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Mehrbedarfanerkennung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrbedarfanerkennung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@ Superthor Hier läufts so: Stellt die ARGE ein, beantragt man GS beim Soz.-Amt, bekommt aber n HzL-Darlehen und muss ...


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Alt 10.11.2010, 14:44   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@ Superthor

Hier läufts so:
Stellt die ARGE ein, beantragt man GS beim Soz.-Amt, bekommt aber n HzL-Darlehen und muss EU-Rente beantragen, auf die das Soz.-Amt gleichzeitig Ansprüche für die Zeit des Darlehens erhebt.
Wird die Rente gewährt, wird das Darlehen befriedigt und der Betroffenen bekommt seine EU-Rente - ggf. mit ergänzender GS.
Wird sie abgelehnt, gibt´s GS und das Darlehen wird umgewidmet in ne reine HzL und nicht zurückgefordert.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 10.11.2010, 15:28   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das hier nenn ich dann mal ganz vergnügt: wie wird aus einem alten Hut ein neues Kleid
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.11.2010, 16:38   #13
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hi Rudi!!!

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen

Hier läufts so:
Stellt die ARGE ein, beantragt man GS beim Soz.-Amt, bekommt aber n HzL-Darlehen und muss EU-Rente beantragen, auf die das Soz.-Amt gleichzeitig Ansprüche für die Zeit des Darlehens erhebt.
Was is denn ´n "HzL-Darlehen" ???

Lieben Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 10.11.2010, 16:54   #14
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das hier nenn ich dann mal ganz vergnügt: wie wird aus einem alten Hut ein neues Kleid
Hihi...Themen-RELOADED würden die jungen Leute heute sagen!!!
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 10.11.2010, 23:28   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
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Hallo Thorsten,

das ganze dauerte ca. 6 Wochen. Ich musste allerdings mit einem Antrag beim Sozialgericht gegen die Mitarbeiterin des Sozialamtes etwas nachhelfen. Als die Angelegenheit beim Gericht vorlag ging alles ganz schnell.
Die Leistungen wurden rückwirkend zum Zeitpunkt des Gutachtens bzw. Einstellung der ALGII-Leistungen nach SGBII gewährt. Mit Beendigung der SGBII-Leistungen erhielt mein Betreuter Grundsicherungsleistungen nach SGBXII, §§ 41 und 42.
Das Procedere war ungefähr so, wie es auch von Rudi beschrieben worden ist.
"HzL" bedeutet übrigens Hilfe zum Lebensunterhalt.

Lieben Gruß
Peter
Peter2010 ist offline  
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Alt 11.11.2010, 02:34   #16
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von Peter2010 Beitrag anzeigen
Das Procedere war ungefähr so, wie es auch von Rudi beschrieben worden ist.
"HzL" bedeutet übrigens Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ahhh...ich glaub´jetzt hab´ichs verstanden! Besten Dank!!!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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erwerbsminderungsrente, erwerbsunfähigkeitsrente, mehrbedarf, schwerbehinderung, sgb12


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