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Was mache ich mit der Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was mache ich mit der Wohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich betreue eine 75 Jahre alte Frau. Es steht in den nächsten Wochen eine Heimunterbringung, gegen ihren Willen an. ...


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Alt 27.01.2010, 10:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
Standard Was mache ich mit der Wohnung

Hallo,
ich betreue eine 75 Jahre alte Frau. Es steht in den nächsten Wochen eine Heimunterbringung, gegen ihren Willen an.
Wie gehe ich mit der Wohnung vor?
Was mache ich mit dem Inventar? Es gibt keine Verwandten und die Dame kann sich nicht dazu äußern.
marsimarsi ist offline  
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Alt 27.01.2010, 22:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Marsi

Erst mal solltest Du dem Gericht mitteilen, dass die Dame in ein Heim geht und einen Antrag auf Auflösung der Wohnung stellen. Ohne Genehmigung darfst Du das nicht.
Hast Du den Aufgabenbereich Wohnungssorge? Evtl. mit dem Rechtspfleger sprechen, ob er den Bereich für notwendig hält, damit Du die Wohnung kündigen kannst.
Wenn Du das darfst und auch gemacht hast (Kündigung per Einschreiben!), dann kannst Du anfangen die Wohnung zu räumen.

Einige Möbel kann Deine Betreute vielleicht mit ins Heim nehmen.
Wenn die Restlichen Sachen in der Wohnung wertvoll oder wenigstens verkaufbar sind, solltest Du versuchen sie zu verkaufen. Handlich ist es, wenn Du jemand kennst, der Haushaltsauflösungen macht, ggf. auch den Verkauf der Möbel regelt und mit Dir abrechnet. Mit etwas Glück bekommst du sogar noch etwas mehr heraus, als die Haushaltsauflösung kostet.

Zum Schluß die Wohnungsübergabe an den Vermieter und fertig.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.01.2010, 17:56   #3
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Imre!


Ich habe einen Thread im Rechtspflegerforum gefunden, nachdem nur die Wohnungskündigung, nicht aber die Wohnungsauflösung genehmigt werden muss bzw. kann.

Zusätzlich noch Genehmigung für Wohnungsauflösung? - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger

In einem weiteren Thread wird darüber diskutiert, dass zur Wohnungskündigung gegebenenfalls sogar ein Verfahrenspfleger bestellt werden muss, wenn der/die Betreute nicht mehr anhörungsfähig ist.

Verfahrenspfleger bei Wohnungskündigung - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger

Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 28.01.2010, 19:27   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
Standard

Wir sind in einer sehr ländlichen Gegend. So etwas wie einer der die Wohnungsauflösung macht gibt es hier nicht. Was ist wenn ich die Wohnung, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selber ausräumen kann? (Rein spekulativ)
Was wenn die alte Dame kein Geld hat? Wer trägt die Kosten?
Läst man die Möbel einfach in der Wohnung?
(Sorry ich bin neu und möchte mich vorher informieren bevor ich vor dem Problem stehe)
marsimarsi ist offline  
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Alt 28.01.2010, 20:19   #5
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,338
Standard

Hallo, vielleicht gibt es der Nähe Sozialkaufhäuser oder andere gemeinnützige Einrichtungen, die Möbelspenden annehmen!
In Hannover werden die Möbel, Küchen- u. Haushaltsgeräte kostenlos abgeholt.
Ferner entrümpeln die Maßnahmeteilnehmer der gemeinnützigen Einrichtungen die Wohnung auch zum Zwecke der Akquirierung von Gebrauchtmöbeln.

Gruß aus Gehrden bei Hannover

thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 28.01.2010, 23:31   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

Zitat:
Was ist wenn ich die Wohnung, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selber ausräumen kann? (Rein spekulativ)
Das ist nicht gar nicht Deine Aufgabe, vielmehr geht es darum das zu organisieren.

Die anderen haben ja schon was geschrieben.

Knackpunkt sehe ich darin, dass eine Heimunterbringung gegen den Willen der Betroffenen nicht möglich ist und dafür gibt es auch keinen Beschluss. Oder soll sie geschlossen untergebracht werden?

Imre hat ja schon was dazu geschrieben. Wertvolle Sachen werden verkauft, einige ins Heim gebracht und der Rest verbleibt in der Wohnung. Falls Deine Betreute mittellos ist, kannst Du Dich beim Sozialamt erkundigen welche Kosten übernommen werden.

Irgendein Unternehmen wird es sicherlich in Deiner Umgebung geben, da wirst Du bestimmt fündig und sei es in der nächsten größeren Stadt. Der Tipp mit der gemeinnützigen Einrichtung ist auch ein Versuch wert. Am besten streckst Du vorher schon die Fühler aus und planst. Das wird ja immer wieder auf Dich zukommen und mit der Zeit kannst Du Dir ein Netz aufbauen, auf das Du ggf. immer wieder zurückgreifen kannst.

Mir hat man schon bei Klienten die Wohnungsentrümplung und den Transport der Sachen, die sie gerne haben wollten, übernommen. Ebenso die Miete, jedenfalls bis die vormundschaftliche Genehmigung kam. Allerdings kam die ja früher viel flotter als heutzutage.

Anderswo wird das scheinbar anders gehandhabt und dann bleibt nur die Sachen in der Wohnung zu lassen, so wie sie sind und sich für das Geschimpfe des Vermieters ein dickes Fell zuzulegen.

Wenn jemand im Heim ist und ich nur noch auf die vormundschaftliche Genehmigung warte, teile ich gelegentlich schon mal den Vermietern mit, dass sie mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen müssen. Ich kündige natürlich nicht, aber ich gebe so Gelegenheit sich darauf vorzubereiten und zu planen.

Viel Glück!
Tina L. ist offline  
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Alt 29.01.2010, 08:00   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

zu den Vorschlägen der anderen noch ein evtl. möglicher:

Wenn wegen der Anfahrtswege vielleicht eine semi-professionelle Entrümpelung zu teuer käme kann man im Stadtblättchen ne Anzeige aufgeben: Haushaltsgegenstände zu verschenken.
Oder bei dortigen Obdachlosenorgansationen (über Sozialamt/ Stadtverwaltung erfragen) und Caritas usw. telefonisch anfragen. Die freuen sich oft über solche Möglichkeiten- sogar in der Stadt.

Dann ein Sammeltermin den man gleichzeitig zur Sichtung von wichtigen Dingen für die Dame nutzt.

Ich hatte auch schon Nachmieter vorgeschlagen welche die Dinge übernommen bzw. entsorgt hätten.

Wenn das alles nichts bringt, dann bleibt tatsächlich nur noch die Dinge für den Vermieter stehen zu lassen.
Vielleicht kann man über die Kaution auch zu einer Einigung gelangen und die sollte man in einem solchen Fall unbedingt dann auch schriftlich vereinbaren, denn gerade im ländlichen Raum ist es idiotischerweise für den Betreuer ungündtig wenn das Gerücht kursiert: "der lässt dann die Wohnung am Schluss gerade so liegen."

Aber auch deswegen nicht anfangen selbst Hand an zu legen bitte.Wen man alles versucht hat, dann ist das mehr wie ausreichend.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2010, 18:11   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Hallo Elinor

Zitat:
Zitat von elinor Beitrag anzeigen
Hallo Imre!

Ich habe einen Thread im Rechtspflegerforum gefunden, nachdem nur die Wohnungskündigung, nicht aber die Wohnungsauflösung genehmigt werden muss bzw. kann.
Andere Gegend, andere Gerichte, andere Genehmigungsbedarfe.
In meinem Bereich wird da auch unterschieden, und zwar etwa so:
Hat ein Betreuter eine Eigentumswohnung und geht in ein Heim muss die Wohnungsauflöung beantragt werden. Zu kündigen gibt es ja nichts.
Hat ein Betreuter eine Mietwohnung und kann nicht selber kündigen (z.B. Koma oder EiV) muss die Kündigung genehmigt werden. Die Haushlatsauflösung dann nicht mehr.
Der Genehmigungsbedarf bezieht sich in beiden Fällen eher auf den bisherigen privaten Lebensraum, der aufgegeben werden muss.


Zitat:
Zitat von elinor Beitrag anzeigen
In einem weiteren Thread wird darüber diskutiert, dass zur Wohnungskündigung gegebenenfalls sogar ein Verfahrenspfleger bestellt werden muss, wenn der/die Betreute nicht mehr anhörungsfähig ist.
Viele Grüße
Elinor
Das wird in meinem Revier so gehandhabt. Ich finde das auch ganz gut so, schließlich nehme ich dem Betreuten ja auch etwas weg, was zu seinen Grundrechten gehört. Da ist ein Verfahrenspfleger, der nochmal zusätzlich den Betreuten vertritt, als weitere Kontrolle bzw. Bestätigung für die Notwendigkeit der Aktion durchaus angebracht.
Angenommen ich würde selber betreut werden, fände ich das auf jeden Fall gut, wichtig und richtig, auch wenn es Geld kostet.

MfG

Imre
__________________
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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heimaufnahme, heimunterbringung, verfahrenspfleger, wohnungsangelegenheiten, wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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