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Heide-Tiger 22.12.2009 13:57

Bekleidungsgeld
 
Hallo,

gibt es für meinen im Heim untergebrachten kranken Betreuten neben der "Hilfe zur Grundsicherung im Alter u bei Erwerbsminderung" (SGB XII) u "Eingliederungshilfe" (SGB IX) zusätzlich noch Bekleidungsgeld oder sagt der Sozialhilfeträger, dass dieser Bedarf bereits enthalten sei?

Mir ist aktuell ein Satz in Höhe von 282 €/a bekannt.
Aber wer hat Anspruch darauf?

Danke für alle Infos

carlos 22.12.2009 14:39

Hallo,

grundsätzlich besteht ein Anspruch der Heimbewohner auf (zusätzliche) Bekleidungsbeihilfe im Rahmen der Leistungen gemäß SGB XII; siehe hierzu Punkt 1.1.1.1 hiervon:
Sozialhilfe (Deutschland) ? Wikipedia

Ich kenne es so, dass entweder eine mtl. Bekleidungspauschale in Höhe von z.Z. 23,-- Euro mit den laufenden Sozialleistungen überwiesen wird oder ein am tatsächlichen Bedarf orientierter Betrag.
Bei letzterem Verfahren ist ein Antrag mit einer detaillierten Bedarfsliste zu stellen (wird i.d.R. auch vom Heim gemacht); diese muss dann dem Sozialleistungsträger vorgelegt werden, dem dann - sofern genehmigt - auch die Rechnung vorgelegt werden darf.

Am besten, Du wendest Dich an den Träger und fragst nach der dortigen Verfahrensweise; die dürfte nämlich nicht einheitlich sein.

mfg

heiner 22.12.2009 19:45

Hallo,

ich habe sogar den Fall, dass mir halbjählich vom Sozialamt ein Festbetrag überwiesen wird.

Vorteil: Man kann auf einmal eine größere Anschaffung machen. Das Ansparen entfällt.

Gruß:winke:
Heiner

inne-huhn 22.12.2009 22:50

Bekleidungsgeld
 
Hallo,

habe die unterschiedlichsten Auszahlungsmodalitäten bei den Sozialämtern von monatlich/halbjährlich automatisch bis jährlich auf Anforderung. Hier ist einfach Flexibilität gefragt - durchschauen tue ich das Ganze nicht - aber es funktioniert und ich muss nicht alles verstehen.
Übringens die Bekleidungszuschüsse liegen zwischen 218 - 280 Euro.

Gruß vom noch eisfreien Steinhuder Meer
inne-huhn

Draconis 22.12.2009 23:07

Hallo,

ich stelle immer einen Antrag auf Bekleidungsbeihilfe mit einer Liste der Kleidungsstücke/Schuhe was nötig ist. Der Soziale Träger (bei mir Bezirk Mittelfranken) genehmigt die Kleidungsstücke und gibt den Betrag vor, der zur Verfügung steht.

Für diesen Betrag kann ich dann die Kleidungsstücke kaufen, lege der Mitarbeiterin des Heimes meine Quittungen vor und bekomme dann das Geld wieder, das ich ausgelegt habe.

Bei uns kann man diese Anträge im Pflegeheim abgeben, die Mitarbeiterin leitet die Anträge weiter.

Ein Pauschbetrag ist mir nicht bekannt, 2008 habe ich auch beantragt, habe über 500 € bewilligt bekommen. Habe aber im Antrag begründet, warum ich was will.

z.B. 20 Paar Socken - dauert länger bis Kleidung von der Wäscherei zurückkommt.

Schlupfhosen - Reißverschluss schmerzt beim Sitzen

Trocknergeeignete Kleidung - längere Haltbarkeit

Gruß

Draconis http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/b038.gif

BetrKl 23.12.2009 18:57

Hier in Berlin kenne ich es auch nur so, dass es einmal jährlich einen Pauschalbetrag gibt, dieser kann sich noch um 10 % erhöhen, wenn Inkontinenz oder starkes Übergewicht besteht. Weiterhin wird unterschieden zwischen mobilen und bettlägerigen Personen.
Wieder mal interessant, die regionalen Unterschiede!

michaela mohr 23.12.2009 22:59

Hier in Hessen bekomme ich in der Stadt für Heimbewohner zwei Mal im Jahr 170 Euro.
Listen erstellen oder ähnliches muss ich nicht bei Grusi aber wenn der LWV der Kostenträger ist wird das gewünscht. Dafür kanns dan auch schon mal bis zu 500 Euro gehen- je nach Fall.


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