Dies ist ein Beitrag zum Thema Kredit vom Betreuten - Ich bin nicht Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
da dies mein erster Beitrag ist --> Liebe Grüße erstmal.
Folgende Situation: Mein Großvater väterlicherseits ist 90 und wird ...
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27.01.2010, 14:05 | #1 |
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Beiträge: 1
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Kredit vom Betreuten - Ich bin nicht Betreuer
Hallo,
da dies mein erster Beitrag ist --> Liebe Grüße erstmal. Folgende Situation: Mein Großvater väterlicherseits ist 90 und wird finanziell von meiner Mutter betreut. Die Betreuung läuft mittlerweile ein paar Jahre und er konnte sich finanziell erholen und hat etwas ansparen können. Mein Vater (sein Sohn) hat sich vor zwei Jahren das Leben genommen, meine Eltern waren geschieden, Erben sind somit mein Bruder und ich zu je 50 %. Er war psychisch krank, wurde zeitweise auch betreut, jedenfalls hat er vor seinem Tod noch Kreditverträge abgeschlossen (13% Zins), die wir mitgeerbt haben. Guthaben ist in Form einer Immobilie vorhanden, für die nicht von heut auf morgen ein Käufer gefunden werden kann. Ziel ist natürlich, mit dem Geld aus dem Verkauf irgendwann die Kreditverträge zu bezahlen. Mein Bruder und ich sind beide Studenten, wir können die Zinsen nicht zahlen, die Bank macht Stress. Jetzt meine Frage: Unter welchen Umständen können mein Bruder und ich einen Kredit bei meinem Großvater nehmen? Ich habe mal beim Amtsgericht angerufen, Probleme sind folgende: 1. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mein Großvater uns enterbt (wir sind eigentlich die beiden einzigen Erben). 2. Die Rückzahlung muss sichergestellt sein. Punkt 1 könnte dadurch gelöst sein, dass wir im Erbfall einen Pflichtteil bekommen, mit dem die Kreditsummer größtenteils abgegolten werden kann. Punkt 2 ist problematisch: Wir können eben nix sofort und regelmäßig zurückzahlen, genau das ist ja der Grund für den Kreditwunsch. (höchstens das Haus als Sicherheit (?)) Wenn jemand dazu ein paar Gedanken hat, die uns ein wenig weiterhelfen, wäre ich für ein paar Antworten echt dankbar. Grüße Falk |
27.01.2010, 22:47 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin Falk
Erst mal herzlich willkommen im Club. Ihr habt Euch mit dem Erbe doch hoffentlich nichtübernommen? (Wenn die Kreditschulden höher sind als der zu erzielende Erlös vom Haus, dann sieht's so aus. Wäre nicht schön.) Deine Mutter kann als Betreuerin des Großvaters kann grundsätzlich mit dessen Einverständnis und Genehmigung des Gerichtes einen Kreditvertrag mit Euch abschließen (der ist genehmigungspflichtig). Die Rückzahlungsmodalitäten sind eine Vertragsinterne Regelung. Wenn Ihr jetzt noch nicht zurückzahlen könnt, aber die Rückzahlungen in z.B. zwei Jahren beginnen können (Uni = fertig und der Job geht los oder so) dann kann das ja in den Vertrag reingeschrieben werden. Der Großvater hat ja als Sicherheit das Haus (Sicherungshypothek eintragen lassen), falls es mit den Rückzahlungen nix werden sollte. Falls das Haus zwischenzeitlich verkauft werden kann, könntIhr den Kredit auch auf ein Mal zurückzahlen (Diese Möglichkeit könnt Ihr auch im Vertrag aufnehmen). D.h. wenn ihr die bekannten Probleme bzgl. der Rückzahlung in den VErtrag eingebaut habt und Euch an Euren Teil der Abmachung haltet, kann der Großvater nicht auf einmal verlangen, dass Ihr den Kredit en bloc zurückzahlt. Falls der Großvater Euch enterbt, dann ist das erstmal was vom Kreditvertrag unabhängiges: die Vertragsmodalitäten werden dadurch nicht geändert. Ihr zahlt wie vereinbart weiter zurück und wenn fertig dann ist es Euer Haus. Was wollt ihr dann noch erben? Der Großvater wird möglicherweise das Geld, dass er bisher angespart hat sowieso für Heim- oder Pflegekosten zahlen müssen. Wenn Euch die ganze Nerverei zu viel ist, gibt es auch die Möglichkeit die Hütte zu versteigern. Das bringt zwar nicht so viel Geld, aber wenn es für die Kredite reicht und für Euch noch etwas übrig bleibt, könntet Ihr Euch das auch überlegen. Manchmal ist es besser die Hoffnung auf die dicken Geldbeträge aufzugeben und weniger aber wenigstens real Geld auf der Hand bzw.Tasche zu haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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