Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
hat eine/-er Erfahrung, ob ein Widerspruch in Sachen Kindergeldrückforderung sinnvoll ist.
Meine Betreute, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss gem. ...
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27.01.2010, 11:31 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger
Hallo,
hat eine/-er Erfahrung, ob ein Widerspruch in Sachen Kindergeldrückforderung sinnvoll ist. Meine Betreute, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss gem. Bescheid 40,-€ Kindergelderhöhung von Januar 2010 zurückzahlen. Begründung: Durch die Kindergelderhöhung zum 01. Jan. vermindere sich die SGBII-Zahlung. Vom Gefühl her würde ich gerne Widerspruch einlegen. Hat einer die gleichen Erfahrungen und lohnt sich überhaupt ein Widerspruch? Gruß Heiner |
27.01.2010, 13:04 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Soweit ich das bisher ermessen kann, gibt's da wenig Chancen:
Bundesagentur für Arbeit: Hartz-IV-Empfänger müssen Kindergelderhöhung zurückzahlen - Weitere Meldungen - FOCUS Online Anrechnung von Kindergelderhöhung bei Hartz-IV Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber Sogar Tacheles sieht das wohl so: Tacheles e.V. / Haralds Ecke
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27.01.2010, 13:32 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Danke Chesterfield für deine Links.
Ich werde aber trozdem wohl einen Widerspruch einlegen, um Rechte, bei einer eventl. Änderung der Rechtslage, zu wahren. Danke. Gruß Heiner |
27.01.2010, 13:38 | #4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Lieber einen zu viel, als einen zu wenig...
Sag Bescheid, wie die Reaktionen sind bitte.
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02.02.2010, 11:15 | #5 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Heiner,
es ist auf jeden Fall ein Skandal! Ausgerechnet die jenigen, die es brauchen, bekommen nichts. Was ist das für eine Politik? Ich könnte schreien - Das ganze ist doch absurd. Liebe Grüße Lisa |
02.02.2010, 21:57 | #6 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
ich streite mich zurzeit noch mit der ARGE. Mein Widerspruch wollen die nicht annehmen, da es sich um einen Verwaltungsgang handelt, der gültige Gesetze anwendet. Ich habe aber wieder Widerspruch angemeldet. Mal abwarten. Frau von der Lyen habe ich auch einen Brief geschrieben. Aber wie erwartet - keine Antwort- Man sollte aber nicht locker lassen, damit "die" auch merken, dass "wir" nicht mit allem einverstanden sind. Gruß Heiner |
03.02.2010, 11:07 | #7 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Weder wir rechtliche Betreuer, noch unsere Schützlinge haben irgendeine Art von Lobby oder Druckmittel.......
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03.02.2010, 12:19 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Chesterfield,
wenn Du jeden Tag ein Sandkorn an die gleiche Stelle trägst, hast Du an deinem Lebensende einen großen Berg errichtet. Gruß Heiner |
03.02.2010, 15:43 | #9 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Aber selbst, wenn man einen bildlichen Mount Everest körnchenweise aufschütten würde - was bringt der, wenn ihn keiner sehen will...? Aber das wird jetzt sehr philosophisch...
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04.02.2010, 08:29 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
ich hab eine dpa Meldung (auszugsweise) zu dem Thema gefunden: Stundung möglich Die Betroffenen können nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nicht gezwungen werden, den zuviel erhaltenen Betrag sofort zurückzuzahlen. Wer das Geld bereits ausgegeben habe, dem könne die Rückerstattung gestundet werden, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen sei ohnehin nicht möglich, da die Betroffenen die Überzahlung nicht selbst verursacht hätten. ...kapier ich nicht, das mit der Verrechnung. Gestern hatte ich den ersten Bescheid auf dem Tisch, das wurde von der Februar Leistung einfach abgezogen. Sollte ich da jetzt Widerspruch einlegen? Wenn ja, hätte jemand noch eine andere Fundstelle hinsichtlich der Begründung? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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kindergeld, regelsatz, sgb12, sgb2, widerspruch |
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