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Finanzielle Verpflichtungen eines Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzielle Verpflichtungen eines Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen, ich würde gerne eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen. Jetzt kamen den vorgesehenen Personen Bedenken, ob sie ...


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Alt 20.01.2010, 19:37   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 2
Standard Finanzielle Verpflichtungen eines Betreuers

Hallo alle zusammen,

ich würde gerne eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen. Jetzt kamen den vorgesehenen Personen Bedenken, ob sie im Notfall auch für anfallende Kosten mit ihrem Privatvermögen aufkommen müssten, wenn mein Vermögen aufgebraucht wäre. Kennt sich damit jemand aus und könnte mir bitte weiterhelfen?

Liebe Grüße

Rebecca
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Alt 21.01.2010, 10:30   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Rebecca,

das sind ja zunächst einmal privatrechtliche Vereinbarungen und es kommt darauf an, wie diese Vereinbarungen fixiert werden. Welche Kosten könnten/würden im Fall der Fälle anfallen? Diese Vollmachten und Verfügungen sollten aber immer mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/Notars aufgesetzt werden, so daß dabei auch die Bedenken der Vollmachtnehmer besprochen werden können. Im Vorfeld kann man sich auch an einen Betreuungsverein wenden. Die Mitarbeiter dort sollen auch in diesen Angelegenheiten beraten.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 21.01.2010, 11:40   #3
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
Standard

Hallo Rebecca,

Kohlenklau hat natürlich vollkommen recht, es kommt auf den konkreten Inhalt der Vereinbarung an.
Bei den üblichen Formularen, die man so im Internet findet (bitte bei "ofiziellen Stellen, zb BMJ oä) habe ich keinerlei Bedenken, wobei mir, ehrlich gesagt, ohnehin nicht klar ist, wofür die Vollmachtnehmer denn haften sollten. Die Vollmacht erlaubt ihnen ja grundsätzlich nur, Dich in allen genannten Bereichen zu vertreten. Eine Haftung der Vertreter selbst steht im allgemeinen nur im Raum, wenn sie "Murks" machen, also bewusst gegen den Willen des Vertretenen handeln und diesen schädigen, ihre Aufgabenbereiche überschreiten oä.
Anwalt / Notar ist natürlich grundsätzlich auch eine gute Idee, die können Deinen Angehörigen möglicherweise auch einige Sorgen nehmen.

Zur Patientenverfügung vielleicht noch ein kleiner Tip: hatte mich vor einiger Zeit mit einert Bekannten unterhalten, die große Probleme hatte, die Ärzte zu überzeugen, dass die Patientenverfügung Ihres Vaters noch gilt, auch wenn sie einige Jahre alt ist. Er starb dann, bevor es geklärt war.
Ich handhabe es mit meiner eigenen Verfügung daher inzwischen so, dass ich sie spätestens alle zwei Jahre nochmals mit aktuellem Datum unterschreibe.

Viele Grüße
rorikae
rorikae ist offline  
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Alt 21.01.2010, 17:06   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank erst einmal für die Antworten. Die Hauptbedenken waren hauptsächlich, dass z.B. im Falle einer Heimunterbringung mein Vermögen irgendwann aufgebraucht wäre und meine Betreuer dann für die Heimkosten aufkommen müssten. In der Verfügung steht nur drin, dass die Betreuer gewisse Dinge tun DÜRFEN, aber nicht, ob sie im Notfall auch dafür aufkommen müssen.
Rebecca ist offline  
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Alt 22.01.2010, 12:02   #5
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Rebecca,

ich bin auch Bevollmächtigte bei meinem Vater. Aber ich muss nicht mit meinem Vermögen für irgend etwas haften. Wenn das Geld meines Vaters aufgebraucht ist, müssen wir halt Sozialhilfe beantragen, oder was auch imm er 8mal sehen, wenn es soweit ist). Und ich hatte mir eine Vollmacht aus dem Internet gezogen. Ganz ohne Anwalt und/oder Arzt. Und es wurde voll anerkannt.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 22.01.2010, 13:18   #6
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Rebecca!


Einige Antworten hast Du ja schon. Mir fallen noch ein paar Dinge zum Thema ein. Leider hatte ich trotz notarieller Ausführung der Vollmacht nicht bei allen Stellen so viel Glück wie Lisa...



Mittlerweile wird empfohlen, den Geltungsbeginn der Vollmacht klar zu definieren. Früher stand da gerne mal so etwas drin wie "wenn ich selbst das nicht mehr kann", und dann hat man insbesondere mit Banken ein Riesentheater, bis die Vollmacht anerkannt wird.
Das ist mir so ergangen, nachdem meine Eltern beide ins Pflegeheim umgezogen waren. Ich musste dann doch beim Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung anregen (meine Eltern waren begeistert - genau das, was sie nicht gewollt hatten), weil die Vollmacht nicht galt bzw. nicht anerkannt wurde. Das Amtsgericht hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben. Mit diesem (eindeutigen!) Gutachten galt aber nun die Vollmacht und war die gesetzliche Betreuung nicht mehr notwendig, so dass mir das Gutachten überlassen und gleichzeitig die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung abgelehnt wurde. Das Schreiben vom Gericht mit der Kopie des Gutachtens hat dann auch die Bank akzeptiert.



Heute wurde in der Süddeutschen Zeitung sogar empfohlen, keine Vorsorgevollmacht sondern eine jeweils bankeigene Vollmacht (per Vordruck bei der Bank) abzuschließen.
Ich kann dies aus eigener Erfahrung nicht anstelle von sondern nur zusätzlich zur Vorsorgevollmacht empfehlen. Mit den bankeigenen Vollmachten dürfen nämlich z.B. keine Freistellungsaufträge geändert, keine Konten aufgelöst und gegebenenfalls auch keine neuen Konten eröffnet werden - je nach Vordruck eben. Auch wenn die Bank behauptet, der eigene Vordruck ermögliche genau dasselbe wie die Vorsorgevollmacht - meistens stimmt das halt doch nicht.
Spätestens dann, wenn der Sparbrief ausläuft, gibt es mit dem Bankvordruck Probleme. Falls aber die Bank Probleme mit der Anerkennung der Vorsorgevollmacht macht, ist man zwischenzeitlich immerhin in der Lage, Rechnungen zu bezahlen.


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 23.01.2010, 11:26   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Moin

(Hallo Elinor, auch ein SZ-ABO? Den selben Artikel hätte ich nicht so gerne in der B-Zeitung gelesen...)

Elinor schreibt es absolut gut: Vorsorgevollmacht und bei den Banken die Kontenvollmachten regeln ist an sinnvollsten. Die Banken entwickeln sich in letzter Zeit zu ähnlichen (teilweise sogar schlimmeren) Halbgottheiten wie Schwarz- oder Weißkittel.

Noch was Wichtiges bei Vorsorgevollmachten:
Wenn im Vermögen Immobilien im Spiel sind muß die Vollmacht unbedingt beim Notar gemacht werden, weil im Falle eines Immobilienverkaufes dieser ebenfalls nur notariell laufen kann. Eine Vorsorgevollmacht mit einfacher Beglaubigung (z.B. bei der Betreuungsstelle) ist dann nicht ausreichend und die einrichtung einer Betreuung notwendig.

Und sonst:
Ich biete seit langem Fortbildungen zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an. Dabei betone ich immer wieder, dass ich noch keinen Menschen getroffen habe, dessen Leben so stinklangweilig und öde ist, dass es in ein Formular für eine Vollmacht oder Verfügung reinpaßt.
Je nach dem: wer das Formular anbietet, der gewinnt. Der Unterzeichner tut dies nicht! Die Formulare sind zum Teil so grottenbeschissen, dass man eigenlich die Herausgeber zwingen sollte diese Pamphlete selber zun unterschreiben.

Genug geschimpft. Aber trotzdem:
Formulare können eine Hilfe sein, um die eigene Verfügung zu erstellen. Aufbau, Struktur und auch die angebotenen Textbausteine können ja den eigenen Vorstellungen entsprechen und deshalb genutzt werden. Keiner muss da das Rad noch mal erfinden.

HIer gibt's noch ein paar Tipps zu Literatur und Hilfestellung:


-Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung, „Selbstbewußt die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin“; Fachhochschulverlag Kleiststr. 31 in 60318 Frankfurt/M. ISBN 3 – 923098 – 69 – 3
-Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung – Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr – als nur einen Gedanken wert. © 2001 Edition Vorsorge, Jana Schwarz Verlag, Bellinger Straße 8a, 36043 Fulda, FAX 0661 – 380 58 33 oder 0221 – 304 99 35
-Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Ralph Chauvistré; Fachbuchreihe BP/BQ – Betreuungsplanung und Betreuungsqualität Band 1; Eifel Verlag 1999; ISBN 3 – 9807051 – 0 – 2
Das ist eher für Profis.

-Vorsorgevollmacht – Formularvorschlag des Nds. Justizministeriums, Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Download über: http://www.mj.niedersachsen.de – weiterklicken über Service und dann Publikationen (nur als abschreckendes Beispiel zu gebrauchen)
-Das Betreuungsrecht. Broschüre des Nds.Justizministeriums, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Download über: http://www.mj.niedersachsen.de – weiterklicken über Service und dann Publikationen (Für die Klärung juristischer Fragen gut geeignet.)
-http://www.isgl-hospiz.de
ISGL – Umfassende Vorsorgemappe. ISBN 3 – 934336 – 02 – 7.
Da sind durchaus empfehlenswerte Formulare drin, weil noch viel Platz für eigene Ergänzungen gelassen wurde und eine Broschüre mit Hinweisen und Hilfestellungen dabei ist.




Los geht's


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.01.2010, 10:24   #8
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin Imre!

Ja, SZ-Abo!!!!

Die Vorsorgevollmacht meiner Eltern IST notariell - trotzdem klappt es bei manchen Banken gut und bei manchen schlecht. (Jetzt klappt es ja Göttinseidank überall....)
Man kann das noch nicht einmal mit der Farbe (rot, blau-orange ....) der Bank in Verbindung bringen - als ich den Nachlass meiner Großmutter regeln musste, waren genau die Farben kooperativ, die sich bei der Betreuung meiner Eltern sträubten. -> Es kommt genau auf den Menschen an, der in dieser Filiale etwas zu sagen hat.


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 25.01.2010, 12:07   #9
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo zusammen,

ja - Ihr habt natürlich Recht. Eine Bankvollmacht hatte ich schon vorher. Eine kleine Story:

Mein Vater hatte ein Sparbuch und ein zweites, welches er für mich ansparte. Als er krank wurde, wollte ich die beiden Sparbücher zusammenlegen, da der Sparbetrag für Ihn wichtig ist.

In unserer Filiale der Bank, sagte man mir ich hätte nur für ein Sparbuch die Vollmacht. Dies kam mir komisch vor, denn das Geld sollte ja komplett für meinen Vater verwendet werden.
Und ich wusste, dass ich damals mit unterschrieben habe. Also bin ich zu einer anderen Filiale gegangen, die meinen Vater kannten.

Ohne auf die Aussagen der anderen Filiale einzugehen, bat ich hier wiederum um die Zusammenlegung der Bücher.

Und siehe da - ich hatte eine vollumfängliche Vollmacht über alle seine Konten und Gelder. Warum die andere Filiale dies im Zeitalter der Computer nicht sehen wollte, wird mir wohl unverständlich bleiben.

Und die Moral von der Geschicht - Glaub auch der Bank erst mal nicht!

Auf jeden Fall bin ich froh, dass mein Vater alles rechtzeitig geklärt hatte.

Liebe Grüße
Lisa
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betreuungsverfügung, kontovollmacht, vollmacht, vorsorgevollmacht


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