Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld und Heimaufnahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Rechtskundige,
eine Betreute, die bislang in eigener Wohnung lebte und Wohngeld bezieht, ist gerade ins Pflegeheim umgezogen. ...
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19.01.2010, 17:14 | #1 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Wohngeld und Heimaufnahme
Guten Tag liebe Rechtskundige,
eine Betreute, die bislang in eigener Wohnung lebte und Wohngeld bezieht, ist gerade ins Pflegeheim umgezogen. Dort wird sie vorläufig Selbstzahlerin sein, da sie ein bißchen Erspartes besitzt. Die Wohnung wird erst zum 30.04. kündbar sein. Hat sie solange noch Anspruch auf Wohngeld? Oder ist das mit dem Heimeinzug hinfällig? Oder gibt es gar auch Wohngeld für selbstzahlende Heimbewohner? Fragt sich (und Euch) Frauke |
19.01.2010, 18:15 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Frauke,
ich weiss nur dass ich für Heimbewohner wo der LWV Kostenträger ist immer Wohngeldanträge stellen muss. Da kommt dann irgendwann auch eine Bewilligung und die wird natürlich vom LWV eingezogen. Hilft Dir jetzt auch nicht viel weiter? Aber was wäre wenn Du einfach einen Antrag stellst? Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.01.2010, 18:29 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Frauke,
noch aktiv? Sehe Dich schon auf gepackten Koffern. Ist hoffentlich alles ok bei Dir. Schau in der Sache mal in's Wohngeldgesetz, § 3, 1, Pkt. 3 WoGG. WoGG - Einzelnorm Die Leistung ist allerdings einkommens- bzw. vermögensabhängig und es gibt's nur bei Selbstnutzung. Pflegewohngeld gibt es bei Euch doch nicht? Herzliche Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
19.01.2010, 19:02 | #4 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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doch, doch, ich sitze in einer halbleeren Wohnung auf gepackten Kisten (Montag kommt der Umzugswagen), aber das heißt ja nicht, daß ich nicht mehr arbeiten muss
Für Heimbewohner, die Sozialhilfe bekommen, stellt hier das Sozialamt einen Wohngeldantrag (ist das Pflegewohngeld?) und kassiert dieses natürlich auch ein. Bei Selbstzahlern ist mir das bislang unbekannt - das beste wird sein, ich rufe morgen mal beim Wohngeldamt an und frage nach (ein Telefon habe ich immerhin noch ) |
19.01.2010, 19:55 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Weiß nicht, ob das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist aber ich habe hier mindestens einen Betreuten (der mir spontan einfällt), der Wohngeld für Heimbewohner bekommt als Selbstzahler. Es gibt speziell Anträge für Heimbewohner.
Er hat eine Rente von ca. 750 € und einiges Erspartes und bekommt momentan 81,-€ Wohngeld im Monat. Immerhin. Viele Grüße Nadine |
20.01.2010, 11:34 | #6 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Frauke,
mein Vater ist auch Selbstzahler. Im Heim hat man uns damals auf die Möglichkeit von Wohngeld hingewiesen. Aber noch ist sein Sparbuch "zu Dick". Demnach gibt es also auch für Selbstzahler Wohngeld. Habe folgendes gefunden: "Wenn Sie Selbstzahler sind, können Sie als Bewohnerin/Bewohner einer solchen Einrichtung das sogenannte "Pflegewohngeld" erhalten, das vermögensunabhängig gezahlt wird. Den Antrag stellt das Altenheim." Liebe Grüße und einen guten Start Lisa |
20.01.2010, 16:03 | #7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo,
vorsicht mit dem Pflegewohngeld. Dies ist eine Leistung, die nur in wenigen Bundesländern subjektorientiert gezahlt wird, in Ba-Wü nicht. Das hat auch nichts mit Fraukes Hinweis bzgl. Antragstellung durch das Sozialamt zu tun. Die bewohnerorientierte Form des Pflegewohngeld kann bis zur vollen Höhe der Investitionskosten im Pflegesatz der Einrichtungen bewilligt werden. Sollte die Einrichtung den Antrag nicht stellen, kann der Bewohner den Antrag auch selber stellen. Pflegewohngeld gibt es bisher in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. http://www.vzbv.de/mediapics/verbrau...e_wohngeld.pdf http://www.vwl.uni-freiburg.de/fakul...tionen/211.pdf (Seite 8-11) S-H http://www.kreis-stormarn.de/lvw/for...dAllgemein.pdf NRW Pflegewohngeld Hamburg (Heimbewohner stellt den Antrag selber!) Ein Service von Hamburg und juris Meck-Pom(Heimbewohner stellt den Antrag selber!, keine direkte Zahlung an das Heim!) Pflegewohngeld: Hansestadt Greifswald Zum Saarland hab ich leider nichts aussagekräftiges gefunden Wohngeld kann auch Heimbewohnern bewilligt werden, allerdings sind die in diesem Gesetz geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten.
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22.01.2010, 11:55 | #8 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Danke,
da habe ich doch auch wieder was gelernt. Liebe Grüße Lisa |
23.01.2010, 16:59 | #9 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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ich habe gestern beim Wohngeld angerufen und nachgefragt: Wohngeld wird nur für den Ort des tatsächlichen Aufenthalts gezahlt. D.h.: da die B. zur Monatsmitte ins Heim umgezogen ist, wird das Wohngeld zum Ende des selben Monats eingestellt, die Kündigungsfrist für die Wohnung spielt dabei keine Rolle.
Als Selbstzahlerin kann sie (bzw. ich für sie) allerdings Wohngeld für den Heimplatz beantragen. Grüßle Frauke |
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Stichworte |
heim, heimaufnahme, heimkosten, heimunterbringung, pflegewohngeld, wohngeld |
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