Dies ist ein Beitrag zum Thema Energiekosten im Regelsatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Letzte Woche erreichte mich die Jahresabrechnung. Ich muss nur die Hälfte vom zurückgelegten Geld zahlen, das ist schonmal positiv.
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01.03.2010, 14:01 | #11 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!
Letzte Woche erreichte mich die Jahresabrechnung. Ich muss nur die Hälfte vom zurückgelegten Geld zahlen, das ist schonmal positiv. Nun starten meine Betreuerin und ich dennoch den "Testballon" und haben die Nachzahlung beim Amt eingereicht. Begründung halt, dass ja Guthaben nach dem Richterspruch angerechnet werden dürfe, entsprechend müsste das Amt auch für die Nachzahlung gerade stehen. Bin mal gespannt ;-) Ansonsten konnte ich meinen skandinavischen Stromanbieter davon überzeugen (nach einer SEHR langen und detaillierten Mail), meine Abschlagshöhe weiterhin am Warenkorb der Regelsätze festzusetzen. Grad eben kam der Brief. Freue mich total darüber, das allein geschafft und noch dazu, das Erwünschte erreicht zu haben :-) Werde natürlich jeden Monat die Differenz zum eigentlichen Abschlag an die Seite packen. Hah, wenn das kein gelungener Start in die neue Woche für mich ist, weiss ich es auch nicht Gruss, MurphysLaw |
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energieversorgung, nebenkosten, regelsatz, sgb12, sgb2, sozialhilfe |
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