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Befreite Betreuung – oder doch eher „geknebelte Betreuung“

Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreite Betreuung – oder doch eher „geknebelte Betreuung“ im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Tomas, danke für Deine Nachricht! Dein Hinweis “ … dem Gericht ist es schnurz, wie Du die Sache siehst. ...


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Alt 10.01.2010, 14:53   #11
Einsteiger
 
Benutzerbild von elpiepe
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Franken
Beiträge: 18
Lächeln

Hallo Tomas,
danke für Deine Nachricht!

Dein Hinweis
“ … dem Gericht ist es schnurz, wie Du die Sache siehst. Also: hübsch stromlinienförmig bleiben.“


Trifft, die Sache auf den Punkt.
Daher ist es mir auch so wichtig, die Formalien effizient und nicht angreifbar zu lösen.

Ich habe durchaus die Gefahr erkannt, dass ein ehrenamtlicher Betreuer, der versucht seinen Job ordnungsgemäß zu erledigen und daher auch einige Fragen stellt, sowie Manches kritisch hinterfragt, in diesem System nicht vorgesehen ist. Dieser Betreuer ist zudem lästig. Daher muss er idealer weise eliminiert, oder, zumindest „ruhig gestellt“ werden.

Dein Hinweis, dass die Akzeptanz des Gerichtes, was die Online-Dokumentation angeht, auf dem Niveau des Finanzamtes liegt, finde ich sehr interessant.
Lässt sich diese Information irgendwo „nachlesen“?

Denn, seitens des Finanzamtes werden, zumindest bei der Einkommenssteuererklärung, unter der Einkunftsart Kapitalvermögen, neben der den Finanzinstituten gesetzlich vorgeschriebenen Originaldokumentazion, auch die entsprechenden PDF-Files anerkannt.

Ein Problem, welches ich in der Vergangenheit hatte, war in diesem Zusammenhang, dass diese PDF-Files aufgrund eines beim Rechtspfleger nicht vorhandenen E-mail Accounts, nicht übermittelt werden konnten. Auch ein anderer Datentransfer (USB-Stick usw.) war, aus technischen Gründen, nicht möglich. Ein Ausdruck des PDF-Files wurde wiederum nicht als Originalbeleg anerkannt.

Was als Lösung blieb, war die explizite Anforderung von Originaldokumenten bei diversen Finanzinstituten, teilweise auch im Ausland, zum einem gesetzlich nicht vorgesehenen Stichtag und deren persönliche Vorlage. Diese Aktion war für mich unpraktikabel und zeitaufwendig. Die Effizienz der „Niederschrift“ beim Betreuungsgericht – handschriftliche Notiz und Hakensetzung mittels eines Bleistiftes – möchte ich nicht wirklich bewerten.


Viele Grüße

Elke

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Hallo!

Da liegen offenbar ein paar Missverständnisse vor.


Eine Beratungspflicht in dem Sinne, wie Du das hier darstellen möchtest, gibt es nicht - gibt auch der § 1837 BGB i. v. m. § 1908i BGB nicht her.


Ha! Schön wär's...



Berichterstattung und Rechnungslegung meinen nicht das Gleiche.
Die "Befreiung" für Angehörige gilt nicht für Berichterstattung - schon gar nicht, wenn das Gericht sie verlangt.


Jetzt stimmt der Dreh.
Über die Art, Form und rechtliche Grundlage, weiß das Betreuungsrechtslexikon alles Relevante: Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon



Erfahrungsgemäß sind die meisten Betreuerberichte eigentlich "unnötig" - aber darauf kommt's nicht an.



Hast Du doch schon vollumfänglich im Betreuungsrechtslexikon gefunden! Mehr is da nicht wirklich.

Du hast alle relevanten Rechtsnormen doch bereits erfasst - manchmal etwas fehlinterpretiert (was vielleicht auslöser für den Ärger ist?), aber dem Grunde doch offenbar soweit grundsätzlich korrekt aufgefasst - ich versteh ehrlich gesagt immer noch nicht, wo das Problem liegt...

Zum Thema "Beratung" übrigens vielleicht noch: Beratung ? Betreuungsrecht-Lexikon
elpiepe ist offline  
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Alt 13.01.2010, 01:39   #12
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Zitat:
Zitat von elpiepe Beitrag anzeigen
Dein Hinweis, dass die Akzeptanz des Gerichtes, was die Online-Dokumentation angeht, auf dem Niveau des Finanzamtes liegt, finde ich sehr interessant.
Lässt sich diese Information irgendwo „nachlesen“?

Denn, seitens des Finanzamtes werden, zumindest bei der Einkommenssteuererklärung, unter der Einkunftsart Kapitalvermögen, neben der den Finanzinstituten gesetzlich vorgeschriebenen Originaldokumentazion, auch die entsprechenden PDF-Files anerkannt.

Ein Problem, welches ich in der Vergangenheit hatte, war in diesem Zusammenhang, dass diese PDF-Files aufgrund eines beim Rechtspfleger nicht vorhandenen E-mail Accounts, nicht übermittelt werden konnten. Auch ein anderer Datentransfer (USB-Stick usw.) war, aus technischen Gründen, nicht möglich. Ein Ausdruck des PDF-Files wurde wiederum nicht als Originalbeleg anerkannt.

Was als Lösung blieb, war die explizite Anforderung von Originaldokumenten bei diversen Finanzinstituten, teilweise auch im Ausland, zum einem gesetzlich nicht vorgesehenen Stichtag und deren persönliche Vorlage. Diese Aktion war für mich unpraktikabel und zeitaufwendig. Die Effizienz der „Niederschrift“ beim Betreuungsgericht – handschriftliche Notiz und Hakensetzung mittels eines Bleistiftes – möchte ich nicht wirklich bewerten.


Viele Grüße

Elke

Hallo,

nun, wenn Dein Vater derart vermögend ist, daß auch Gelder im Ausland deponiert sind, besteht die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen und genau darauf zu verweisen. Bedenke, daß Du die Vollständigkeit versicherst!

Das der Rechtspfleger keine mail-addi hat, ist eine schlechte Ausrede. Er muß auch keinen Datenstick anerkennen. Ich denke, die meisten Betreuer verfügen über umfassende Möglichkeiten der Datenkommunikation; Berichte usw. gehören unterschrieben auf Papier. In Ausnahmefällen tausche ich mal mails mit Rechtspflegern, nie für offizielle Dinge, nur für Fragen oder kurze Mitteilungen. Es könnte ja irgendwer mit meiner addi schreiben, oder?

Wenn die Unterlagen noch anderweitig benötigt werden, fertige ich Kopien. Werden Originale verlangt, die unersetzbar sind, müssen es wohl beglaubigte Kopien oder der unbequeme Gang ins Gericht sein. Oder Du legst Originale vor und lässt sie dort beglaubigen.

Ansonsten bist Du nicht unbequem und niemand möchte Dich eliminieren. Du hast eine Verantwortung übernommen, der Du in bestimmten Formen Genüge leisten sollst. So viel verlangt das Gericht ja nicht von Dir, oder? Und wenn das Verzeichnis gar zu schwierig ist (ich hatte mal einen SEHR reichen Betreuten, bei dem auch überall Gelder angelegt waren und das VermVerz keinesfalls innerhalb von drei Wochen möglich war. Es blieb ein ungutes Gefühl, irgendwo könnte noch Geld stecken, zumal Geld zum Selbstzweck geworden war und ständig Neuanlagen erfolgt waren) lässt sich ein Banker oder Steuerberater beauftragen. Macht ggf. bei viel Kohle ohnehin zur Prüfung der Anlagen sowie zur Steuererklärung haftungsrechtlich Sinn.

Bei manchen Anlagen ist der Stichtag natürlich Schall und Rauch und nur eine grobe Näherung möglich.
Tomas11 ist offline  
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Stichworte
angehörige, befreite betreuug, beratungspflicht gericht, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, online-kontoführung


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