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Familiäre Konflikte - In wie weit greift das Betreuungsrecht in diesem Fall

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familiäre Konflikte - In wie weit greift das Betreuungsrecht in diesem Fall im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein nettes Hallo an alle in diesem Forum! Ich habe eine Freundin, der ich sehr gerne helfen würde und wende ...


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Alt 22.01.2010, 03:35   #1
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 3
Frage Familiäre Konflikte - In wie weit greift das Betreuungsrecht in diesem Fall

Ein nettes Hallo an alle in diesem Forum!

Ich habe eine Freundin, der ich sehr gerne helfen würde und wende mich deshalb hier an Euch.
Am Besten werde ich nun mal meinen Fall schildern.

Die betroffene Person (22 Jahre alt) der ich helfen möchte,
hatte vor ca. 11 ½ Jahren einen schweren Unfall, wobei ein Teil des Gehirns verletzt wurde.
Laut ärztlichem Gutachten wird sie aber auf 14 Jahre eingestuft. Die Betreuung übernimmt die Familie.

Sie leidet unter Lern- und Konzentrationsschwäche(leicht ablenkbar), teilweise Vergesslichkeit,
mangelhaftes Selbstbewußtsein und eine teilweise Verantwortungslosigkeit.

Laut persönlicher Aussage von der betroffenen Person, kann ihre Familie machen und tun mit Ihr,
was Sie wollen, ohne das ein Gericht dagegen etwas tun kann.
Sie informierte sich diesbezüglich bei einem Gespräch zwischen ihrem Vater und ihrer Schwester,
die von Beruf Krankenschwester ist, das das Betreuungsrecht bei Ihr nicht greifen würde.
Des weiteren stellte sich heraus, das Sie nicht ohne weiteres abgegeben werden darf / kann.

Nun komme ich zu meinen Fragen, die sich mir natürlich stellen:

1.) Wie weit greift in diesem Fall das Betreuungsrecht, oder gibt es noch eine andere rechtliche Bestimmung?
2.) Kann ihre Familie wirklich tun und lassen mit ihr was sie wollen,
ohne das ein Gericht dagegen etwas machen kann?
3.) Kann Sie auch ohne weiteres abgegeben werden an Dritte (Freund), oder nicht?

Würde mich diesbezüglich über Tips und Ratschläge sehr freuen.
Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Michael
firevison ist offline  
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Alt 22.01.2010, 07:11   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von firevison Beitrag anzeigen

Laut persönlicher Aussage von der betroffenen Person, kann ihre Familie machen und tun mit Ihr,
was Sie wollen, ohne das ein Gericht dagegen etwas tun kann.
Sie informierte sich diesbezüglich bei einem Gespräch zwischen ihrem Vater und ihrer Schwester,
die von Beruf Krankenschwester ist, das das Betreuungsrecht bei Ihr nicht greifen würde.
Des weiteren stellte sich heraus, das Sie nicht ohne weiteres abgegeben werden darf / kann.

Nun komme ich zu meinen Fragen, die sich mir natürlich stellen:


Liebe Grüße
Michael
Hallo Michael,

zuerst einmal: Herzlich Willkommen hier

Wenn ich dich richtig verstehe ist Deine Freundin behindert und die gesetzliche Betreuung (ab 18 Jahren) deswegen wurde auf die Familie übertragen?

Zu Deinen Fragen: (vorausgesetzt meine Annnahme stimmt)

Es ist auf keinen Fall richtig, dass die Familie mit ihr machen kann was sie will ohne dass das Gericht auch diese Betreuung kontrolliert. Deine Freundin hat alle Rechte und Schutz durch das Gericht, wie andere Betreute auch.

Die Betreuung könte aus gutem Grund auch von anderen geführt werden, Deine Freundin könnte also auch einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. Das geschieht allerdings nicht "ohne weiteres", ein Antrag dazu ist schon nötig und dieser sollte auf jeden fall stichhaltig und gut begründet begründet sein.

Als Grundlage würden z.B. ein Gespräch zwischen Vater und Schwester wohl nicht ausreichen.

So ganz klar sind Aussagen wie "Familie kann machen was sie wil" aber auch nicht, vielleicht kannst Du das erklären. Je mehr man vom Hintergrund einer Frage weiss, desto genauer kann man normalerweise auch raten. Nicht zu verwechseln mit Rechtsberaten bitte.

Grüsse Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2010, 05:04   #3
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 3
Frage

Hallo Michaela,

erst mal danke für deine Antwort. Nun werde ich Dir deine offenen Fragen, so gut ich kann bzw.ich es weiß beantworten.

Deine Annahme ist richtig, das die Familie von meiner Freundin (Behinderung) die Betreuung übernommen haben.

Also habe ich doch richtig angenommen, daß es so eben mal nicht so einfach damit getan ist, daß die Familie tun und lassen kann was sie wollen. Das Problem ist nur, daß es Ihr nicht gesagt wird, das sie gewisse Rechte und auch Schutz durch das Gericht hat. Sie kommt mal soeben bzw. gar nicht an die passenden Unterlagen ran, da diese verschlossen sind. Sie hatte mal nachgefragt und darauf bekam Sie die Antwort: „ Geht Dich nichts an, da Du es eh nicht verstehen wirst“.

Hinzu kommt noch, das meine Freundin bei gewissen Handlungen, die der Familie nicht in den Kram passen, mit Konsequenzen zu rechnen hat z.b. Internetverbot/Abnahme des Handys und weitere Maßnahmen Ihr außerdem angedroht werden. Somit verliert sie diesen sozialen Kontakt komplett zur Außenwelt, da sie auch absolut keine Freundinnen hat. Sie darf auch von Ihrer Familie alleine nicht weiter als wie in den Garten, wie auch nur zu Leuten Kontakt haben, die den Eltern absolut in den Kram passen.

Es gab mal eine Situation an Silvester, wo Besuch da war und der in Ihren eigenen Schlafraum übernachtet hat. Sie mußte dann bei Ihrer Mutter im Schlafzimmer mit übernachten. Das kam auch schon öfters nach Ihrer eigenen Aussage (Freundin) vor. Dies passt Ihr gar nicht, nur wenn Sie ihren Mund aufmachen sollte, wird ihr mit den o.g. Konsequenzen gedroht.

Ebenfalls hatten wir mal das Thema angeschnitten, daß wir uns mal gerne persönlich sehen wollten. Dies wurde von Seiten Ihrer Familie komplett abgeblockt und Ihr alleine in die Schuhe geschoben. Selbst auf Ihren Hinweis, daß es unser gemeinsamer Wunsch gewesen ist und auch die Möglichkeit bestand mich persönlich zu fragen (telefoniert über Skype), blieben die Eltern bei Ihrer Aussage, das es kein persönliches Treffen geben wird. Eigendlich sollte sie das Internet sofort beenden, wobei es nach einem Nachfolgegespräch, doch in Ordnung war, das Sie noch ein bisschen bleiben durfte. Die Reaktion hatte Sie mir unter Tränen und Geknicktheit mitgeteilt.

Es war auch immer ziemlich schwierig mit ihr über Handy zu kommunizieren bzw. Sms zu schreiben, da die Eltern sie teilweise unter Beobachtung halten. Erst wird ihr zugesagt, das Sie mich anrufen darf und kurz drauf heißt es dann wieder „ nein „. Sie hat diesbezüglich auch Stress, da Sie mir Ihre Handynummer raus gegeben hat, obwohl die Familie es wußte und ihr ok dafür gaben. Also tat sie es zum Schluß heimlich und nun ist die Konsequenz, das mittlerweile das Handy komplett eingezogen wurde. Ich denke auch das es das Internet betrifft, da ich seit zwei Tagen keinen Kontakt mehr zu Ihr habe.

Zitat:
Als Grundlage würden z.B. ein Gespräch zwischen Vater und Schwester wohl nicht ausreichen.
Dies bezüglich sagte ich Ihr, daß Sie sich dem entsprechend an das Betreuungsamt wenden soll, damit Sie dort die passende Information und Hilfestellung erhält. Und nun ist das Problem, daß Sie nicht mal so eben, das Haus alleine verlassen darf und Sie nicht weiß, wie Sie es machen soll, da die Familie komplett blockt. Dadurch ist auch meine Freundin eingeschüchtert, ängstlich und verunsichert.

Grüße Michael
firevison ist offline  
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Alt 24.01.2010, 08:12   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Michael,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Allerdings befürchte ich, dass wir Dir hier konkret nicht allzuviel weiterhelfen können.

Die Probleme welche Du schilderst haben scheinbar weniger mit der Betreuungssituation, sondern eher mit innerfamliären Konflikten zu tun.

Wegen einer bestehenden Betreuung z.B. kann es kein Telefonier- oder Internetverbot geben. (Ausser jemand verjuxt so sein ganzes Geld)

Deine Bekannnte die Möglichkeit dem Betreuungsgericht einen Brief zu schicken mit der Mitteilung dass sie unzufrieden ist mit der derzeitigen Situation. (Ein Betreuungsamt gibt es nicht, zuständig ist das Betreuungsgericht beim zuständige Amtsgericht).

Ich will Dir aber nicht allzuviel Hoffnungen machen, dass es dadurch zu einer Änderung bei den beschriebenen Problemen kommt.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.01.2010, 18:12   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo michael,
was bei deiner freundin läuft, das ist freiheitsberaubung. und das ist nicht erlaubt. was von der familie gemacht wird, das darf nicht sein. sie ist erwachsen und jede erwachsene darf hingehen, wo sie möchte und wann sie möchte und auch telefonieren und internetten, was sie will und schlafen wo sie will! das ist ein grundrecht und das gilt für alle menschen, ganz egal, ob sie nun betreut werden oder nicht. ausnahmen gibt es nur in den fällen, wo sicher ist, dass sich jemand selber sehr schwer schadet. zum beispiel, wenn sich jemand umbringen will oder wenn jemand schon pleite ist und immer weiter schulden macht..... nur in solchen fällen, darf das recht auf die eigene freiheit eingeschränkt werden. aber das scheint hier ja gar nicht eine rolle zu spielen.

wenn das jetzt so läuft, dann ist sie vermutlich schon ihr ganzes leben so kontrolliert worden und belogen über ihre rechte und wenn ihr dann noch gesagt wird, dass sie ja sowieso nichts versteht - na ich finde, da ist es kein wunder, wenn sie sich noch gar nicht so gut hat entwickeln können.

.... wichtig ist jedenfalls, dass das aufhört, weil kein mensch so fremdbestimmt leben kann und jeder mensch ja ein recht hat, sich selbst zu entwickeln und entfalten, ganz wie es seiner eigenen person entspricht. und so was können eben keine eltern oder betreuer entscheiden. das muss immer die betreffende person selber entscheiden, dafür hat man ja ein eigenes leben bekommen.

wichtig wäre auch zu wissen, ob deine freundin denn generell gern bei den eltern wohnen bleiben möchte oder ob sie vielleicht auch eine eigene wohnung haben möchte.... denn auch das wäre ihr recht und auch das wäre möglich. aber vielleicht möchte sie ja auch weiter zu hause wohnen und eben nur ihre eigene freiheit mehr leben, das kann ja auch sein.... und je nach dem, was genau sie sich wünscht, ist auch unterschiedlich, wie sie vielleicht vorgehen kann.

wenn sie ganz dort heraus möchte, wäre es bestimmt gut, wenn sie einen anderen betreuer oder betreuerin bekommt. und das sollte sie dann einen antrag auf betreuerwechsel beim zuständigen gericht stellen. und da is es wichtig, dass sie alles genau beschreibt, was da zu hause abgeht und was ihr alles verboten wird und wie sie bestraft wird und wie sie dumm gehalten wird über ihre rechte. da bin ich ziemlich sicher, dass dann ein anderer betreuer eingesetzt wird. sie kann auch vorschläge machen, wer denn der neue betreuer sein sollte, wenn objektiv nichts dagegen spricht, bekommt sie dann denjenigen. und selbst falls das zuständige gericht so einen antrag ableben würde (was ich mir aber nicht vorstellen kann, denn wenn sie ihrer freiheit beraubt wird, was ja so ist, dann ist das ganz klar ein verstoß gegen das betreuungsrecht!), kann sie dann berufung beim nächtst höheren gericht einlegen und spätestens dort, würde sie recht bekommen.

aber wenn sie zu hause wohnen weiter möchte, dann ist das problem vielleicht hauptsächlich, dass ihre eltern zu übergriffig sind und das hat mit der betreuung dann nur ganz am rande zu tun. und da könnte sie sich hilfe hohlen zum beispiel bei einem frauenhaus. die kann man im netz finden und auch per mail anschreiben. manche frauenhäuser bieten dann so gespräche an, wo eben die beteiligten hingehen und eben dann eine person anwesend ist, die dort deiner freundin beisteht und eben auch ihre rechte kennt und ihr hilft diese dann durchzusetzen....

wenn es aber so schlimm ist, dass die eltern ihr kontakte mit der außenwelt verbieten, dann solltet ihr die polizei einschalten, dann ist die polizei zuständig. die würden dann in jedem falle kommen und den eltern mal erzählen, dass sie das zu lassen haben....

also ich drücke ganz, ganz feste die daumen, dass sich da was tut für deine freundin.

viele grüße, zeiten
zeiten ist offline  
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