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Bekleidungsgeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleidungsgeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, gibt es für meinen im Heim untergebrachten kranken Betreuten neben der "Hilfe zur Grundsicherung im Alter u bei Erwerbsminderung" ...


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Alt 22.12.2009, 14:57   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: In der Heide
Beiträge: 4
Standard Bekleidungsgeld

Hallo,

gibt es für meinen im Heim untergebrachten kranken Betreuten neben der "Hilfe zur Grundsicherung im Alter u bei Erwerbsminderung" (SGB XII) u "Eingliederungshilfe" (SGB IX) zusätzlich noch Bekleidungsgeld oder sagt der Sozialhilfeträger, dass dieser Bedarf bereits enthalten sei?

Mir ist aktuell ein Satz in Höhe von 282 €/a bekannt.
Aber wer hat Anspruch darauf?

Danke für alle Infos
Heide-Tiger ist offline  
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Alt 22.12.2009, 15:39   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

grundsätzlich besteht ein Anspruch der Heimbewohner auf (zusätzliche) Bekleidungsbeihilfe im Rahmen der Leistungen gemäß SGB XII; siehe hierzu Punkt 1.1.1.1 hiervon:
Sozialhilfe (Deutschland) ? Wikipedia

Ich kenne es so, dass entweder eine mtl. Bekleidungspauschale in Höhe von z.Z. 23,-- Euro mit den laufenden Sozialleistungen überwiesen wird oder ein am tatsächlichen Bedarf orientierter Betrag.
Bei letzterem Verfahren ist ein Antrag mit einer detaillierten Bedarfsliste zu stellen (wird i.d.R. auch vom Heim gemacht); diese muss dann dem Sozialleistungsträger vorgelegt werden, dem dann - sofern genehmigt - auch die Rechnung vorgelegt werden darf.

Am besten, Du wendest Dich an den Träger und fragst nach der dortigen Verfahrensweise; die dürfte nämlich nicht einheitlich sein.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 22.12.2009, 20:45   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

ich habe sogar den Fall, dass mir halbjählich vom Sozialamt ein Festbetrag überwiesen wird.

Vorteil: Man kann auf einmal eine größere Anschaffung machen. Das Ansparen entfällt.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.12.2009, 23:50   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
Standard Bekleidungsgeld

Hallo,

habe die unterschiedlichsten Auszahlungsmodalitäten bei den Sozialämtern von monatlich/halbjährlich automatisch bis jährlich auf Anforderung. Hier ist einfach Flexibilität gefragt - durchschauen tue ich das Ganze nicht - aber es funktioniert und ich muss nicht alles verstehen.
Übringens die Bekleidungszuschüsse liegen zwischen 218 - 280 Euro.

Gruß vom noch eisfreien Steinhuder Meer
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 23.12.2009, 00:07   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo,

ich stelle immer einen Antrag auf Bekleidungsbeihilfe mit einer Liste der Kleidungsstücke/Schuhe was nötig ist. Der Soziale Träger (bei mir Bezirk Mittelfranken) genehmigt die Kleidungsstücke und gibt den Betrag vor, der zur Verfügung steht.

Für diesen Betrag kann ich dann die Kleidungsstücke kaufen, lege der Mitarbeiterin des Heimes meine Quittungen vor und bekomme dann das Geld wieder, das ich ausgelegt habe.

Bei uns kann man diese Anträge im Pflegeheim abgeben, die Mitarbeiterin leitet die Anträge weiter.

Ein Pauschbetrag ist mir nicht bekannt, 2008 habe ich auch beantragt, habe über 500 € bewilligt bekommen. Habe aber im Antrag begründet, warum ich was will.

z.B. 20 Paar Socken - dauert länger bis Kleidung von der Wäscherei zurückkommt.

Schlupfhosen - Reißverschluss schmerzt beim Sitzen

Trocknergeeignete Kleidung - längere Haltbarkeit

Gruß

Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 23.12.2009, 19:57   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hier in Berlin kenne ich es auch nur so, dass es einmal jährlich einen Pauschalbetrag gibt, dieser kann sich noch um 10 % erhöhen, wenn Inkontinenz oder starkes Übergewicht besteht. Weiterhin wird unterschieden zwischen mobilen und bettlägerigen Personen.
Wieder mal interessant, die regionalen Unterschiede!
BetrKl ist offline  
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Alt 23.12.2009, 23:59   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hier in Hessen bekomme ich in der Stadt für Heimbewohner zwei Mal im Jahr 170 Euro.
Listen erstellen oder ähnliches muss ich nicht bei Grusi aber wenn der LWV der Kostenträger ist wird das gewünscht. Dafür kanns dan auch schon mal bis zu 500 Euro gehen- je nach Fall.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
bekleidungsgeld, einmalige beihilfe, heim, heimaufenthalt, sgb12, sgb9, sozialhilfe, stationäre einrichtung

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