Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter möchte "klinischen Lebenslauf" im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich frage mich, wofür ein VormR das benötigt.
Sind da irgendwelche Spitzfindigkeiten bei dem Herrn im Hinterkopf?
Bin der Meinung, ...
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30.12.2009, 02:06 | #1 |
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Richter möchte "klinischen Lebenslauf"
Ich frage mich, wofür ein VormR das benötigt.
Sind da irgendwelche Spitzfindigkeiten bei dem Herrn im Hinterkopf? Bin der Meinung, wenn er Daten will, soll er die sich selber oder neuestes Gutachten einholen, was dem neuesten Gesundheitsstand anbetrifft oder? Gruss mary |
30.12.2009, 03:47 | #2 |
"Viele Sterne in einem Körper"
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Beiträge: 184
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huhu marry,
sorry, aber auf solch einen beschissenen wunsch, würden selbst wir nicht reagieren und diesen richter darauf verweisen, dass er sich gern ein erneutes gutachten anfordern kann. man weiß nie, wie dumm die einen dann die worte im mund umdrehen wollen, welche man vielleicht dort von sich geben würde. so einen blöden wunsch deines richters, haben auch wir noch nie gehört und wir gehen nicht erst seid gestern durch die kliniken, oder waren gar nur 1-3x dort. gruß sternenhimmel |
30.12.2009, 09:04 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
unter einem klinischen Lebenslauf verstehe ich die Aufzählung der Klinikaufenthalte, die Verweildauer und evtl. der Daignose- sollte sich etwas verändert haben. Das kann einen ganz guten Überblick über eine langjährige Entwicklung verschaffen, im positiven wie im negativen. Ich bin immer wieder erstaunt zu lesen was unter gemeinsamer Arbeit oder auch nur Mitarbeit verstanden wird. Ob man alles grundsätzlich negativ sieht und/oder abwerten muss hängt mit der persönlichen Einstellung zusammen. Die könnte deutlich mal korrigiert werden, dann macht das Leben auch wieder mehr Spass. Gruss Michaela
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02.01.2010, 02:38 | #4 |
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Hallo Michaela, dumm gelaufen mit deiner Antwort.
Da würde ich wohl eher ein Privatgutachten in Auftrag geben. Ich traue "von amts wegen" keiner Behörde und diesem Sinne. |
02.01.2010, 11:07 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Mary,
Schade, Du hast leider meine Antwort nicht verstanden. Im Grunde ist das nicht weiter verwunderlich denn ein Gutachten erfüllt einen anderen Zweck wie der klinische Lebenslauf. Misstrauen hin oder her, das ist so wie wenn ich Dich nach der Uhrzeit frage und Du mir mitteilst, ja es regnet heute- als Beispiel. Gruss Michaela
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02.01.2010, 14:57 | #6 | ||
"Viele Sterne in einem Körper"
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Beiträge: 184
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hallo michaela,
deine worte mögen vielleicht für dich angebracht sein und für menschen, die tatsächlich nichts mit einem betreuungsprozezz zu tun haben, weil sie selbst nicht die betroffenen sind. doch würdest du hier mal den austausch mit deinem eigenen klientel suchen und ihnen haargenau diese frage stellen, würden sie antworten wie wir. Zitat:
Zitat:
wie also soll jetzt ein betroffenes klientel etwas positives bei dem wunsch des richters erkennen? das ist nicht möglich, denn bevor ein richter die entscheidung fällt, ob betreuung nur vertretbar ist, wird das klientel immer erst vom richter selbst aufgesucht, da er sich ein bild vom klientel machen muss, bevor er seine entscheidung fällt. genau aus diesem grund, können wir z.b. deine worte hier nicht nachvollziehen. sorry, ist aber so. aus sicht eines betreuers mögen sie stimmen, aber nicht aus der sicht eines klientel/ betreuten/ betreuter. die fühlen sich dann eher noch verar***t. sorry, wenn ich das so direkt schreibe, wie ich das sehe. lg sternenhimmel |
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02.01.2010, 18:08 | #7 |
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Beiträge: 7
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"Klinischer Lebenslauf"
Hallo Mary,
ich bin zwar noch recht neu hier, aber ich kann dir aus der Erfahrung, die ich mit meiner Mutter gemacht habe, ein paar wenige Sachen sagen: Die Gerichte und auch die Krankenkassen interessieren sich für gar nichts, so salopp gesagt. Die Krankenkassen haben Daten; aber an die kommt man nicht so leicht heran. Bzgl. meiner Mutter, als ich nach 6 Monaten Korrespondenz mit ihrer Krankenkasse endlich erfolgreich die Pflegestufe 1 vor einigen Jahren durchsetzte: Ich habe ausnahmslos ALLE (!) Ärzte und Klinken, wo sie jemals behandelt worden war, kontaktiert und mir per Vollmacht meiner kranken Mutter alle OP-Berichte und alle ärztlichen Diagnosen beschafft - (per Fax oder schriftlich per Post). Ich weiß nicht, in welchem Angehörigenverhältnis ihr steht. Aber als Kind oder als Enkel des Angehörigen müsstest Du an sämtliche schriftliche Dokumentationen von Ärzten und Krankenhäusern (auch Röntgenaufnahmen!) herankommen. - Ich als Tochter meiner Mutter habe das nach manchmal zähem Kampf geschafft. Und Du, liebe Mary, schaffst das auch! Was bedeutet denn ein einziges Gutachten? - M. E. nicht sehr viel. Mary, schaff`so viele ärztliche Dokumente - wie nur möglich - herbei! Viele Grüße Brigitte |
02.01.2010, 21:52 | #8 |
"Räuberbraut"
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Beiträge: 779
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hi mary,
stellt sich doch erstmal die frage, was ihr wollt. wollt ihr die betreuung aufheben lassen? oder was is der hintergrund? und da würd ich jetzt, je nach dem entscheiden. wenn sie drehtürpatientin is und ihr wollt aber die aufhebung, da würd ich schön die füße still halten und nix abgeben.... und dann tatsächlich nen nettes privatgutachten mir machen lassen, wo drin steht, wie ihr es haben wollt.... (richter haben vermutlich auch keinen bock auf langes hin und her geschreibsel und wenn der dann nen wisch kriegt, wo er draus ableiten kann, dass sie keine betreuung mehr braucht, is er froh den fall vom tisch zu haben...) wenn aber eh die klinikaufenthalten ewig zurück liegen, kannst du sie auch getrost angeben, da sprechen sie dann ja eher für die aufhebung.....(wenn es das is, was ihr haben wollt.) gruß, zeiten |
02.01.2010, 22:37 | #9 |
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Hallo Freunde der Nacht,
ich habe sämtliche Arztberichte archiviert, psychiatrische Gutachten usw. Ich werde nen Teufel tun, das gesamte Werk dem Richter zu präsentieren. Eigentlich sollte ich mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren. Aber das mache ich lieber mit RA. Einen halben Vortrag vor versammelter Mannschaft, Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologe, dieser Richter, Betreuer, habe ich mal über's Krankheitsbild, gehalten und dem Ansinnen des Richters widersprochen wegen langfristiger Unterbringung und an sein Gewissen appeliert. Die richtige Therapie in offener Atmosphäre, Hilfeleistungen nach Therapie, evtl,. Wohngruppe, aber kein Wegsperren mehr. Krisenintervention war meistens notwendig, aber das Danach war noch schlimmer, weil damalige Betreuerin keinen Hilfebedarf sah z.B., in Form einer Haushaltshilfe oder Dienst, der täglich nach ihr geschaut hätte. Man lief sie ins offene Messer laufen. Hospitalisiert, traumatisiert und immer wieder die Frage "warum lasst ihr mich nicht leben und sterben, wie ich will". Gruss Geändert von mary (02.01.2010 um 22:56 Uhr) |
03.01.2010, 00:43 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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gesundheit, gesundheitsfürsorge, klinikaufenthalt |
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