Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Tagespflege ohne Pflegestufe? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr!
Heute habe ich mal wieder ein Anliegen.
Ich habe eine 87 jährige Betreute mit beginnender Demenz, die in ...
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02.02.2010, 08:26 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Kostenübernahme Tagespflege ohne Pflegestufe?
Hallo Ihr!
Heute habe ich mal wieder ein Anliegen. Ich habe eine 87 jährige Betreute mit beginnender Demenz, die in ihrer Wohnung lebt. Sie ist körperlich noch relativ fit und erhält zweimal wöchentlich Unterstützung für die groberen Hausarbeiten durch eine Pflegestation. Aufgrund ihres Einkommens trägt sie dafürt die Kosten selbst. Pflegestufe war, wie erwartet, abgelehnt worden. Sie ist jedoch sehr einsam, im Umgang nicht immer ganz einfach, oftmals sehr unmotiviert und hockt meist nur in ihrer Wohnung vor sich hin. In der Vergangenheit hat sie in schlimmen Phasen auch mal kleine Diebstähle begangen oder hat gern Bestellungen aufgegeben, ist dadurch dem Sozialpsych. Dienst bekannt geworden, die auch damals die Betreuung beantragt haben. Mit viel Überredung hat sie einen Probetag in einer Tagespflege absolviert, der ihr viel Spaß bereitete. Daraufhin habe ich die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt, da hierfür ihr Einkommen nicht mehr ausreichen würde. Der Sachbearbeiter war total unfähig und unfreundlich. Er lehnte die Kostenübernahme der Hauspflege ab, die ich überhaupt nicht beantragt habe. Auf meinen Hinweis wurde er regelrecht beleidigend, ich müsse mich halt deutlicher ausdrücken und es würde Bedürftigere geben. Ich soll halt Widerspruch einlegen. Dies habe ich sogleich gemacht, verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Gruppenleitung hat nun die Bearbeitung übernommen und gibt bisher gegenüber mir und dem sozialpsch. Dienst an, dass keine KÜ möglich wäre, da sie keine Pflegestufe hätte. Eine KÜ wäre weiter nur möglich, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichen würde. Leider ist die Sozialarbeiterin vom sozialpsych. Dienst auch nicht so ganz taff und versteckt sich hinter der Gruppenleitung. Der Vorgang von damals ist dort nicht mehr auffindbar. Welche Erfahrungen habt ihr hier? Ich denke, dass eher abgelehnt wird, da ich mich beschwert habe. Mir ist es wichtig dem fortschreitenden Rückzug der Betreuten entgegen zu wirken und ihren Zustand, wie er jetzt ist, eher zu halten, wenn nicht sogar verbessern zu wollen. |
02.02.2010, 14:44 | #2 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo,
wenn das Gutachten des MDK noch nicht allzulange her ist, könntest Du dort vielleicht anrufen und darum bitten, daß der Bedarf an Tagespflege bescheinigt wird. Mir hat bislang jedenfalls ein Vermerk des MDK, dass diese oder jene Hilfeleistungen erforderlich sind, auch wenn keine Pflegestufe bewilligt werden kann, immer für eine Kostenübernahme des Sozialamts ausgereicht. Vielleicht reicht auch ein (haus-)ärztliches Attest, das bestätigt, daß mit der Tagespflege der Umzug in ein Pflegeheim (was ja für den Sozialhilfeträger viel teurer wäre) vermieden werden kann. Grüße aus der Nachbarschaft ;-) Frauke |
02.02.2010, 16:07 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo BetrKl,
fordere dir erst einmal das Pflegegutachten des MDK bei der Krankenkasse an. Hierin müsste auch ein Bedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz festgestellt worden sein. Falls ja kannst du hieraus Leistungen der Pflegekasse für z.B. Tagesbetreuung erhalten. Beim Landkreis kanst du ansonsten auch noch Leistungen für eine hauswirtschaftliche Versorgung beantragen (einkommensabhängig). Gruß, Andreas |
26.02.2010, 12:17 | #4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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So, Ablehnung ist nun gekommen. Begründung: "...derartige Kosten können nur übernommen werden, wenn die häusliche Pflege sonst nicht sicher gestellt wäre."
Nur komisch, dass andere Betreute, trotz sicher gestellter häuslicher Pflege, eine Kostenübernahme für die Tagespflege erhalten haben. Widerspruch wird von mir eingelegt. Ich sehe das so noch nicht ein! |
27.02.2010, 06:35 | #5 |
"Viele Sterne in einem Körper"
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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hallo BetrKl,
ich musste damals ein gespräch "nur" mit meinem hausarztb führen, dass er mir bescheingt, dass ich generell menschen/ menschenmassen ausweiche. so ein wort wie akrofobie! sorry, ich kenne das wort nicht wirklich dafür, später schrieb meine betreuerin darein, dass ich menschen meide... außerhalb der diagnose... und schon genhmigte das sozi die kosten für mich. wieder eingliederrung in die gesellschaft nannte es meine betreurin... mehr kann ich dir dazu leider auch nicht schreiben. lg sternenhimmel |
01.03.2010, 08:37 | #6 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Danke Sternenhimmel, werde mich heute nochmal auf die Suche im großen Netz nach einer guten Begründung für den Widerspruch machen!
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häusliche versorgung, pflegestufe, tagespflege |
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