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Was tun? Einrichtung überweist komplettes Heimkontoguthaben an Staat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun? Einrichtung überweist komplettes Heimkontoguthaben an Staat im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich schreibe heute im Namen meines Bruders, welcher seit vielen Jahren in einem Betreuten Wohnen untergebracht ist, auf Grund seiner ...


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Alt 21.11.2009, 21:29   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
Standard Was tun? Einrichtung überweist komplettes Heimkontoguthaben an Staat

Ich schreibe heute im Namen meines Bruders, welcher seit vielen Jahren in einem Betreuten Wohnen untergebracht ist, auf Grund seiner Alkoholkrankheit. Er bekam damals einen staatlichen Betreuer zur Seite gestellt, der lediglich für das wirtschaftliche und Rechtliche die Verantwortung bzw. Vormundschaft übernommen hat.

Mein Bruder nam in dieser Einrichtung in den letzten JAhren eine Arbeit in so einer Behindertenwerkstatt an um einwenig Geld zu verdienen. Teilweise bekam er ca. 400 EUR am Schluss ausbezahlt. Das Geld wurde auf ein Konto bei der Einrichtung wo er wohnt auf eine Art "Hausbewohnerkonto" eingezahlt und angespart.

Vor ca. 1Woche erhielt mein Bruder die Information, dass er das betreute Wohnen Anfang des Jahres verlassen kann und wieder auf eigenen Füßen stehen darf mit einer eigenen Wohnung, wo nur ab und an eine Betreuung vorbei kommt.
Er bekam nun einen Kontoauszug von der Heimleitung, wo das Geld angespart wurde. Dort war auf einmal ein Betrag von 3100,- EUR an das zuständige Sozial bzw. Landratsamt überwiesen worden. Restguthaben nun bloß noch 200 EUR.

Meine Fragen nun?
Warum wird das Geld was er mühsam zuammen gespart hat, einfach so an den Staat abgeführt? Soll das etwa die anteilige Bezahlung seines Heimplatzes sein, oder was ist das?
Hat mein Bruder denn keinen Pfändungsfreibetrag?
Was ist denn mit dem Geld was er mühsam erarbeitet hatm MOnat für Monat? Das kann ihm doch keiner wegnehmen!

Nun kommt er raus in wenigen Wochen und steht ohne Geld da.

Der Betreuer absolut arrogant, tut so, als wüsste er von nichts und sagte ganz frech, das ist so, er dürfe kein Guthaben haben!

Bitte gebt mir Rat, wie ich hier vorgehen kann. Vielen Dank!
shg.keks ist offline  
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Alt 21.11.2009, 22:05   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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hallo shg.keks,

hört sich wirklich ziemlich unglaublich an. Dein Bruder darf 2600 Euro ansparen, erst wenn er über dieser Summe drüber ist kommt ein evtl. Rückgriffsrecht des Sozailhilfeträgers für geleistete Zahlungen in Frage.

Etwas anderes wäre eine Pfändung, da gelten andere Grenzen. Um welche Art von Rückzahlung handelt es sich nun?

Ach und natürlich: Herzlich willkommen hier, Gruss
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.11.2009, 23:04   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 13
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Vielen Dank Michaela für deine rasche Antwort.
Also wir sind total baff darüber was hier angeht oder abgegangen ist.
Mein Bruder zeigte mir und meiner Mutter gestern einen Kontoauszug von seinem Hauskonto. Da stand als letzter Buchungsposten drauf:
Überweisung 3100 EUR an Landratsamt Burgenlandkreis. Wie wir selber wissen, da meine Mutter anfangs die Betreuung für meinen Bruder machte, ist der Burgenlandkreis der Kostenträger des Heimplatzes. Von daher nehmen wir nun an, dass es sich hier Heimkosten handeln könnte. Was sonst auch?

Ich habe im BGB gelesen, dass der Betreuer eigentlich ja auch verpflichtet ist, sein Geld (Erspartes) mit Verzinsung anzulegen bzw. auf ein geeignetes Sparkonto einzuzahlen. Das tat er ja auch nicht. Zinsen bekam er für sein Geld nie. Das lag ja schliesslich auch auf einem "internen Heimbewohnerkonto".

Wie sollen wir hier am besten vorgehen? Das können wir so nicht im Raum stehen lassen! Hast du Ratschläge für mich?
shg.keks ist offline  
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Alt 22.11.2009, 02:08   #4
"Räuberbraut"
 
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Beiträge: 779
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hallo shg.keks,
das klingt total faul.

wie kann denn von so einem "hauskonto" eine überweisung gemacht werden? ich stell mir dies "hauskonto" eher wie ne art internes taschengelddepot vor, was vermutlich von der einrichtung dort zentral verwaltet wird, als service für die bewohnerinnen und -bewohner, dass diese nicht so viel bargeld mit sich rum schleppen müssen. da ist ja nicht generell was falsches dran.

von so einen konto kann es aber keine *überweisungen* geben. das ist ja kein bankkonto. außerdem müsste ja dann auch kontonummer vom empfänger und so was da mit drauf stehen. udn überhaupt müsste es erst mal ne forderung von dem träger geben.

und es ist absolut haarsträubend, wenn der betreuer dabei zusieht, wie dort über 3000 euro angespart werden. so was gehört auf ein sparbuch. aber auch die einrichtung hätte bei so einer summe mal stop sagen sollen/müssen (rein moralisch). die können doch nicht unbegrenzt von den bewohnern geld horten.

hat dein bruder denn kein girokonto? auf welchem wege ist denn der lohn deines bruders auf dieses hauskonto geflossen? normal, würde ich meinen, wäre wenn die werkstatt das geld auf sein girokonto überwiesen hätte. oder hängt die werkstatt direkt mit der wohneinrichtung zusammen?

und die tatsache, dass über 2600 euro angespart wurden, ist auch wahnsinn. auch da hätte der betreuer mal stopp sagen müssen. der betreute spart es sich vom munde ab, hat aber nur einen vermögensfreibetrag von 2600 euro. wenn er mehr hat, muss er sich tatsächlich an den kosten beteiligen. allerdings bleiben ihm immer die 2600. und die aussage, dass er kein guthaben haben dürfte???? hallo, geht’s noch, mit welcher begründung???

es gibt möglichkeiten bei gericht sich zu beschweren oder so. da wissen andere hier besser, wie das genau von statten geht. ich würde allerdings zusätzlich überlegen, ob dein bruder einen anwalt einschaltet. für ein erstes beratungsgespräch bei einem anwalt hat dein bruder sicher anspruch auf einen beratungsgutschein, so dass das in jedem fall kostenfrei ist. da kannst du mal googlen.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 22.11.2009, 09:22   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Guten Morgen shg.keks,

auf der Überweisung hätte noch ein Aktenzeichen oder ein weiterer Hinweis stehen können, stand da nichts ausser Landratsamt und die Summe?

Ich würde Dir gerne konkret etwas sagen aber ich befürchte dazu fehlen mir Vorinformationen. Deshalb einfach nochmal Grundsätzliches: für eine Überweiung über 3000 Euro benötigt man eine gerichtliche Genehmigung, lag diese vor?

Es gilt zuklären ob aus Vorzeiten evtl. sozialhilferechtliche Schulden bestanden haben könnten? Um eine reine Heimkostenrechnung kann es sich nach meinem Dafürhalten auf keinen Fall handeln.

Du fragst nach einem konkreten Rat? Soweit ich kann gebe ich den gerne aber bitte denke dran, ich/wir machen hier keine Rechtsberatung sondern antworten nur auf Grund unserer Kenntnisse und der Praxis.

Dein Bruder könnte als Erstes den Betreuer schriftlich, so wie das Verhältnis geschildert wird vielleicht als Einschreiben, um Erkärung zu dieser getätigten Überweiung bitten. Mit Fristsetzung zur Antwort, denn die Aussage, dass grundsätzlich nichts angespart werden darf ist falsch.
Wenn darauf hin gar nichts geschehen sollte, was ich nicht hoffe, kann man diesen Schriftwechsel dem Gericht vorlegen und hier um Klärung bitten.

Einen Anwalt einschalten würde ich zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht, sammelt erst noch mehr Informationen und versucht es selbst.
Ganz grundsätzlich kann ich Dich insoweit wenigstens beruhigen, wenn dem Kollegen tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein sollte, dann wird er dafür gerade stehen müssen, das Geld ist im Zweifelsfall also nicht unwiederbringlich weg.

Schönen Sonntag, Grüsse.
Michaela
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Alt 22.11.2009, 09:36   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Dir auch zeiten,

jetzt komm mal wieder runter und beruhige Dich.
Es kann manchmal durchaus Sinn machen auch eine grössere Summe auf einem Heimkonto zu lassen.
Von den sog. Hauskonten in Heimen können natürlich Überweiungen getätigt werden, da wird umgebucht und das ist gut so, das spart dem Bewohner u. U. nämlich Bank- und Überweisungegebühren.

Die Zinsen auf einem Sparbuch mit 3000 Euro sind jetzt auch nicht so irre hoch dass es ein riesen Geschrei geben müsste.

So grundsätzlich, dass man 2600 Euro auf jeden Fall haben darf stimmt die Aussage leider auch nicht. Auch für Heimbewohner gilt zum Beispiel die Pfändungsfreigrenze von ca. 980 Euro. bei Schulden, Vb`s usw.

Es bringt nichts Sachverhalte derart "hochzupuschen"- und dann leider auch noch , hm .... nicht ganz richtig. Ich habs schon mal gesagt, wir sind hier kein Rächer der Enterbten-Forum sondern wollen versuchen uns ganz normal und hoffentlich möglichst sinnvoll mit Schwierigkeiten auseinander zu setzen.

Schönen Sonntag Dir, Gruss
Michaela
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Alt 22.11.2009, 11:24   #7
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Guten Morgen zusammen!

vielen Dank für eure netten Ratschläge.

@zeiten

in der Tat: Das Geld ist ein sogenanntes Taschengelddepot, wo eben alles angespart wird, was der Bewohner dort verdient oder sonstiges. Und mittlerweile waren da eben 3300 euro drauf. Ein reines Girokonto besteht für meinen Bruder nicht. Nirgends. Die Heimleitung verwaltet das Geld von allen Heimbewohnern selbst, eben nur auf diesen Taschengeldkonten.

@michaela

Für mich ist das alles unglaublig. Mein Bruder freut sich auf die Entlassung Anfang des Jahres und dann sieht er auf seinem Auzug, dass 3100 euro an den Burgenlandkreis überwiesen wurde. Ohne jegliche Information. Das Heim bzw. die Verantwortlichen dort, geben eh immer nur pampig Auskunft. Mein Bruder hat ja nach diesem Buchungsposten gefragt. Man sagte ihm dort, dasss musste überwiesen werden! PUNKT!
Mein Bruder ist eben nicht redegewandt und lässt sich schnell abwimmeln. Er rief uns dann an um uns das zu erzählen.

Ich habe den Betreuer ja selber angerufen. Er tat am Telefon, als wüsste er von nichts. Schon gar nicht von einem Gerichtsbeschluss bzw.Freigabe von den 3100 euro.
Er wolle sich einen Auszug selber ziehen.
Ich habe mit ihm morgen früh einen Telefontermin vereinbart. ich bin sehr gespannt was ich da zu hören bekomme, ahne jedoch schlimmes!
Denn was soll es denn sonst bitte sein? Er hat sicher ein paar Schulden damals hinterlassen, aber was hat denn der Burgenlandkreis damit zu tun? Dort hat er keine Schulden. das waren eher Handyverträge bzw. Kfz-Schulden bei einer Versicherung. Mehr nicht.

Ich habe noch nie viel von dieser Einrichtung und diesem Betreuer gehalten. Für mich war das schon immer ein Saftladen! Essen auf Zuteilung und und und....
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Alt 22.11.2009, 16:27   #8
agw
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Hallo shg.keks,
unter Umständen kann es sich hierbei auch um einen Anspruch aufgrund des Einkommens aus der Beschäftigung in einer WfB handeln.
Ohne den entsprechenden Rückforderungsbescheid des Landkreises ist das alles nur Spekulation was hier geschrieben wird. Wenn eine Zahlung erfolgt ist muss es ja auch eine Forderung geben. Falls nicht hat die Einrichtung ein Problem.

Da würde ich doch erst einmal das Gespräch mit dem Betreuer abwarten.

Viel Erfolg,
Andreas
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Alt 22.11.2009, 17:18   #9
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo shg.keks,
unter Umständen kann es sich hierbei auch um einen Anspruch aufgrund des Einkommens aus der Beschäftigung in einer WfB handeln.

Viel Erfolg,
Andreas
das mag ja alles sein, aber man kann ihm doch nicht seine wohlverdienten 400 euro wegnehmen, die er monat für monat verdient hat.
man hätte doch seitens der betreuung darauf hinweisen müssen, dass er das geld ausgeben muss, ansonsten wird es gepfändet oder wie auch immer.
das geld landete einfach auf diesem taschengeldkonto und basta!!!! das kann und darf doch nicht so hingenommen werden?
shg.keks ist offline  
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Alt 22.11.2009, 17:36   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Hallo shg.keks,

um was soll es denn jetzt gehen? Dass evtl. ein Fehler gemacht wurde oder das man pauschal gegen eine Einrichtung und einen Betreuer wettert?

Ich habe Dir bereits gesagt, und der Kollege agw hat es wiederholt: ohne genaue Kenntnis um welche Rückerstattung es sich wirklich - nicht vermutet - handelt kann keiner beurteilen ob das Vorgehen Rechtens war.

Zu dem Punkt der mühsam verdienten 400 Euro möchte ich ganz allgemein festhalten, Werkstätten werden betrieben und es entstehen Kosten. Dass es eine Art Selbstbeteiligung gibt bei Dingen oder Einrichtungen die man nutzt halte ich erstmal grundsätzlich für richtig. Nicht alle Kosten können immer nur ausschliesslich zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Gruss Michaela
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