Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum AuslG... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe zurzeit einen Betreuten (Herr A.) mit folgendem Problem:
Herr A. ist türkischer (genauer ...
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12.12.2009, 19:42 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
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Frage zum AuslG...
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe zurzeit einen Betreuten (Herr A.) mit folgendem Problem: Herr A. ist türkischer (genauer kurdischer) Abstammung und hat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Sein Nationalpass ist seit 2006 abgelaufen. Er hat diesbezüglich das türkische Konsulat kontaktiert und wollte diesen verlängern lassen. Diese haben den Pass jedoch nicht verlängert, da er seinen Militärdienst in der Türkei nicht absolviert hat. Herr A. hatte 2006 einen schweren Unfall und war über 2 Jahre nicht in der Lage das Konsulat aufzusuchen. Weiterhin besteht aus gesundheitlicher Sicht nicht die Möglichkeit, dass er den Militärdienst ableistet. Ich habe von einer Möglichkeit gehört, dass man sich unter anderem in der Türkei vom Militärdienst „freikaufen „ (ca. 10.000,00€) kann, jedoch ist kein Vermögen dafür vorhanden. Ich würde mich über guten Zuspruch und Anregungen von Euch freuen.
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Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
12.12.2009, 20:09 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
mit wehrdienst verstehen die türken keinen spass. man kann sich auch erst nach der gurndausbildung freikaufen oder man hat sehr gute kontakte. und soweit ich das weiß, gibt es auch keine untauglichkeit wegen krankheit, da sind sie krass. trozdem würde ich versuchen ein paar aussagekräftige ärzliche atteste zu bekommen, wo der typ scheintot wirkt. und ich würd versuchen das über nen türkischen anwalt zu machen, der sich mit sowas auskennt. das ist ja kein einzelfall. gruß, zeiten |
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Stichworte |
ausländer, ausländergesetz, pass, türkei, wehrdienst |
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