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Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, hat eine/-er Erfahrung, ob ein Widerspruch in Sachen Kindergeldrückforderung sinnvoll ist. Meine Betreute, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss gem. ...


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Alt 27.01.2010, 12:31   #1
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard Kindergelderhöhung für SGBII Empfänger

Hallo,

hat eine/-er Erfahrung, ob ein Widerspruch in Sachen Kindergeldrückforderung sinnvoll ist.

Meine Betreute, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss gem. Bescheid 40,-€ Kindergelderhöhung von Januar 2010 zurückzahlen.
Begründung:
Durch die Kindergelderhöhung zum 01. Jan. vermindere sich die SGBII-Zahlung.

Vom Gefühl her würde ich gerne Widerspruch einlegen. Hat einer die gleichen Erfahrungen und lohnt sich überhaupt ein Widerspruch?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 27.01.2010, 14:04   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Soweit ich das bisher ermessen kann, gibt's da wenig Chancen:

Bundesagentur für Arbeit: Hartz-IV-Empfänger müssen Kindergelderhöhung zurückzahlen - Weitere Meldungen - FOCUS Online

Anrechnung von Kindergelderhöhung bei Hartz-IV Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber

Sogar Tacheles sieht das wohl so: Tacheles e.V. / Haralds Ecke
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.01.2010, 14:32   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Danke Chesterfield für deine Links.

Ich werde aber trozdem wohl einen Widerspruch einlegen, um Rechte, bei einer eventl. Änderung der Rechtslage, zu wahren.

Danke.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 27.01.2010, 14:38   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Lieber einen zu viel, als einen zu wenig...

Sag Bescheid, wie die Reaktionen sind bitte.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 02.02.2010, 12:15   #5
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Heiner,

es ist auf jeden Fall ein Skandal! Ausgerechnet die jenigen, die es brauchen, bekommen nichts. Was ist das für eine Politik?

Ich könnte schreien - Das ganze ist doch absurd.

Liebe Grüße Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 02.02.2010, 22:57   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

ich streite mich zurzeit noch mit der ARGE.
Mein Widerspruch wollen die nicht annehmen, da es sich um einen Verwaltungsgang handelt, der gültige Gesetze anwendet.

Ich habe aber wieder Widerspruch angemeldet. Mal abwarten.

Frau von der Lyen habe ich auch einen Brief geschrieben. Aber wie erwartet - keine Antwort-

Man sollte aber nicht locker lassen, damit "die" auch merken, dass "wir" nicht mit allem einverstanden sind.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.02.2010, 12:07   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Man sollte aber nicht locker lassen, damit "die" auch merken, dass "wir" nicht mit allem einverstanden sind.
Glaubst Du ernsthaft, dass das irgendjemanden in Berlin interessiert...? Oder gar, dass dadurch eine Änderung möglich würde...?
Weder wir rechtliche Betreuer, noch unsere Schützlinge haben irgendeine Art von Lobby oder Druckmittel.......
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 03.02.2010, 13:19   #8
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Chesterfield,

wenn Du jeden Tag ein Sandkorn an die gleiche Stelle trägst, hast Du an deinem Lebensende einen großen Berg errichtet.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.02.2010, 16:43   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
wenn Du jeden Tag ein Sandkorn an die gleiche Stelle trägst, hast Du an deinem Lebensende einen großen Berg errichtet.
Wenn Du die Zeit und die Kraft dazu hast, Dich neben Deinen anderen Lebensinhalten und -pflichten mit Sandtragen zu beschäftigen, dann ist das natürlich sehr löblich und beneidenswert...
Aber selbst, wenn man einen bildlichen Mount Everest körnchenweise aufschütten würde - was bringt der, wenn ihn keiner sehen will...?

Aber das wird jetzt sehr philosophisch...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 04.02.2010, 09:29   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

ich hab eine dpa Meldung (auszugsweise) zu dem Thema gefunden:

Stundung möglich
Die Betroffenen können nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nicht gezwungen werden, den zuviel erhaltenen Betrag sofort zurückzuzahlen. Wer das Geld bereits ausgegeben habe, dem könne die Rückerstattung gestundet werden, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen sei ohnehin nicht möglich, da die Betroffenen die Überzahlung nicht selbst verursacht hätten.

...kapier ich nicht, das mit der Verrechnung.
Gestern hatte ich den ersten Bescheid auf dem Tisch, das wurde von der Februar Leistung einfach abgezogen. Sollte ich da jetzt Widerspruch einlegen? Wenn ja, hätte jemand noch eine andere Fundstelle hinsichtlich der Begründung?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
kindergeld, regelsatz, sgb12, sgb2, widerspruch

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