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Patientenverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Patientenverfügung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 28.01.2010, 19:42   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Moin

Das ist wirklich eine ziemlich schwierige Situation. Wirklich.

Im Rahmen der Fortbildungen zum Thema Patientenverfügungen bin ich auf einen interessanten Satz gestoßen. Der ist aber nicht ganz einfach:

-Wenn zwei Ärzte/Ärztinnen unabhängig von einander feststellen, dass ich mich unumkehrbar im Sterbeprozess oder in einem dauerhaften Koma, Wachkoma oder in einem ähnlichen Zustand infolge schwerer Gehirnschädigung, auch schwerer Demenz, befinde, selbst wenn der Tod nicht absehbar ist, und keine Aussicht mehr auf ein erträgliches und selbstbestimmtes Leben für mich besteht, sollen alle lebensverlängernden intensiv-medizinischen Maßnahmen, insbesondere die Wiederbelebung (z.B. bei Herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisungen) unterbleiben. Da ich eine Lebensverlängerung unter den o.g. Bedingungen nur als Leidensverlängerung und unnatürliche Hinauszögerung des Sterbevorganges empfinden könnte, will ich sie nicht.

Sinn und Zweck dieses Satzmonstrums ist in kritischen Situationen eine Handlungsanweisung zu geben. D.h.:

- Erstmal muß eine Grundvoraussetzung bestehen. Die lautet, dass zwei Ärzte festgestellt haben müssen, dass eine Krankheit vorliegt, die unweigerlich zum Tode führt, auch wenn der Zeitpunkt den Todes noch nicht klar ist. Also keine Chance wieder auf den Damm zu kommen. - Diese Voraussetzung solltest Du bei Deinem Vater genau überprüfen.
- Darüber hinaus muss eine aktuelle Krise eintreten.
- Ferner muss klar sein, dass eine Wiederbelebungsmaßnahme nicht die Chance birgt, dass es dem Patienten besser oder auch nur gleich gut geht, wie vor der akuten Krise. Sprich: Es muss zu erwarten sein, dass die Gesamtsituation trotz Wiederbelebung schlechter sein und bleiben wird als vor der Krise.
- erst wenn diese Voraussetzungen alle zutreffen, dann sollen keine Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Das ist passive Sterbehilfe und vom Gesetz her erlaubt.

Wenn der Satz für Dich interessant ist, dann heißt das, Du mußt noch mal die Situation Deines Vaters genau prüfen.
So wie Du es beschrieben hast geht es ihm körperlich mal besser oder schlechter und geistig weiß keiner so genau, was er versteht und was nicht.

Ich empfehle Dir herauszufinden, ob Dein Vater an seiner Situation leidet oder ob er noch in der Lage ist, sich über etwas zu freuen.
Freude und Trauer kann man eigentlich bis zuletzt bei einem Menschen feststellen - sogar auch bei Wachkoma-Patienten oder extrem dementen Menschen. Wer in der Lage ist Emotionen zu entwickeln - und seien sie auch nur ganz schwer feststellbar - der wird darüber mitteilen, ob sein oder ihr Leben noch selbst als Lebenswert empfunden wird.
Dann ist es Deine Aufgabe zu versuchen Deinem Vater Freude zu vermitteln (und das Krankenhaus bzw. das Intensiv-Pflegeheim auch dazu anzuschieben).
Wenn das alles nicht mehr geht, dann kannst Du über den o.g. Satz den Ärzten einen klaren Auftrag geben, dass das Leiden Deines Vaters nicht unnötig lange dauert. Trotzdem wird das eine schwere Entscheidung werden.
Da mußte ich auch schon mehrfach durch.

Viel Glück
wünscht

Imre
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Alt 06.04.2011, 19:35   #12
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Moin

Das ist wirklich eine ziemlich schwierige Situation. Wirklich.

Im Rahmen der Fortbildungen zum Thema Patientenverfügungen bin ich auf einen interessanten Satz gestoßen. Der ist aber nicht ganz einfach:

-Wenn zwei Ärzte/Ärztinnen unabhängig von einander feststellen, dass ich mich unumkehrbar im Sterbeprozess oder in einem dauerhaften Koma, Wachkoma oder in einem ähnlichen Zustand infolge schwerer Gehirnschädigung, auch schwerer Demenz, befinde, selbst wenn der Tod nicht absehbar ist, und keine Aussicht mehr auf ein erträgliches und selbstbestimmtes Leben für mich besteht, sollen alle lebensverlängernden intensiv-medizinischen Maßnahmen, insbesondere die Wiederbelebung (z.B. bei Herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisungen) unterbleiben. Da ich eine Lebensverlängerung unter den o.g. Bedingungen nur als Leidensverlängerung und unnatürliche Hinauszögerung des Sterbevorganges empfinden könnte, will ich sie nicht.


Imre

Hallo,

ich befinde mich in genau dieser Situation! Mein Partner für den ich die Betreuung habe, liegt im Wachkoma mit schweren Gehirnschaden, er kann sich weder äussern noch bemerkbar machen, als er zur Früh-Reha war, habe ich in der Person als Betreuer mit den Ärtzen ausgearbeitet was medizinisch noch getan werden darf und was nicht. In der zwischenzeit wurde er in ein Pflegeheim verlegt und die Papier über die medizinischen Massnahmen wurden nicht mit in das Pflegeheim gesand, mir wurde nur gesagt "das wäre für unsere Einrichtung bestimmt und muss nun neu gemacht werden" . Der behandelnde Arzt aus dem Pflegeheim wollte sich darum kümmern, das er eine Kopie dieser Unterlagen erhält. Im Pflegeheim wurde vereinbart das im Notfall der gerufene Arzt erst mich, als Betreuer mit Gesundheitsvorsorge, kontaktieren muss bevor mein Partner medizinisch versorgt wird. Ich soll aber ein Schreiben aufsetzten, welchen in seine Akte kommt, die besagt was Medzinisch noch unternommen werden darf und was nicht. Aus medizinischer Sicht wird sich seine Lebendsituation sich nicht ändern, das haben mir mittlerweile 3 verschiedene Ärzte gesagt und auch diese Ärzte sind der Meinung das Wiederbelebungsmaßnahmen keine Veränderung an seiner Situation erzielen würden. Ich habe nun folgendes Schreiben verfasst:

Da der Patient aufgrund von Krankheit mit Bewusstseinsstörung nicht selbst in der Lage ist einzuwilligen und seinen Willen nicht selbst äußern kann, wird der Patient durch seine Betreuerin, Frau .............(Aktenzeichen: ............) vertreten.
Die Betreuerin bestimmt:
- das keine lebenserhaltenden oder -verlängernden Medikamente verabreicht werden, Ich wünsche, dass der Patient diejenige Menge an Medikamenten bekommt, die notwendig sind, um den Patient von Schmerzen zu befreien, auch wenn der Patient dadurch früher Sterben muss.
- keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden,
- der Patient nicht künstlich beatmet wird, aber in diesem Fall Medikamente zur Linderung der Luftnot zu erhalten hat und zwar auch, wenn diese seine Lebenszeit verkürzen.
- dem Patienten durch ärztliche und pflegerische Maßnahmen Schmerz, Atemnot, unstillbarer Brechreiz, Erstickungsangst und andere Angstzustände genommen werden.


Ich weiss nicht mal ob ich überhaupt dazu berichtig bin diese erklärung abzugeben?? Für mich ist es auch nicht leicht, diese Erklärung überhaupt abzugeben, aber wie schon gesagt aus medizinischer Sicht, wird sich seine Situation nicht ändern und auch nicht verbessern.

Ich bitte um Eure Antworten, Danke Sabine
bine_1979 ist offline  
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Alt 06.04.2011, 20:46   #13
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Moin Sabine

Geh doch mal die Lage Deines Partners nach den weiter oben geschilderten Kriterien durch:

Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
Hallo,
... Mein Partner für den ich die Betreuung habe, liegt im Wachkoma mit schweren Gehirnschaden, er kann sich weder äussern noch bemerkbar machen...
Dein Partner kann sich nicht mehr äußern, also bist Du gefragt.

Wie schwer ist die Hirnschädigung? Besteht eine (theoretische) Chance, dass Dein Partner wieder aufwacht? (Bei z.B. einer Schädigung des Stammhirns hat er keine Chance mehr)
Es wird also immer Deine Entscheidung bleiben.

Wie schwer sind die Erkrankungen, führen sie unweigerlich zum Tod, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht festzulegen ist?
Wenn ja, dann ist die nächste Voraussetzung erfüllt.

Kommt es zu weiteren Krisen, bei denen eine Rettungsmaßnahme keine Aussicht hat, dass Dein Partner wenigstens in etwa den aktuellen Stand wieder zu erreichen, sondern sein Gesundheitszustand auf jeden Fall schlechter sein und bleiben wird als zuvor?
Wenn Dir die Ärzte bestätigen, dass dies der Fall ist bzw. sein wird,
dann kannst Du bestimmen, dass keine Maßnahmen der Wiederbelebung getroffen werden sollen.

Unter diesen Voraussetzungen kannst du eine Handlungsanweisung (oder Besser Nicht-Handlungsanweisung) geben, ohne in die Gefahr der aktiven Sterbehilfe zu kommen.


Bei dem von Dir aufgesetzen Schreiben solltest Du noch einmal durchgehen, welche Sätze sich auf die alltägliche Versorgung und Behandlung beziehen und welche auf die Maßnahmen im Krisenfall.
Diese Situationen sollten in dem Schreiben besser getrennt aufgeführt werden, weil es sonst zu Mißverständnissen kommen kann.

"- das keine lebenserhaltenden oder -verlängernden Medikamente verabreicht werden..."
kann grundsätzlich raus, weil Medikamente dazu erfunden wurden und werden, um Leben zu erhalten oder zu verlängern. Du würdest damit alle Medikamente für Deinen Partner verbieten - was genau genommen Unterlassene Hilfeleistung wäre.


"Ich wünsche, dass der Patient diejenige Menge an Medikamenten bekommt, die notwendig sind, um den Patient von Schmerzen zu befreien, auch wenn der Patient dadurch früher Sterben muss..."
Das ist gut und gehört in die Abteilung alltägliche Versorgung / Behandlung.

"- keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden,..."
Das ist zu pauschal und gehört in die Abteilung Verhalten in Krisen (Überleg Dir den weiter oben gemachten Formulierungsvorschlag, ob der zu der Situation Deines Partners paßt - oder ändere ihn entsprechend ab.

"- der Patient nicht künstlich beatmet wird, aber in diesem Fall Medikamente zur Linderung der Luftnot zu erhalten hat und zwar auch, wenn diese seine Lebenszeit verkürzen."
Aufgepaßt: Im pflegerischen Alltag wäre das Unterlassene Hilfeleistung.
In einer Krisensituation ist der Satz überflüssig, wenn für diesen Fall keine Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.
Also: Der Satz macht entweder Ärger oder er ist unnötig - raus damit.

"- dem Patienten durch ärztliche und pflegerische Maßnahmen Schmerz, Atemnot, unstillbarer Brechreiz, Erstickungsangst und andere Angstzustände genommen werden..."
Das ist gut und gehört in die Abteilung alltägliche Versorgung / Behandlung.

Ich wünsche Dir viel Glück und Kraft
MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.04.2011, 21:19   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Danke für die Hilfe der Formulierung.

Um mich genau abzusichern habe ich heute mit dem zuständigen Richter telefoniert, und dieser hat mir gesagt ich soll überlegen was mein Partner/Betreuter mal geäussert hat und was er wollen würde und dieses mit dem Arzt besprechen -> ist mehrfach geschehen. So kann ich mit ruhigen gewissen sagen, ich tue das richtige und muss mir keine Sorgen mache das ich eventuell aktive Sterbehilfe leiste, sondern den Willen meines Partners/Betreuter äußern kann und auch durchsetzten kann. Somit werde ich meine Formulierungen abändern und diese dann dem behandelten Arzt und dem Pflegeheim übergeben. Ich bin echt froh das es dieses Forum überhaupt gibt.

Sabine
bine_1979 ist offline  
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gesundheitsfürsorge, patientenverfügung

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