Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/)
-   -   Gebühren der Landesjustizkasse (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/3871-gebuehren-landesjustizkasse.html)

eveline 25.01.2010 11:11

Gebühren der Landesjustizkasse
 
Der Gesetzgeber hat bei Betreuten, deren Vermögen über 25,0 T€ liegt, die Erhebung von Kosten für das Betreuungsverfahren vorgesehen. Außerdem, so schrieb man uns, fällt jährlich eine Gebühr an, die sich nach der jeweiligen Höhe des Vermögens richtet. Kann mir mal jemand helfen wo ich diese Gebührentabelle finde?
Danke im voraus.

Kohlenklau 25.01.2010 13:52

Hallo,

schau mal hier unter #3
http://www.forum-betreuung.de/situat...betreuung.html

Bundesnotarkammer - Kostenordnung Inhaltsverzeichnis

eveline 25.01.2010 17:38

Danke für die Info. Hat mir sehr geholfen. Trotzdem noch mal eine Frage zu dem Thema. Der Betreute hat eine Rechnung vom Anfang seiner Betreuung (2003) offen als er noch keine 25,0 € hatte. Ist diese mittlerweile verjährt, oder muss er die Kosten jetzt nachdem sein Vermögen größer 25,0 T€ ist bezahlen. Meiner Meinung nach dürften doch jetzt nur die jeweiligen Kosten des laufenden Jahres erhoben werden, sprich je angefangene 5,0 T€ eine Gebühr von 5 Euro.
Kann mir dazu jemand was sagen?
Danke!

Imre Holocher 25.01.2010 21:00

Hallo Eveline

100%bin ich mir auch nicht sicher, wie weit das auch für die Gerichtskosten zutrifft, aber:
Die Betreuungskosten können bis zu 10 Jahren rückwirkend vom Gericht gefordert werden, falls der Betreute zwischenzeitlich zu Geld kommt (z.B. Hausverkauf). Das gilt auch für die Erben, aber nur soweit es das Erbe betrifft, nicht das sonstige Vermögen der Erben.

Was die rückwirkende Forderung der Gerichtskosten angeht müßte jemand anders fachkundiger antworten können als ich.

MfG

Imre

agw 25.01.2010 23:24

Zitat:

Zitat von eveline (Beitrag 32498)
Der Betreute hat eine Rechnung vom Anfang seiner Betreuung (2003) offen als er noch keine 25,0 € hatte.

Hallo Eveline,
das kann ich mir schlecht vorstellen denn wenn kein Vermögen in der Höhe vorhanden gewesen ist wie wurden denn dann die Gerichtskosten berechnet.
Da würde ich mir noch mal die Gerichtsakte dazu anschauen darin sind ja die Vermögensangaben von damals enthalten.

Gruß,
Andreas

eveline 27.01.2010 17:43

Ich muss vielleicht hinzufügen, dass ich, als Ehefrau, die Betreuerin bin. Als mein Mann ein Pflegefall wurde, bin ich vom Gericht zur Betreuerin bestellt worden. Man uns die Rechnung für die Gerichtskosten zugeschickt. Nachdem ich dann durch offenlegen unserer Konten bewies, dass die Hälfte des damaligen Vermögens mir gehörte und mein Mann alleine keine 25,0 T€ besass sondern mit mir zusammen, wurde die Rechnung zurückgenommen. Deshalb meine Frage mit der Verjährung.
Danke für die informativen Antworten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:40 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39