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gesetzliche Betreuung

 

Grundstückszutritt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundstückszutritt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Fall: Eine zu Betreuende ist in Klinik. Deren Betreuerin will auf Grundstück, welches Betreute und deren Schwester gemeinschaftlich gehört. ...


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Alt 06.01.2010, 12:52   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard Grundstückszutritt

Der Fall: Eine zu Betreuende ist in Klinik. Deren Betreuerin will auf Grundstück, welches Betreute und deren Schwester gemeinschaftlich gehört. Die Schwester wird davon nicht informiet, die Betreute auch nicht. Wie ist die Rechtslage?
anori ist offline  
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Alt 06.01.2010, 15:06   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

aus dem Bauch heraus: die Betreuerin darf das Grundstück betreten, sofern es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist. Was eigentlich immer der Fall sein dürfte.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 06.01.2010, 15:24   #3
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo!

Auf die Schnelle habe ich nur etwas über Wohnungen gefunden:


Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen betreten oder sie durchsuchen?
Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen auch vom Betreuer ohne besondere Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts nicht betreten oder durchsucht werden darf. Ob das Vormundschaftsgericht eine solche Erlaubnis nach der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt erteilen darf, ist streitig (siehe unten die Entscheidung des LG Frankfurt), wird aber in mehreren neueren Entscheidungen bejaht (LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, Beschluss v. 25.02.2000, 4 T 349/99).



Quelle:

Wohnungsangelegenheiten ? Betreuungsrecht-Lexikon


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 06.01.2010, 16:24   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

wenn die Betreuerin z.B. den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten hat dann ist sie sogar verpflichtet, das Grundstück/die Wohnung zu betreten um zu sehen ob alles in Ordnung ist und so bleiben kann wenn die Betreute sich im Krankenhaus befindet.

Der von Elinor rausgesuchte Passus bezieht sich ausdrücklich darauf, dass die Betreute den Zutritt verboten hat- was hier nicht der Fall ist. Und auch dann wäre zweifelhaft ob das so gesehen werden kann wenn damit die Betreuerin gleichzeitig anderweitig eine Pflichtverletzung begehen würde.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.01.2010, 16:31   #5
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Michaela!


Da die Betreute nicht gefragt wurde, wissen wir aber nicht, ob sie "Ja" oder "Nein" gesagt hätte.
Oder ist es tatsächlich so, dass selbst bei einem so heiklen Thema wie Wohnungsangelegenheiten alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde?

Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 06.01.2010, 16:45   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Elinor,

Deine Reaktion verstehe ich nicht.
Wohnungsangelegenheiten nicht nicht per se "heikel" und wenn mein Betreuter im Krankenhaus ist dann hole ich mir nicht explizit die Erlaubnis in die Wohnung zu gehen um z. B. die Heizung anzustellen oder das Auffrieren von Leitungen zu verhindern. Ich bin nämlich dazu verpflichtet Schäden zu verhindern.

Die Wohnungszutrittsfrage wird am Anfang der Betreuung mal geklärt und dann danach verfahren. Wenn jemand nichts dazu sagen kann, dann mache ich das was nötig ist damit kein Schaden entsteht.

Wir wissen tatsächlich nicht was die Betreute dazu gesagt hat aber aus vorausgegangenen Threads wissen wir, dass eine Angehörige- Anori- mit allem Handeln der Betreuerin nicht einverstanden ist.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.01.2010, 18:53   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Moin

Die Betreuerin hat sich vielleicht nicht ganz geschickt verhalten.
Wenn ich las Betreuer in die Wohnung eines Betreuten muss, dann mache ich das sicherlich nicht allein. In ihrem Fall hätte ich die Schwester gefragt bzw. gebeten gemeinsammit mir in die Wohnung zu gehen.
Das Risiko von unliebsamen Verwandten der Betreuten evtl. des Diebstahls bezichtigt zu werden ist reichlich unangenehm. Deshalb sind mir Zeugen beim Zutritt der Wohnung lieb und teuer.

Unabhängig davon geben mir manche Betreute sogar freiwillig einen Schlüssel zu ihrer Wohnung - sie könnten ihn ja mal breichen, weil der eigene verlegt ist. Das ist OK, aber ich gehe auch dann nicht einfach so in die Wohnung. Selbst bei Besuchen klngele ich grundsätzlich und lasse die Betreuten die Tür öffnen, auch wenn sie hundert mal sagen, ich hätte doch einen Schlüssel und könne auch so reinkommen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.01.2010, 01:24   #8
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

huhu imre,

genau so, wie du es hier beschrieben hast, macht es unsere betreuung heute auch noch, obwohl sie aus der eigenen familie ist. (oder gerade deshalb, nicht das man ihnen von geschwisterseite negatives unterstellen könnte)

huhu elinor,

deine frage mag vielleicht berechtigt sein, doch was nutzt es dir, oder der anderen schwester, wenn die betreuerin nicht nach dem rechten in ihrer wohnung schaut?
wenn eine überschwemmung in dieser wäre, müsste man vielleicht auch die tür gewaltsam sogar öffnen, nur um den schaden einzugrenzen!
hegst du etwa den verdacht, dass die betreuerin deiner schwester nicht gut gesonnen ist?
bin immer noch ganz platt über deine frage, denn jeder betreuer weiß doch eigentlich ganz genau, dass er immer belegen können muss, dass der zutritt zur besagten wohnung dringend erfoderlich war. kann mir auch nicht vorstellen, dass er dies mit schlechten absichten tat. einen wichtigen grund wird es dafür schon gegeben haben, selbst wenn er nur nach der post hätte sehen wollen, die während des stat. auffenthaltes aufgelaufen ist.

gruß sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 10.01.2010, 15:09   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Wir wissen tatsächlich nicht was die Betreute dazu gesagt hat aber aus vorausgegangenen Threads wissen wir, dass eine Angehörige- Anori- mit allem Handeln der Betreuerin nicht einverstanden ist.
Das stimmt so nicht. Ich bin nur mit dem Tun der Betreuerin nicht einverstanden. Das Haus gehört zur Hälfte mir. In dem Haus befinden sich die Sachen meiner verstorbenen Mutter und auch meine sowie der Hausrat meiner Schwester. Ich hätte sehr gern mit der Betreuerin zusammen gearbeitet, nur die Betreuerin will von mir nichts wissen. Das alles trotz mehrmaliger Aufforderung von Seiten des Arztes, deer Versicherung und der Nachbarn und zu guter Letzt meiner Anwältin. Sie tritt einfach mit mir, der einzigen Angehörigen nicht in Verbindung. Es liegt wirklich nicht an mir. Jetzt weiß ich nur nicht wie ich mich verhalten soll. Die Betreuerin hat die Nachbarschaft befragt wie sie in das Haus kommt. Die sind im Gewissenskonflikt weil sie meiner Schwester und mir nicht schaden wollen. Ich bin einfach mit den Nerven fertig. Das ein nicht geachtet werden so an den Nerven zerrt, hätte ich nicht gedacht. Die so wohlwollende Betreuerin hat sogar den Versicherungschutz von den Sachen meiner Schwester genommen, ihre Zusatzkrankenversicherung abgeblockt, ach und noch so vieles nicht verständliches getan. Alle schütteln nur den Kopf und ich kann nichts tun. Nur abwarten was der Antrag auf Betreuerwechsel erbringt.
anori ist offline  
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Alt 10.01.2010, 15:15   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
inen wichtigen grund wird es dafür schon gegeben haben, selbst wenn er nur nach der post hätte sehen wollen, die während des stat. auffenthaltes aufgelaufen ist.
das mit der Post ist ihr nach 8 Wochen eingefallen. Zum Glück bekomme ich die Post nachgesendet und kann immer gleich reagieren. Das weiß auch die Betreuerin und fragt nicht nach. Ich weiß nicht wer sie ist, sie aber hat meine Daten.
Außerdem kümmern mein Mann und ich uns um das Haus. Haben alle Vorkehrungen getroffen um länger, wegen dem Winter, nicht dort hin zu können. Das betrifft Wasser und Gas und Strom und alles andere. Der Betreuerin interessiert meine Schwester erst, seit sie mehrmals aufgefordert wurde sich zu kümmern.
anori ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, grundstück


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