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Untermieter - Brauche euren Rat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Untermieter - Brauche euren Rat im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich brauche mal wieder euren Rat. Folgendes Problem: Im November bekam ich eine neue Klientin, 83 Jahre Pflegestufe 2 ...


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Alt 28.01.2010, 15:20   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard Untermieter - Brauche euren Rat

Hallo,
ich brauche mal wieder euren Rat.
Folgendes Problem:
Im November bekam ich eine neue Klientin, 83 Jahre Pflegestufe 2 und lebt zu Hause. Es drohte eine Wohnungskündigung, da seit einigen Monaten keine Miete mehr bez. wurde. Es stellte sich dann bei meinem ersten Hausbesuch heraus, dass ein junger (ca. 30 J.) mit in der Wohnung lebt. Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung. Dazu gibt es noch ein Kater (gehört ihr) und zwei Hunde (gehören ihm). Die Wohnung ist nicht gerade in einem sauberen Zustand. Er arbeitet gar nicht und bekommt auch keine Unterstützung, da er nie etwas beantragt hat. Er lebt seit ca. 7 Jahren bei ihr in der Wohnung, kümmert sich mehr schlecht als recht um sie und lebt seit dem auch von ihrem Geld. Ein Hund war auf ihren Namen beim Finanzamt gemeldet, Tierarztrechnungen wurden von ihr bezahlt, sowie natürlich alles was sonst noch anlag. Bei Übernahme der Betreuung und erster Sichtung sind es mit Miet-, Strom-, Telefonschulden, etc.…. ca. 5000 Euro. Es gibt keinen Untermietvertrag.
Meine Aufgabenkreise sind Wohnungsangelegenheiten, Vermögen ohne Einwilligungsvorbehalt und Behördenangelegenheiten. Nach meinem ersten Hausbesuch habe ich schnellstmöglich noch die Gesundheitssorge beantragt.
Sie hat zwei Renten und das Pflegegeld. Nun verlangt die „Pflegeperson“ das gesamte Pflegegeld, das würde ihm ja zu stehen. Ihm erklärt (mehrmals) das Er sich in Zukunft an den Unkosten und den Schulden zu beteiligen hat. Daher bekommt er von mir ein reduziertes Pflegegeld, was jedes Mal in einem Streit ausartet. Mitten drin immer die arme Frau. Würde ihn am liebsten vor die Tür setzten.

Leider ist der Wunsch von meiner Betreuten, dass er weiter in ihrer Wohnung verbleibt. Zum Teil denke ich ist bei ihr die Angst was dann passiert und die Angst vor Veränderungen. Habe bei meinem letzten Besuch (letzten Do.)mitgeteilt, das ich am 01.02. komme und Geld bringe. Ich hatte auch mit ihr abgesprochen, dass ich Mitte des Monats noch mal ein wenig Geld bringe, für den Rest des Monats. Damit war Sie einverstanden. Heute rief sie an und sagt sie bräuchte dringend Geld. Ihr erklärt, dass noch nichts da ist und ich erst am Montag Geld bringen kann. Jetzt soll ich alles, was ihr zusteht, bringen. Es ist nicht mehr davon die Rede es auf 2x aufzuteilen. Ich weiß aber genau das das Geld Mitte des Monats alle ist. Hier kommen meine Fragen:
Wie bekomme ich ihn aus der Wohnung?
Wie handhabe ich es, wenn Mitte des Monats kein Geld mehr da ist? Sollte ich mich schriftlich absichern, dass es ihr Wunsch ist?
Der Typ hat mir schon einige schlaflose Nächte gemacht, da ich ständig überlege, wie ich ihn los werde. Meine Klientin wäre über eine Pflegestation viel besser bereut.
Ich weiß nicht, ob ich alles schlüssig aufgeschrieben habe. Wenn noch etwas unklar ist. Bitte einfach nachfragen.

LG Conny
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Alt 28.01.2010, 17:25   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Ja, sowas ist immer spannend.
Wir nennen im Büro solche Leute gerne Satelliten - sie umkreisen die Betreuten unauffällig, aber beharrlich und verlangen für wenig Leistung eine Menge Geld...
Ist immer unangenehm.


Ich versuche mal, die Situation zu sezieren:


Zitat:
Zitat von MorganaNight Beitrag anzeigen
83 Jahre Pflegestufe 2 und lebt zu Hause.
Schon eine Ahnung, wie es um die Geschäftsfähigkeit bestellt ist?


Zitat:
Es stellte sich dann bei meinem ersten Hausbesuch heraus, dass ein junger (ca. 30 J.) mit in der Wohnung lebt.
Hat der sich als Mitbewohner beim Vermieter angemeldet?
In den HAUPT-Mietvertrag wird er ja auch nicht aufgenommen worden sein mutmaßlich, oder?


Zitat:
Er arbeitet gar nicht und bekommt auch keine Unterstützung, da er nie etwas beantragt hat.
Anzeichen auf psychische Erkrankung feststellbar?
Falls ja, würde es m. E. nicht verkehrt sein, der Betreuungsbehörde im Rahmen einer "Sachstandsschilderung" den Herrn mal näher zu bringen. Das würde ich aber sehr vorsichtig und behutsam angehen - und keinesfalls dem Herrn gegenüber erwähnen... könnte erfahrungsgemäß nach hinten los gehen...


Zitat:
Ein Hund war auf ihren Namen beim Finanzamt gemeldet,
Da würde ich - auch aus versicherungsrechtlichen Gründen! - dem Finanzamt mitteilen, dass nach Deiner Erkenntnis nicht die Betreute die Hundehalterin ist.


Zitat:
Nach meinem ersten Hausbesuch habe ich schnellstmöglich noch die Gesundheitssorge beantragt.
Gute Idee. Wenn der Aufgabenkreis bei Euch geläufig ist, wäre eine weitere Erweiterung um den Aufgabenkreis "Organisation der ambulanten Versorgung" vielleicht notwendig (und sinnvoll).


Zitat:
Sie hat zwei Renten und das Pflegegeld. Nun verlangt die „Pflegeperson“ das gesamte Pflegegeld, das würde ihm ja zu stehen.
Nö, es steht ihm nicht so ohne Weiteres zu: "Der Anspruch setzt voraus, daß der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt." (Vgl. §§ 4 Abs. 2, 19, 37, ggf. 44 SGB XI)
Der gute Mann ist - wenn ich mich recht entsinne - durchaus auch selbst antragsberechtigt, wenn er meint, er erbringe die notwendige Leistung.

Deiner Schilderung nach hat er jedoch die notwendige Leistung nicht erbracht, oder?
Falls Dein Eindruck so ist, würde ich den Hausarzt um eine schriftliche Auskunft zum Pflegezustand der Betreuten ersuchen.
Falls der Arzt auch meint, dass der Zustand nicht gut ist, kannst Du (ggf. eben über den Aufgabenkreis "Organisation der ambulanten Versorgung") einen Pflegedienst hinzuziehen und eine Umstellung auf Sachleistungen beantragen. Rücksprache mit der Pflegekasse zur Lage ist wichtig.


Zitat:
Ihm erklärt (mehrmals) das Er sich in Zukunft an den Unkosten und den Schulden zu beteiligen hat. Daher bekommt er von mir ein reduziertes Pflegegeld, was jedes Mal in einem Streit ausartet.
Das würde ich bald einstellen, da es ja offenbar nicht weiterführt.
Er wird sich nicht an Kosten etc. beteiligen - wovon denn auch? Einzige Option wäre m. E., dass er nicht mehr umhin käme, Grundsicherung zu beantragen - dann kann man hinsichtlich Kostenbeteiligung was basteln.


Zitat:
Leider ist der Wunsch von meiner Betreuten, dass er weiter in ihrer Wohnung verbleibt.
Das ist zweifelsohne der schwierigste Punkt an der Sache.
Umso wichtiger ist es in meinen Augen klären zu lassen, ob sie grundsätzlich und in diesem Punkte speziell überhaupt noch einsichts- und steuerungsfähig ist.


Zitat:
Jetzt soll ich alles, was ihr zusteht, bringen. Es ist nicht mehr davon die Rede es auf 2x aufzuteilen.
Es ist ja nicht schwer zu erahnen, wer für den Sinneswandel verantwortlich ist...


Zitat:
Wie bekomme ich ihn aus der Wohnung?
Gegen den Willen der geschäftsfähigen Betreuten m. E. kaum.


Zitat:
Wie handhabe ich es, wenn Mitte des Monats kein Geld mehr da ist?
Wie bei allen Betreuten, mit diesem Problem: Wo nix ist, kann man nix nehmen.


Zitat:
Sollte ich mich schriftlich absichern, dass es ihr Wunsch ist?
Naja, das bringt wohl wenig. Wenn sie geschäftsfähig ist, müsste der Sinn der Betreuung in Frage gestellt werden.
Falls sie - was ich mal grob mutmaße - nicht geschäftsfähig ist, würde ich mir den Herren mal gemeinsam jemandem von der Betreuungsbehörde (ohne Anwesenheit der Betreuten) zur Brust nehmen. Da gibt es dann durchaus mehrere Optionen, die man allerdings so pauschal hier wohl kaum vorgeben kann.


Habe einen ähnlichen Fall - letztlich musste der Betreute nach einem weiteren Schlaganfall ins Krankenhaus und von dort aus in ein Pflegeheim. Es hat dann nochmal fast 1 Jahr gedauert, bis ich den "Satelliten" (mit anwaltlicher Unterstützung) aus dem Haus gebracht habe...
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Chesterfield ist offline  
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Alt 29.01.2010, 09:03   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Conny,

ihh ist das fies, da steckt man als Betreuer tatsächlich in einer unschönen Klemmsituation- man muss ja mit der Betreuten auch irgendwie auskommen weiterhin.

Die Idden meiner Vorschreiber sind gut und ich würde das so machen. Und weiter noch, ich würde das Vorhanden- Sein des Mitmieters noch weiter nach "Aussen" verlagern.

Z. B. dem sozialen Dienst des Gesundheitsamts Mitteilung davon machen, dass da ein junger Mensch anscheinend völlig unterversorgt irgendwo lebt. Wie ist denn z.B. seine KV geregelt?

Bei der Wohnugssicherungsstelle die Zahlung der Mieten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beantragen und gleichzeitig auch dort von den tatsächlichen Verhältnissen berichten.
Beim Sozialamt wegen der Übernahme der Strom etc. Rückstände ebenso. Diese im Übrigen auch auffordern tätig zu werden, da scheint bei dem jungen Mann eine "Notlage" vorzuliegen, der Ermittlungsdienst sollte schnellstens eingeschaltet werden.

Den Vermieter um eine Genehmigung zur Untervermietung bitten. (Brauchst Du wegen einer möglichen Mietübernahme durchs Amt)

Wenn in der Wohnung Deiner Betreuten erst mal alle möglichen Leute auftauchen und Sachverhalte ermitteln kann es sein, dass der junge Mann -hoffentlich - weiter zieht und sich ein anderes ruhiges Fleckchen sucht.

Für mit am Wichtigsten halte ich die von Chesterfield beschriebene Hausarzt-Aktion und die Info an die Pflegkasse. Wie würde Deine Betreute reagieren wenn Du mit einem Pflegedienst zusammen dort auftauchst wegen einer Einschätzung zur Sachlage?

Geld würde ich vorher nicht auszahlen, "eigenes" Geld vor und zurück. Eine Frau mit Pflegestufe 2 ist völlig hilflos wenn das Geld Mitte des Monatas bereits komplett verbraucht ist, sie könnte ja nicht ersatzweise dann z.B. an der Tafel essen gehen. Das würde ich so auch jetzt schon dem Gericht mitteilen.

Fakt bleibt, die Frau kann letztendlich leben mit wem sie möchte aber die Verhältnisse müssen so geregelt sein, dass ihr keine (gesundheitlichen) Nachteile entstehen.

Viele Glück, Grüsse.
Michaela
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Alt 29.01.2010, 13:36   #4
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten
@Chesterfield:
Zitat:
Schon eine Ahnung, wie es um die Geschäftsfähigkeit bestellt ist?

Die Geschäftsfähigkeit ist bei meiner Betreuten vorhanden, da sie die Betreuung aufgrund ihrer körperlichen Behinderungen bekommen hat (lt. Gutachten).

Zitat:
Hat der sich als Mitbewohner beim Vermieter angemeldet?

Der Mann ist bei der Wohnungsgesellschaft nicht angemeldet, sie wissen aber das er dort wohnt.
Er war vor 7 Jahren wohl der Nachbar meiner Betreuten, haben sich „angefreundet“ und als er seine Miete nicht mehr bezahlen konnte, ist er zu ihr gezogen.
Zitat:
Anzeichen auf psychische Erkrankung feststellbar?

Nein, nur Faulheit, was keine Betreuung erforderlich macht.

Zitat:
Da würde ich - auch aus versicherungsrechtlichen Gründen! - dem Finanzamt mitteilen, dass nach Deiner Erkenntnis nicht die Betreute die Hundehalterin ist.

Schon erledigt. War eins meiner ersten Aktionen.

Zitat:
Aufgabenkreis "Organisation der ambulanten Versorgung"

Gehört bei uns mit in die Gesundheitssorge.

Zitat:
Falls Dein Eindruck so ist, würde ich den Hausarzt um eine schriftliche Auskunft zum Pflegezustand der Betreuten ersuchen.

Gute Idee werde ich machen.
Mein Problem liegt darin, das meine Betreute eine Versorgung durch eine Pflegestation ablehnt. Ist mit der Versorgung durch diese Person zufrieden. Was man nicht verstehen kann. Aber ich denke im Laufe der Jahre hat sie sich einfach daran gewöhnt und schreckt vor eine Veränderung ihrer Lebenssituation zurück.

Grundsicherung zu beantragen

Seine Aussage zu Ämtern ist: Ich habe keine Lust mich mit denen auseinanderzusetzen. Habe dazu nicht die Kraft….. blablabla
Hatte ihm ja mehrmals angeboten zu helfen bei seinen Anträgen (freiwillig). Aber er lügt mich an.
z. B. war meine Betreute für 14 Tage im Krankenhaus. Da ging ihm der Ars…. auf Grundeis. Er erzählte mir er wäre beim Jobcenter gewesen und hätte einen tollen Sachbearbeiter gehabt, jemand der zuhört und er bekommt Geld.
Nichts ist passiert, wollte mich nur beruhigen.
Beim vorletzten Hausbesuch meinte er, dass er mit dem Kater v. meiner Betreuten 5x beim Tierarzt war wegen Spritzen (à 22,50) und er jetzt von mir das Geld bekommt. Ha …, bin ja nicht blöde. Sollte mir die Rechnung geben, dann ok. Konnte er natürlich nicht. Wäre bar bezahlt. Erklärte ihm ohne Rechnung kein Geld.
Habe dann auch noch bei der Tierärztin angerufen und erfahren das der letzte Besuch am 12.11. war (das hatte ich schon bezahlt). Der lügt einem die Hucke voll. Ich glaube ihm kein Wort.


@Michaela

Danke auch für deine Antwort:

Zitat:
Den Vermieter um eine Genehmigung zur Untervermietung bitten. (Brauchst Du wegen einer möglichen Mietübernahme durchs Amt)

Für Sie oder für ihn?
Für Sie nicht notwendig, habe mit Wohnungsgesellschaft und Energiegesell., GEZ etc. eine Ratenzahlung vereinbart, die sie ohne Probleme bezahlen kann. Als monatl. Haushaltsgeld bleiben ihr 250 Euro (62, 50€ pro Woche). Für eine Person ist es ausreichend.
Wenn für ihn, habe ich keine Lust mehr meine kostbare Zeit zu opfern. Der lügt einen eh nur an.

Zitat:
Wie würde Deine Betreute reagieren, wenn Du mit einem Pflegedienst zusammen dort auftauchst wegen einer Einschätzung zur Sachlage?

Pflegestation lehnt sie leider ab.

Werde mich erstmal mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und mit der Wohnungsgesellschaft. Vielleicht können die eine Drohung schicken, wie z. B. Untermieter ist nicht gemeldet, muss raus ansonsten wird gekündigt? Dann kann ich zur Sicherung ihrer Wohnung den jungen Mann per Polizei rausschmeißen lassen, oder?

Bin echt ratlos.

LG Conny
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Alt 29.01.2010, 14:55   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von MorganaNight Beitrag anzeigen
Die Geschäftsfähigkeit ist bei meiner Betreuten vorhanden
*ouch*
Das ist zwar natürlich schön für die Betreute - macht es aber für Dich faktisch schwerer.
Auf der anderen Seite bist Du dadurch von einem großen Teil der Verantwortung entbunden - damit kann man arbeiten.

Es muss aber gesichert feststehen, dass gutachterlich die Geschäftsfähigkeit bejaht wird - steht das ausdrücklich so im Gutachten (z. B. "Frau X ist voll geschäftsfähig" oder "Frau X kann sich in allen Bereichen einen freien Willen bilden")?


Zitat:
Der Mann ist bei der Wohnungsgesellschaft nicht angemeldet, sie wissen aber das er dort wohnt.
Das kommt dann wohl faktisch einer Duldung gleich. Okay.


Zitat:
Nein, nur Faulheit, was keine Betreuung erforderlich macht.
Naja, da würde vielleicht doch ein genauerer Blick lohnen... Es fällt mir schwer anzunehmen, dass jemand aus ganz freien Stücken und obwohl er anders handeln könnte unter diesen Bedingungen lebt. Hinter dieser Art der vermeintlichen "Faulheit" verbirgt sich nicht selten durchaus eine psychische Erkrankung.


Zitat:
Schon erledigt. War eins meiner ersten Aktionen.
Wunderbar. Schritt für Schritt...


Zitat:
Mein Problem liegt darin, das meine Betreute eine Versorgung durch eine Pflegestation ablehnt.
Na, hurra...


Zitat:
Ist mit der Versorgung durch diese Person zufrieden. Was man nicht verstehen kann. Aber ich denke im Laufe der Jahre hat sie sich einfach daran gewöhnt und schreckt vor eine Veränderung ihrer Lebenssituation zurück.

Zitat:
Habe dazu nicht die Kraft….. blablabla
Nachtigall, ick hör dir trapsen...


Zitat:
Für eine Person ist es ausreichend.
Wenn ich da mal vorgreifen darf: Der Ansatz wäre, ihn vertraglich zu binden, um eine Verpflichtung zur Beteiligung an den gemeinsamen Kosten zu erreichen.
Das führt aber in dem Moment ins Leere, in dem die (geschäftsfähige) Betreute nicht mitmacht.



Zitat:
Werde mich erstmal mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und mit der Wohnungsgesellschaft. Vielleicht können die eine Drohung schicken, wie z. B. Untermieter ist nicht gemeldet, muss raus ansonsten wird gekündigt?
Wenn die schon lange wissen, dass er da wohnt, ist das unwahrscheinlich. Im Regelfall gehen Vermieter dann her und erhöhen die Nebenkosten anteilig - fertig. Niemand kann mir (extreme Umstände ausgenommen) vorschreiben, mit wie vielen Menschen ich in meiner Wohnung leben möchte.


Zitat:
Dann kann ich zur Sicherung ihrer Wohnung den jungen Mann per Polizei rausschmeißen lassen, oder?
Gegen ihren (freien) Willen? Nie und nimmer...


Zitat:
Bin echt ratlos.
Verständlich.
Mal zusammengefasst: Sie ist geschäftsfähig und wünscht keine Änderung der Situation. Ihr gesundheitlicher bzw. pflegerischer Zustand ist nicht gut, aber offenbar auch nicht katastrophal.
Du müsstest für eine Verbesserung der Situation somit offenbar umfassend gegen den Willen der Betreuten arbeiten, was nicht geht.
Blöder Frage: Warum wurde die Betreuung eingerichtet...?
Was möchte die Betreute eigentlich, dass Du tust...?

Ggf. würde ich eine Sachstandsschilderung ans Gericht schicken und mitteilen, dass Du angesichts der Umstände (fehlende Änderungsbereitschaft der geschäftsfähigen Betreuten) keine Möglichkeit zur Handlung siehst und die Betreuung offenbar ihren Zweck nicht erfüllen kann.
Kann mir gut vorstellen, dass es auch eine Aufhebung hinauslaufen könnte.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 17.02.2010, 08:03   #6
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
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Hallo,

mal eine kurze Zusammenfassung der letzten Zeit.

Am Monatsanfang habe ich ihr einen Teil des Pflegegeldes und ihr monatl. Wirtschaftsgeld ausbezahlt mit der schriftlichen Aufrechnung der anteiligen kosten für den Herren und eine genaue Haushaltsaufstellung für den Monat mit Einnahmen / Ausgaben etc. und was für den ganzen Monat vorhanden ist. Dieses habe ich mir von ihr unterschreiben lassen, zur Kenntnisnahme.


Laut meiner Betreuten ist dieser Herr ja bei seiner Schwester im Umland gemeldet. Meine Vermutung ist, das er vom Jobcenter evtl. Geld bekommt und dann, ohne das die Arge davon weiß, auch das Pflegegeld. Nun überlege ich, die Arge mal auf blauen Dunst anzuschreiben und ihr mitzuteilen, das der Herr von meiner Betreuten monatl. Pflegegeld erhält. Wenn er, so wie er mir es mitgeteilt hatte kein Geld bekommt, dürfte ja nichts passieren. Ansonsten werde die bestimmt bald bei ihm auf der Matte stehen.
Was haltet ihr davon?

Chesterfield:
"Blöder Frage: Warum wurde die Betreuung eingerichtet...?
Was möchte die Betreute eigentlich, dass Du tust...?"

Die Antwort ist, Schuldenabbau, Wohnung erhalten und sonstigen Schriftkram.

Lg conny
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Alt 17.02.2010, 08:30   #7
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Guten Morgen Conny,

der Schuss kann nach hinten losgehen....ich würde die Arge auf keinen Fall anschreiben sondern vorsichtig telefonieren.

Wenn Deine Vermutung allerdings zutrifft, dann stehen sicher bald Rückforderungen für ihn ins Haus- was die (finanzielle) Situation nicht entspannt und vielleicht Dein Verhältnis zu Deiner Betreuten noch weiter schwierig macht.
Du solltest also auf jeden Fall zusehen in der Angelegenheit irgendwie letztendlich "aussen vor" zu sein.

Bei meinen "Parasiten" hatte ich auch die Arge eingeschaltet. Solange aber nichts über Konten läuft ist das schwierig nachzu- weisen. Zum Glück hat meine Betreute das dann aber mehrmals auch glaubhaft bestätigt. Damit wäre bei Dir wohl kaum zu rechnen oder?

Viel Glück und Grüsse
Michaela
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Alt 17.02.2010, 10:12   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
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Zitat:
Zitat von MorganaNight Beitrag anzeigen
Die Antwort ist, Schuldenabbau, Wohnung erhalten und sonstigen Schriftkram.
Du hast Ihr doch sicher klar gemacht, dass das unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist - und das auch so ans Gericht geschrieben...?


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
der Schuss kann nach hinten losgehen....ich würde die Arge auf keinen Fall anschreiben sondern vorsichtig telefonieren.
Da stimme ich der Kollegin Mohr uneingeschränkt zu.
Es ist geschickter, einfach mal telefonisch anzufragen, ob der Herr Soundso sich denn schon gemeldet hat wegen des Pflegegeldes, dass er bezieht... Als rechtliche Betreuerin willst Du ja keinen Ärger haben... Du wolltest halt mal fragen... usw. usf.
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Chesterfield ist offline  
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Alt 18.02.2010, 23:56   #9
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Also über so viel Pfiffigkeit von Betreuern kann ich mich nur wundern.

Die alte Dame fühlt sich wohl in Gegenwart des jungen Mannes, ist nicht alleine, sie bezahlt ihn wohl auch dafür inoffiziell mit Naturalien.

Aber dafür sollte er auch die Bude in Ordnung halten.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 19.02.2010, 07:07   #10
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Hallo Mary,

die "Pfiffigkeit" von Betreuern an der Stelle verstehe ich nicht.
Da wird eine Betreute ausgenutzt und von ausreichender, oder gar guter Versorgung kann auch nicht die Rede sein nachdem was wir gelesen haben.

Deine grundsätzliche Haltung -immer gegen Betreuer- stört mich schon. Gerade hier, wo deutlich ins Auge springt dass gerade die Betreuerin diejenige ist die unbedingt erreichen möchte, dass es ihrer Klientin endlich gut geht.

Gruss Michaela
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