Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuten bei Körperverletzung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter (25) mit EV hat seine Freundin geschlagen. Nicht schlimm, Strafverfahren wurde eingestellt.
Jetzt möchte die Krankenversicherung aber ...
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15.01.2010, 10:35 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Haftung des Betreuten bei Körperverletzung
Hallo,
mein Betreuter (25) mit EV hat seine Freundin geschlagen. Nicht schlimm, Strafverfahren wurde eingestellt. Jetzt möchte die Krankenversicherung aber 126 € Behandlungskosten, und er will nicht zahlen. Nach dem Motto: Sie hat mich ja auch genervt und provoziert, sie hat selbst Schuld. Hat jemand eine Idee, wie man aus dieser Geschichte günstig rauskommt ? Gruss Andreas |
15.01.2010, 11:09 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Ich sehe kein einziges Argumente, um die "Schlinge vom Hals" zu bekommen. Er hat den Schaden (körperlich an seiner Freundin und damit finanziell an der KV) ja nachweislich verursacht und haftet klar dafür. Mit 126 Flocken hat er eh noch Glück gehabt....
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15.01.2010, 11:43 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
zwischenzeitlich habe ich mit einem Anwalt telefoniert. Der meinte, einfach nicht zahlen, da der Betreute mittellos ist. Er macht eine Ausbildung zum Gärtner in einem Berufsbildungswerk. Ich fürchte, dass er spätestens, wenn er einen festen Job hat, doch zahlen muss. Mit zusätzlichen Kosten. Wie seht ihr das ? Gruss Andreas |
15.01.2010, 11:56 | #4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andreas,
Zitat:
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15.01.2010, 12:15 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Naja, jetzt schließen wir da ja nahtlos an die anderen Diskussionen über den Umgang mit verschuldeten Betreuten an.
Es müsste sich hier auch um eine zivilrechtliche (nicht öffentlich-rechtliche) Forderung handeln, die mit den bekannten Mitteln vollstreckt werden kann.
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15.01.2010, 13:18 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Huhu Chesterfield,
Deine Empfindung in allen Ehren, aber nahtlos geht hier gar nix über und sehr ungern mag ich mir das Wort im Mund umdrehen lassen. Es gibt eine berechtigte Forderung und die Frage, ob die bezahlt werden muss, wenn der Betreute wieder arbeitet und um meinen Tipp, den Du nun gut oder schlecht finden kannst. |
15.01.2010, 13:28 | #7 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Zitat:
VwVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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15.01.2010, 14:35 | #8 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Meinte damit doch lediglich, dass die Forderung als zivilrechtliche Forderung (so sie denn eine solche ist) den selben Umständen und Konsequenzen unterliegt, die ja aus anderen Diskussionen bekannt sind. Nüch mehr und nüch weniger.... Der Einwand von Kohlenklau ist da allerdings ein natürlich berechtigter - ich bin mir aus verschiedenen Gründen tatsächlich nicht sicher, ob das eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Forderung ist, tendiere aber hier eher zu zivilrechtlich. Hab interessehalber eine "hypothetische" Anfrage bei der Rechtsabteilung einer KV gestartet - die konnten das auch nicht auf Anhieb sagen, weil es eben durchaus Argumente für beide Varianten gibt. Am Montag ist da der Chef wieder da und ich frag den. Sollte es tatsächlich öffentlich-rechtlich laufen, dann wäre das natürlich in den Konsequenzen ggf. gar erheblich unangenehmer, als im zivilrechtlichen Verfahren. Nachtrag: Erstattung von Behandlungskosten? Schadenersatz Forum 123recht.net -> Beitrag von RAin Elke Zipperer Forderung der Krankenkasse wg. Körperverletzung Schadenersatz frag-einen-anwalt.de Würde m. E. analog bedeuten: Die Forderung der KV ist Schadenersatz nach zivilem Recht, ergo mit zivilrechtlichen (und nicht verwaltungsrechtlichen) Mitteln vollstreckbar...? Nochmal Nachtrag: Nein, das passt so auch nicht.... *grübel*
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Geändert von Chesterfield (15.01.2010 um 14:55 Uhr) |
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15.01.2010, 14:54 | #9 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Nix für ungut Chesterfield
Übrigens steht im 2. Link (nix anderes hatte ich eigentlich geschrieben bzw. gemeint) Zitat:
Zitat:
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15.01.2010, 15:01 | #10 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat:
Ich bin grad noch am Recherchieren - so schwer kann das doch nicht sein...
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körperverletzung, krankenversicherung |
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