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Nachforderungen Gerichtskosten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachforderungen Gerichtskosten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
und was ist, wenn das Gericht es verschlampt hat, solche fälligen Kosten ( >25T) zu fordern? (Betreuung besteht seit 2/2005; ...


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Alt 25.01.2010, 23:59   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachforderungen Gerichtskosten?

und was ist, wenn das Gericht es verschlampt hat, solche fälligen Kosten ( >25T) zu fordern?
(Betreuung besteht seit 2/2005; in den mir übergebenen, ansonsten sehr umfangreichen Unterlagen meiner Vorgängerin/Betr.wechsel 5/2009 - Umzug m. Abgabe ans hiesige AG 8/2009; befindet sich nur eine Verf.pfl.rechnung aus 2008)
Muß ich da mit Nachforderungen rechnen - auch u.U. vom bisherigen AG (ich meine, von der bisher zuständigen Gerichtskasse) ?
jelka
 
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Alt 26.01.2010, 21:26   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Jelka

Antwort: Weiß ich nicht. ansonsten abwarten und Tee trinken.
Wenn Du eine Rechnungslegung abgibst oder ein Vermögensverzeichnis abgegeben hast, dann sollte das Gericht von sich aus auf die Forderungen in eigener Sache kommen - sofern Geld da ist.
Wenn kein Geld da ist, kann das Gericht auch nix fordern - wovon denn auch.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 27.01.2010, 15:23   #3
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@Imre
Danke für Deine Antwort - es ist Geld da (von Anfang der Betreuung an dagewesen), und ich muß () keine Rechnung legen. (handelt sich um meine Mutter).
Szia* - jelka

*Falls Du das übersetzt haben möchtest, bitte nachfragen; aber vielleicht verstehst Du das ja auch ...
 
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Alt 27.01.2010, 22:26   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Hallo Jelka

Wenn Geld da ist und Du keine Rechnung legen mußt:
Auch abwarten und Tee trinken.
Das Gericht wird vielleicht mal fragen, ob Geld da ist.
Das Gericht wird vieleicht eher Fragen, wenn Du einen Vergütungsantrag stellst (Aufwandspauschale für ehrenamtliche BetreuerInnen - 323,00 € pro Jahr).
Aber erstmal besteht kein Grund zu drängeln.

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Szia*

*Falls Du das übersetzt haben möchtest, bitte nachfragen; aber vielleicht verstehst Du das ja auch ...
Nö, verstehe ich nicht, bin aber neugierig.

MfG

Imre
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gerichtsgebühr, gerichtskosten, kosten, kosten der betreuung, kostenbeitrag, kostenordnung

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