforderung nicht vom Konto genommen haben. Dies mußte erst über das Gericht vollzogen werden. Ziemliches Hick-Hack, aber es ging. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.11.2009, 12:54 | #3 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Hat mal jemand recherchiert, ob die Damen oder Herren Anwälte für solche Dinge bekannt sind? Falls ich die Namen erfahre (pn?), würde ich der Frage gerne nachgehen.
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15.11.2009, 13:04 | #4 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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kennt ihr den nicht?
mein vater is busfaher. echt? jaha. und deiner? och, der ist anwalt. boa, ehrlich? nö, ein ganz normaler. sry, is natürlich scheiße, was da läuft. |
16.11.2009, 11:08 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
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Was mich schockiert ist das wir ueber Alles streiten koennen. nur nicht darueber, wann elektronisch Geld auf seinem Konto landete. Und wie viel.
Verwendungszweck: Aktenzeichen und Namen des Schuldners (Betreuten). In der Theorie befasst sich die RAK mit solchen Leuten. Was er mit seiner eigenen Forderung macht, ist egal. soll er das Geld verkompostieren, oder spenden Doch seine Mandanten, die Opfer des Vorgaengers, sollten ihre anteile erhalten. Hat er aber nicht gemacht - und nun will er erneut kassieren. Tja - aber es gibt offenbar Hoffnung? Danke, Imre! |
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Stichworte |
gläubiger, inkassobüro, schulden |
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