Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundstückszutritt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Fall: Eine zu Betreuende ist in Klinik. Deren Betreuerin will auf Grundstück, welches Betreute und deren Schwester gemeinschaftlich gehört. ...
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06.01.2010, 12:52 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Grundstückszutritt
Der Fall: Eine zu Betreuende ist in Klinik. Deren Betreuerin will auf Grundstück, welches Betreute und deren Schwester gemeinschaftlich gehört. Die Schwester wird davon nicht informiet, die Betreute auch nicht. Wie ist die Rechtslage?
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06.01.2010, 15:06 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
aus dem Bauch heraus: die Betreuerin darf das Grundstück betreten, sofern es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist. Was eigentlich immer der Fall sein dürfte. Gruss Andreas |
06.01.2010, 15:24 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Auf die Schnelle habe ich nur etwas über Wohnungen gefunden: Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen betreten oder sie durchsuchen? Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen auch vom Betreuer ohne besondere Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts nicht betreten oder durchsucht werden darf. Ob das Vormundschaftsgericht eine solche Erlaubnis nach der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt erteilen darf, ist streitig (siehe unten die Entscheidung des LG Frankfurt), wird aber in mehreren neueren Entscheidungen bejaht (LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, Beschluss v. 25.02.2000, 4 T 349/99). Quelle: Wohnungsangelegenheiten ? Betreuungsrecht-Lexikon Viele Grüße Elinor |
06.01.2010, 16:24 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
wenn die Betreuerin z.B. den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten hat dann ist sie sogar verpflichtet, das Grundstück/die Wohnung zu betreten um zu sehen ob alles in Ordnung ist und so bleiben kann wenn die Betreute sich im Krankenhaus befindet. Der von Elinor rausgesuchte Passus bezieht sich ausdrücklich darauf, dass die Betreute den Zutritt verboten hat- was hier nicht der Fall ist. Und auch dann wäre zweifelhaft ob das so gesehen werden kann wenn damit die Betreuerin gleichzeitig anderweitig eine Pflichtverletzung begehen würde. Gruss Michaela
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06.01.2010, 16:31 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Michaela!
Da die Betreute nicht gefragt wurde, wissen wir aber nicht, ob sie "Ja" oder "Nein" gesagt hätte. Oder ist es tatsächlich so, dass selbst bei einem so heiklen Thema wie Wohnungsangelegenheiten alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde? Viele Grüße Elinor |
06.01.2010, 16:45 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Elinor,
Deine Reaktion verstehe ich nicht. Wohnungsangelegenheiten nicht nicht per se "heikel" und wenn mein Betreuter im Krankenhaus ist dann hole ich mir nicht explizit die Erlaubnis in die Wohnung zu gehen um z. B. die Heizung anzustellen oder das Auffrieren von Leitungen zu verhindern. Ich bin nämlich dazu verpflichtet Schäden zu verhindern. Die Wohnungszutrittsfrage wird am Anfang der Betreuung mal geklärt und dann danach verfahren. Wenn jemand nichts dazu sagen kann, dann mache ich das was nötig ist damit kein Schaden entsteht. Wir wissen tatsächlich nicht was die Betreute dazu gesagt hat aber aus vorausgegangenen Threads wissen wir, dass eine Angehörige- Anori- mit allem Handeln der Betreuerin nicht einverstanden ist. Gruss Michaela
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06.01.2010, 18:53 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Moin
Die Betreuerin hat sich vielleicht nicht ganz geschickt verhalten. Wenn ich las Betreuer in die Wohnung eines Betreuten muss, dann mache ich das sicherlich nicht allein. In ihrem Fall hätte ich die Schwester gefragt bzw. gebeten gemeinsammit mir in die Wohnung zu gehen. Das Risiko von unliebsamen Verwandten der Betreuten evtl. des Diebstahls bezichtigt zu werden ist reichlich unangenehm. Deshalb sind mir Zeugen beim Zutritt der Wohnung lieb und teuer. Unabhängig davon geben mir manche Betreute sogar freiwillig einen Schlüssel zu ihrer Wohnung - sie könnten ihn ja mal breichen, weil der eigene verlegt ist. Das ist OK, aber ich gehe auch dann nicht einfach so in die Wohnung. Selbst bei Besuchen klngele ich grundsätzlich und lasse die Betreuten die Tür öffnen, auch wenn sie hundert mal sagen, ich hätte doch einen Schlüssel und könne auch so reinkommen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.01.2010, 01:24 | #8 |
"Viele Sterne in einem Körper"
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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huhu imre,
genau so, wie du es hier beschrieben hast, macht es unsere betreuung heute auch noch, obwohl sie aus der eigenen familie ist. (oder gerade deshalb, nicht das man ihnen von geschwisterseite negatives unterstellen könnte) huhu elinor, deine frage mag vielleicht berechtigt sein, doch was nutzt es dir, oder der anderen schwester, wenn die betreuerin nicht nach dem rechten in ihrer wohnung schaut? wenn eine überschwemmung in dieser wäre, müsste man vielleicht auch die tür gewaltsam sogar öffnen, nur um den schaden einzugrenzen! hegst du etwa den verdacht, dass die betreuerin deiner schwester nicht gut gesonnen ist? bin immer noch ganz platt über deine frage, denn jeder betreuer weiß doch eigentlich ganz genau, dass er immer belegen können muss, dass der zutritt zur besagten wohnung dringend erfoderlich war. kann mir auch nicht vorstellen, dass er dies mit schlechten absichten tat. einen wichtigen grund wird es dafür schon gegeben haben, selbst wenn er nur nach der post hätte sehen wollen, die während des stat. auffenthaltes aufgelaufen ist. gruß sternenhimmel |
10.01.2010, 15:09 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
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10.01.2010, 15:15 | #10 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Außerdem kümmern mein Mann und ich uns um das Haus. Haben alle Vorkehrungen getroffen um länger, wegen dem Winter, nicht dort hin zu können. Das betrifft Wasser und Gas und Strom und alles andere. Der Betreuerin interessiert meine Schwester erst, seit sie mehrmals aufgefordert wurde sich zu kümmern. |
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Stichworte |
angehörige, betreueraufgaben, grundstück |
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