Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutschein für Leistungen gem. SGB II im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ist das rechtens?
Ich habe einen Antrag auf Hilfe für Wohnungseinrichtung, nach Umzug, gem. § 23 SGB II gestellt.
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28.01.2010, 12:49 | #1 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 647
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Gutschein für Leistungen gem. SGB II
Hallo,
ist das rechtens? Ich habe einen Antrag auf Hilfe für Wohnungseinrichtung, nach Umzug, gem. § 23 SGB II gestellt. Jetzt teilte mir die ARGE mit, dass diese in Form eines Gutscheines, einzulösen bei einem Gebrauchtmöbellager (Arbeitsinitiative des Landkreises) gewährt würde. Gültigkeit des Gutscheins 2 Wochen nach Erhalt. Auf dem Gutschein ist genau aufgelistet welche Möbel angeschafft werden dürfen und bis zu welchem Betrag. Stuhl: 15€ Küchenregal 30€ usw. Ist diese Form der Hilfe rechtens? Wer hat Erfahrung? Gruß Heiner |
28.01.2010, 14:16 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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