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dora88 23.11.2009 19:45

Schonvermögen
 
Liebe KollegInnen,
ich habe einen richtig doofen Anfängerfehler gemacht und bin mir über die Sachlage nicht sicher. Deshalb brauche ich Euren Rat.
Sozialhilfeantrag auf Grundsicherung bei 2 älteren Damen, die ins Altenheim gezogen sind.
Bei beiden Altenheimen habe ich aus dem Schonvermögen Geld aus den Renten ans Heim gezahlt.
Was sagt Ihr dazu ?
In dem einen Fall hat mir der vertretende Rechtsanwalt richtig Ärger gemacht, weil die Betreute dadurch ihren Anspruch auf Sozialhilfe verliert, wie er sagt. ???

Vielen Dank Dora:winke:

Imre Holocher 23.11.2009 23:19

Moin Dora

Ich hätte doch gerne mal gewußt, wie der verdrehende Anwalt den Verlust des Anspruches auf Sozialhilfe verliert?

Wenn jemand ins Heim geht und hat einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, dann hat er einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege und fertig. Und zwar ab dem Antragsdatum, sofern zu diesem die Anspruchsvorraussetzungen schon vorgelegen haben. Wenn da das Vermögen sich innerhalb der Freigrenzen befand - und ein Schonvermögen erweitert die Freigrenze in diesem Sinne - muss das Sozialamt auch zahlen.

Dass durch den Umstand das Schonvermögen eingesetztzu haben der gesamte Sozialhilfeanspruch flöten geht halte ich für völlig blödsinnig. Aber Anwälte versuchen auch den allerletzten Blödsinn, wenn sie es bezahlt bekommen.
Also wie begründet der advocatus angoli denn seine Rede?

MfG

Imre

michaela mohr 24.11.2009 07:35

Guten Morgen Dora,

da hat der Anwalt was verwechselt scheint mir. Dieser Grundsatz galt/gilt bei Sozialhilfe, wenn etwas beantragt wurde und zwischenzeitlich aber doch schon finanziert, dann bekam man die beantragten Gelder nur nach kleinen Kämpfen noch durch.

So liegt der Fall bei Dir aber nicht. Du hast aus den Schonbetrag " vorgestreckt" bis der Antrag durch ist denke ich?
D.h. das Amt muss und wird ab Antragstellung zahlen und Du kannst dann den Schonbetrag wieder auffüllen bzw. je nach Abrechnungspraxis mit einer folgenden Heimrechnung verrechnen.
Manche Heime reagieren extrem empfindlich wenn sie auf die Begleichung ihrer Rechnung warten müssen.

Lass Dich nicht verrückt machen, ausserdem frage ich mich, welche Seite vertritt hier ein Anwalt und warum?

Nur Mut, Grüsse.
Michaela

anori 25.11.2009 10:38

Kann mich mal einer aufklären was es mit dem Schonvermögen auf sich hat? Ab wann gilt man denn als vermögend?

zeiten 25.11.2009 10:54

Zitat:

Zitat von anori (Beitrag 30398)
Kann mich mal einer aufklären was es mit dem Schonvermögen auf sich hat? Ab wann gilt man denn als vermögend?

auf die betreuungskosten bezogen, ab einem barvermögen von über 2600 euro.

hast du mehr, musst du die betreuungskosten selber zahlen, hast du weniger zahlt der staat.

gruß, zeiten

anori 25.11.2009 10:56

Zitat:

Zitat von zeiten (Beitrag 30399)
auf die betreuungskosten bezogen, ab einem barvermögen von über 2600 euro.

hast du mehr, musst du die betreuungskosten selber zahlen, hast du weniger zahlt der staat.

gruß, zeiten

Barvermögen - zählt da Spargut auch mit?

zeiten 25.11.2009 10:59

Zitat:

Zitat von anori (Beitrag 30400)
Barvermögen - zählt da Spargut auch mit?

ja, klar, auch wertpapiere oder so.

anori 25.11.2009 12:58

Zitat:

Zitat von zeiten (Beitrag 30401)
ja, klar, auch wertpapiere oder so.

Und was ist mit dem Riestersparen oder was für das Alter bestimmt ist? Was bis zur Rente nicht angetastet werden kann? Oder Bausparverträge?

Kohlenklau 25.11.2009 13:43

Die Rechtsgrundlage zum "Schonvermögen"

§ 90, 2, Pkt.9 SGB 12 i.V.m. § 1 DVO zum § 90, 2, Pkt. 9 SGB 12

SGB 12 - Einzelnorm
BSHG§88Abs2DV 1988 - Einzelnorm

Ab wann man als "Mittellos" angesehen wird, siehe hier

Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon

zeiten 25.11.2009 14:27

hi anori,
deine schwester ist dohc in hartz4, da würd ich mir keine großen sorgen machen. zahlen muss sie erst, wenn ihr das haus verkauft habt.
gruß, zeiten


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