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Probleme mit JC

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit JC im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich bin zwar noch neu hier, hoffe aber das ich schon gleich mal mein Problem schildern kann. ...


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Alt 24.01.2010, 14:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.01.2010
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 4
Standard Probleme mit JC

Hallo an alle,

ich bin zwar noch neu hier, hoffe aber das ich schon gleich mal mein Problem schildern kann. Vielleicht weiss einer einen Rat für mich.

Ich habe für meinen 21.-jährigen Sohn die Betreuung für Behördengänge und Vermögenssorgen mit Einwilligungsverfügung. Bei ihm besteht das Problem, dass er Texte nicht richtig versteht und daher auch nicht umsetzten kann.

Bis zum 31.10.9009 hat er eine eigene Wohnung in Wilmersdorf gehabt und hab von dort AlgII bezogen. Zum 31.7.09 war der Bewilligungsabschnitt ersteinmal beendet worden. Leider kümmerte er sich nicht darum, dass die Bewilligung endlich mal erfolgt.

Ich habe aber trotzdem erst einmal von mir die Miete für 3 Monate gezahlt. Auch den Bedarfssatz für 2 Monate zahlte ich ihm erst einmal. Alles natürlich nur als Vorschuss.

Da er seit 05/09 bereits Vater ist, zog er leider ab dann zu seiner Freundin und deren Familie in das Haus nach Pankow. Jedoch konnten sie ja erst ab 11/09 mit der Freundin zusammen dort einen Untermietsvertrag abschliessen.

Da die Freundin auch AlgII-bezieht, ist sie der Antragsteller und er in der Bedarfsgescheinschaft.

Daher erhalte ich ab 11/09 keine Bescheide mehr und die Zahlungen für meinen Sohn werden auch leider nicht mehr auf sein Konto, sondern auf das Konto seiner Freundin überwiesen.

Nun muss ich hier erwähnen, dass ich bei den Eltern leider die Erfahrung gemacht habe, dass es bei ihnen nur ums finanzielle geht. In vielen Sachen merkte ich schon, dass mein Sohn oft ausgenutz wird. Daher bin ich dort natürlich vorsichtig geworden.

Nach Rücksprache mit dem JC Pankow wurde mir mitgeteilt, dass die Bescheide mir nicht in Kopie zugesandt werden. Diese gehen nur an die Antragstellerin. Ich soll sie mir immer von ihr geben lassen. Auch auf meine Bemerkung hin, dass ich doch nie erfahren werde, wenn neue Bescheide erstellt werden. Ich muss mich eben darauf verlassen.

Nun wollte ich natürlich Kopien der Bescheide erhalten. Bekam jedoch zuerst die Frage gestellt: "Was willst du denn mit ihren Bescheiden". Es entstand also, wie erwartet, erstmal eine kleine Diskussion. Hab dann den letzten Bescheid erhalten. Ihre und vom Sohn wurden geschwärzt.

Das nun sein Anspruch auf sein Konto erfolgt, soll ich einen extra Antrag stellen. Hab jedoch auf meinen Betreuerausweis hingewiesen.

Somit war dann erst einmal JC Pankow geklärt. Wie man es auch nennt.

Da mir nun noch keine Bewilligung ab 08/09 vom JC Wilmersdorf vorlag habe ich gleich auch dort angerufen. Mein Sohn hatte, lt. seiner Auskunft auch noch nichts von dort gehört.

Mit Entsetzen erfuhr ich, dass die Bewilligung bereits erfolgt ist. Alle Bescheide sind an seine neue Anschrift (nach Pankow) gesandt worden. Das schlimmste allerdings, die gesamte Zahlung ist auf das Konto seiner Freundin überwiesen worden.

Die Familie wusste jedoch, dass ich diese Zahlungen übernommen habe. Teilten mir allerdings den Zahlungseingang nicht mit. Bei Nachfrage bei meinem Sohn ergab nur, dass er davon nichts weiss.

Ich hoffe es war einigermassen zu verstehen.

Nun habe ich dazu drei Fragen:

1. Stimmt es das ich keine Kopien der Bescheide bekomme?
2. Wie komme ich jetzt am günstigsten an das Geld?
3. Kann ich das JC evt. mit in die Haftung nehmen?

Dani
Panky ist offline  
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Alt 24.01.2010, 21:08   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Dani

und erst mal herzlich willkommen.

Natürlich hast Du einen Anspruch auf die Bescheide, wenn sie Deinen Sohn betreffen. Da hat das JC nix zu meckern. Aber ein JC oder bei uns heißt das ARGE ist üblicherweise ein Laden, bei dem die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Umgekehrt leider auch nicht.

Das Geld, dass Du Deinem Sohn vorgeschossen hast, ist wahrscheinlich weg. Einfach weil Dein Sohn keines mehr hat und die Familie, die an seiner Liebsten hängt es sicherlich nicht raustun wird. Ist blöd, aber es ist so.
andererseits würde das Gericht wahrscheinlich auch sehr sparsam kucken, wenn Du Dir Geld vom Sohn für alte Rechnungen zurücküberweist. Das solltest Du vorher mit dem Rechtspfleger absprechen, damit er nicht meckert.

Eine offene Frage ist, ob der Untermietvertrag überhaupt rechtskräftig ist. Da es ein Geldgeschäft beinhaltet, müßtest Du ihn unterschreiben. (Wg. des Einwilligungsvorbehaltes in der Vermögenssorge)

Wg.der allgemeinen Vermögenssorge ist es vielleicht ebenfalls sinnvoll, sich mit dem Rechtspfleger zu unterhalten: Wenn das Geld Deines Sohnes auf das Konto der Freundin geht, hast Du keinen Zugriff darauf und kannst es deshalb nicht verwalten. Wozu dann also Vermögenssorge. Vertragsangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt würde dann völlig reichen.

Noch mal zurück zum JobCenter: Wenn die es schaffen, das Deinem Sohn zustehende Geld auf sein Konto zu überweisen, dann hast Du Zugriff darauf und kannst/mußt es ihm einteilen.

Zur Sippe von der Freundin bzw. ihr selber, wenn sie denn nicht betreut wird:
Wenn Du sie ärgern willst (...ist manchmal ganz ratsam):
Fordere von Ihr Kopien sämtlicher JC-Bescheide, die Deinen Sohn betreffen, eine Aufstellung aller Gelder, die eingegangen sind sowie eine Aufstellung mit Belegen über die Gelder, die Deinem Sohn zustehen bzw. Ihm übergeben oder für Leistungen in Rechnung gestellt worden sind. Eine schöne Fristsetzung dazu und das unhöfliche Angebot Dir weitere rechtliche Schritte
vorzubehalten.
Zurücklehnen und zusehen, wie die Familie strampelt.
Das ist eine schöne Portion Ärger, die Du veranstalten kannst, für die Du gute Nerven brauchst und die Du auch mit dem Rechtspfleger abgesprochen haben solltest. (Vielleicht hält der das ganze nicht für nötig und gibt Tipps, wie die Vermögenssorge sonst vereinfacht werden kann.)

Andere Forumsteilnehmer haben sicherlich auch noch eine Menge Ideen zu Deinen Fragen, es muss ja nicht immer der Holzhammer sein...
Viel Glück wünscht

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.01.2010, 19:13   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.01.2010
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 4
Standard

Hallo Imre,

danke für die schnelle und gute Information.

Nun weiss ich schon mal, dass ich auf die Bescheide bestehen kann. Da war ich mir nach der tel. Auskunft doch nicht mehr ganz so sicher.

Ich hatte mir bisher den Untermietsvertrag nicht zeigen lassen, da ich ja mit Einverstanden war, dass er dort mit wohnt. Werd ihn mir allerdings jetzt doch mal zeigen lassen. Bin mir nicht sicher, ob die Zahlungsverteilung nun auch korrekt abläuft.

Mit der ARGE habe ich abgesprochen, dass in Zukunft seine Zahlung auf sein Konto überwiesen wird. Ich hoffe, dies geht auch klar. Ich möchte doch lieber momentan etwas Kontrolle darüber haben.

Den letzten Tip von dir find ich super.
Das werd ich dann auch wirklich machen. Hab ja leider nur einen Bescheid auf Anfrage erhalten. Da ist natürlich eine ganz genaue Aufforderung besser. Dann noch mit den entsprechend anderen Punkten und einer genauen Fristsetzung.

Nur die Drohung, der weiteren rechtlichen Schritte, werd ich lieber nach der Fristsetzung machen. Denn ich denke, nach der ersten Aufforderung erhalte ich es sicher sowieso nicht.

Vielen Dank also nochmal

Dani
Panky ist offline  
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Stichworte
arge, einwilligungsvorbehalt, geldverwaltung, jobcenter, mietvertrag, vermögenssorge

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