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Gutschein für Leistungen gem. SGB II

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutschein für Leistungen gem. SGB II im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ist das rechtens? Ich habe einen Antrag auf Hilfe für Wohnungseinrichtung, nach Umzug, gem. § 23 SGB II gestellt. ...


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Alt 28.01.2010, 12:49   #1
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard Gutschein für Leistungen gem. SGB II

Hallo,

ist das rechtens?

Ich habe einen Antrag auf Hilfe für Wohnungseinrichtung, nach Umzug, gem. § 23 SGB II gestellt.

Jetzt teilte mir die ARGE mit, dass diese in Form eines Gutscheines, einzulösen bei einem Gebrauchtmöbellager (Arbeitsinitiative des Landkreises) gewährt würde. Gültigkeit des Gutscheins 2 Wochen nach Erhalt. Auf dem Gutschein ist genau aufgelistet welche Möbel angeschafft werden dürfen und bis zu welchem Betrag.

Stuhl: 15€
Küchenregal 30€

usw.

Ist diese Form der Hilfe rechtens? Wer hat Erfahrung?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 28.01.2010, 14:16   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Heiner,

das ist rechtens.

§ 23, Abs. 3, Satz 5 SGB 2
SGB 2 - Einzelnorm

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
beihilfen, einmalige beihilfe, sgb2, wohnung, wohnungseinrichtung


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