Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/)
-   -   Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/3882-kindergelderhoehung-sgbii-empfaenger.html)

heiner 27.01.2010 11:31

Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger
 
Hallo,

hat eine/-er Erfahrung, ob ein Widerspruch in Sachen Kindergeldrückforderung sinnvoll ist.

Meine Betreute, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss gem. Bescheid 40,-€ Kindergelderhöhung von Januar 2010 zurückzahlen.
Begründung:
Durch die Kindergelderhöhung zum 01. Jan. vermindere sich die SGBII-Zahlung.

Vom Gefühl her würde ich gerne Widerspruch einlegen. Hat einer die gleichen Erfahrungen und lohnt sich überhaupt ein Widerspruch?

Gruß:winke:
Heiner

Chesterfield 27.01.2010 13:04

Soweit ich das bisher ermessen kann, gibt's da wenig Chancen:

Bundesagentur für Arbeit: Hartz-IV-Empfänger müssen Kindergelderhöhung zurückzahlen - Weitere Meldungen - FOCUS Online

Anrechnung von Kindergelderhöhung bei Hartz-IV Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber

Sogar Tacheles sieht das wohl so: Tacheles e.V. / Haralds Ecke

heiner 27.01.2010 13:32

Danke Chesterfield für deine Links.

Ich werde aber trozdem wohl einen Widerspruch einlegen, um Rechte, bei einer eventl. Änderung der Rechtslage, zu wahren.

Danke.

Gruß:winke:
Heiner

Chesterfield 27.01.2010 13:38

Lieber einen zu viel, als einen zu wenig...

Sag Bescheid, wie die Reaktionen sind bitte.

Lisa 02.02.2010 11:15

Hallo Heiner,

es ist auf jeden Fall ein Skandal! Ausgerechnet die jenigen, die es brauchen, bekommen nichts. Was ist das für eine Politik?

Ich könnte schreien - Das ganze ist doch absurd.

Liebe Grüße Lisa

heiner 02.02.2010 21:57

Hallo,

ich streite mich zurzeit noch mit der ARGE.
Mein Widerspruch wollen die nicht annehmen, da es sich um einen Verwaltungsgang handelt, der gültige Gesetze anwendet.

Ich habe aber wieder Widerspruch angemeldet. Mal abwarten.

Frau von der Lyen habe ich auch einen Brief geschrieben. Aber wie erwartet - keine Antwort-

Man sollte aber nicht locker lassen, damit "die" auch merken, dass "wir" nicht mit allem einverstanden sind.

Gruß:winke:
Heiner

Chesterfield 03.02.2010 11:07

Zitat:

Zitat von heiner (Beitrag 32742)
Man sollte aber nicht locker lassen, damit "die" auch merken, dass "wir" nicht mit allem einverstanden sind.

Glaubst Du ernsthaft, dass das irgendjemanden in Berlin interessiert...? Oder gar, dass dadurch eine Änderung möglich würde...?
Weder wir rechtliche Betreuer, noch unsere Schützlinge haben irgendeine Art von Lobby oder Druckmittel.......

heiner 03.02.2010 12:19

Hallo Chesterfield,

wenn Du jeden Tag ein Sandkorn an die gleiche Stelle trägst, hast Du an deinem Lebensende einen großen Berg errichtet.

Gruß:winke:
Heiner

Chesterfield 03.02.2010 15:43

Zitat:

Zitat von heiner (Beitrag 32763)
wenn Du jeden Tag ein Sandkorn an die gleiche Stelle trägst, hast Du an deinem Lebensende einen großen Berg errichtet.

Wenn Du die Zeit und die Kraft dazu hast, Dich neben Deinen anderen Lebensinhalten und -pflichten mit Sandtragen zu beschäftigen, dann ist das natürlich sehr löblich und beneidenswert... :wink3:
Aber selbst, wenn man einen bildlichen Mount Everest körnchenweise aufschütten würde - was bringt der, wenn ihn keiner sehen will...?

Aber das wird jetzt sehr philosophisch... :nein:

michaela mohr 04.02.2010 08:29

Guten Morgen zusammen,

ich hab eine dpa Meldung (auszugsweise) zu dem Thema gefunden:

Stundung möglich
Die Betroffenen können nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nicht gezwungen werden, den zuviel erhaltenen Betrag sofort zurückzuzahlen. Wer das Geld bereits ausgegeben habe, dem könne die Rückerstattung gestundet werden, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen sei ohnehin nicht möglich, da die Betroffenen die Überzahlung nicht selbst verursacht hätten.

...kapier ich nicht, das mit der Verrechnung.
Gestern hatte ich den ersten Bescheid auf dem Tisch, das wurde von der Februar Leistung einfach abgezogen. Sollte ich da jetzt Widerspruch einlegen? Wenn ja, hätte jemand noch eine andere Fundstelle hinsichtlich der Begründung?

Gruss Michaela


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:01 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39