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Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin seit knapp einem Jahr als Betreuerin für meinen Vater bestellt. Mein Vater lebt in einem kleinen Einfamilienhaus. ...


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Alt 13.02.2010, 09:32   #1
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Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 3
Standard Schulden

Hallo,

ich bin seit knapp einem Jahr als Betreuerin für meinen Vater bestellt. Mein Vater lebt in einem kleinen Einfamilienhaus. Er bekommt nur eine kleine Rente. Bis jetzt konnte er auch über 2 Mieten verfügen, die aus einem Mehrfamilienhaus stammen. Der ganze Besitz (Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus) gehören ihm zu 1/2, mir zu 1/4 und meinem Schwager 1/8, meiner Nichte u. Neffe zu je 1/16.

Die Rente meines Vaters und die Mieteinnahmen haben bis jetzt immer so eben den Unterhalt und die Unkosten (Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Wasser etc.) gedeckt. Dadurch, dass die Mieteinnahmen jetzt nicht mehr gezahlt werden, hat mein Vater nicht einmal mehr 10,00 € auf dem Konto. Der ganze Besitz ist auch mittlerweile ziemlich runtergekommen, weil nie Geld da war, um was zu renovieren.

Ich habe bereits die Mieter angemahnt und Mahnbescheid beantragt, aber so wie es aussieht, kommt da so schnell kein Geld, wenn überhaupt noch.

Am sinnvollsten wäre es, alles zu verkaufen, mein Vater würde in eine kleine Wohnung ziehen, er könnte vorerst von seinem Erbteil leben und danach könnte man Sozialhilfe beantragen, was im Moment nicht geht. Ich habe mich deshalb schon beim Sozialamt erkundigt. Er möchte natürlich gerne dort wohnen bleiben, aber wenn kein Geld mehr da ist, um die Rechnungen zu bezahlen, wie soll das gehen.

Er muss ja zustimmen für einen Umzug und da das Aufenthaltsbestimmungsrecht mir in der Hinsicht keine Möglichkeit zum Handeln gibt, was ich jetzt nicht, wie es weitergehen soll.

Gibt es Möglichkeiten, in seiner Situation kurzfristig an Geld zu kommen, damit es erst einmal weitergeht, wobei ich anmerken muss, dass es da auch Interessenkonflikte mit den übrigen Erben gibt.
Cappenberg ist offline  
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Alt 13.02.2010, 14:04   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Moin

Dein Vater lebt in einem kleinen Einfamilienhaus, also nicht in dem Mehrfamilienhaus, dass vermietet ist. Demnach könnte - sofern sich die Eigentümergemeinschaft einig werden kann - das Mehrfamilienhaus verkauft werden. Da gibt zwar nicht viel, aber immerhin wirft die Hütte auch keine Kosten mehr auf. Damitmuss Dein Vater zumindest erstmal nicht mehr umziehen.

Du solltest auch nicht vergess n, dass alle Eigentümer des Mehrfamilienhauses gemeinsam in der Pflicht stehen, das Haus bewohnbar zu halten, wenn es auch weiterhin vermietet werden soll. Deshalb stellt sich auch die Frage, warum keine Miete mehr kommt. Ist das Haus so im Eimer, dass die Mieter die Mieten weggekürzt haben? Das wäre auch nicht schön...

Wenn das Mehrfamilienhaus verkauft und der Erlös aufgeteilt ist, dann hat Dein VAter zunächst Geld, dass die knappe Rente ergänzt. Vielleicht ist auch was übrig, um das Einfamilienhaus davon etwas aufzuhübschen (sprich: isolieren, bessere Heizung,neue Fenster oder wenigstens ein wenig davon).
Zum einen wäre das sogar sinnvoll, weil alle Eigentümer derartige Vebesserungen gemeinsam zu wuppen haben. Wenn gerade Geld vom gemeinsamen Verkauf des anderen Hauses da ist,dann ist es einfacher dieses dafür zu verwenden, als später mühselig die Groschen dafür zusammen zu sammeln.
Wenn der Vater dann mit seiner Rente wieder zu wenig hat, ist das Sozialamt dran. Bisher kann es verlangen, dass das Mehrfamilienhaus verkauft wird. Is das erstmal weg, kann es nicht mehr verlangen, dass er aus seinem selbstbewohnten Haus ausziehen muss. Das Sozialamtdarf aber seine Unterstützung als Darlehen gewähren und im Gegenzug eine Sicherungshypothek verlangen.

Es ist wohl am besten, wennDu dich mit Deiner Verwandtschaft zusammen setzt und eine gemeinsame Linie erarbeitest.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.02.2010, 20:58   #3
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Hallo Cappenberg,

wenn es jetzt gerade "brennt", würde ich aber doch nochmals beim Sozialamt nerven. So ein Haus, zumal heruntergekommen und vermietet, dürfte nicht von heute auf morgen zu verkaufen sein, es könnte daher -jedenfalls derzeit- unverwertbares Vermögen sein.
Wie Imre schon geschrieben hat, käme jedenfalls eine darlehensweise Gewährung in Betracht, Ihr müsstet dann eben zurückzahlen, wenn Ihr verkauft habt.
Ich habe das selbst gerade mit einem Betreuten durch, der noch ein paar Tausender in Fonds angelegt hat, aus denen er aber erst in ca. 10 Jahren herauskommt. Gegen Abtretung des Auszahlungsanspruchs wurde Sozialhilfe darlehensweise gewährt.

Sind denn alle anderen mit dem Verkauf einverstanden? So dürfte es jedenfalls keinen Sinn machen, das Mehrfamilienhaus zu behalten, wenn Ihr alle kein Geld für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen habt.

Viele Grüße
rorikae
rorikae ist offline  
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Alt 14.02.2010, 09:20   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 3
Standard Schulden

Vielen Dank für eure Antworten,

mit dem Mehrfamilienhaus ist es so, dass es schon sehr alt ist und wenn es einzeln verkauft würde, so gut wie gar nichts bringt. Der Verkauf des ganzen Besitzes würde finanziell Sinn machen.

Mietkürzungen sind von den Mietern nicht angezeigt worden, sondern sie zahlen auf einmal keine Miete mehr, der eine hat angeblich kein Geld und der andere wohnt schon gar nicht mehr dort, hat nur die ganze Wohnung mit Gerümpel vollgestellt.

Wenn das Sozialamt einsprigt, ist nur der Lebensunterhalt meines Vaters gedeckt, aber was mache ich mit den Kosten, wie Grundbesitzabgaben, Versicherungen etc., wenn die Mieten nicht kommen?

Mit den anderen Erben besteht überhaupt kein Kontakt, sie haben sich schon jahrelang um nichts gekümmert. Sie würden aber nur einem Kauf insgesamt zustimmen, da bin ich mir sicher. Wir haben auch nicht die Mittel, um was zu renovieren.

Welche Gründe müssen vorliegen, um einen Umzug meines Vaters zu rechtfertigen?

Er ist stark gehbehindert und kann alleine gar nicht mehr raus, nur mit einem Rollstuhl, den er alleine auch nicht fahren kann. Wenn er hier in meiner Nähe wohnen würde, könnte ich mich viel intensiver um ihn kümmern. Er wohnt 50 km von mir entfernt. Wäre das kein Grund, dass das Gericht einem Umzug zustimmen würde, auch wenn mein Vater das nicht so sieht, er ist viel alleine, nur der Pflegedienst (Stufe 1) kümmert sich um das Notwendigste. Er soll auch nicht ins Heim, eine kleine Wohnung in meiner Nähe, so dass ich regelmässig nach ihm schauen kann.

Danke und liebe Grüße
Cappenberg ist offline  
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Stichworte
aufenthalt, aufenthaltsbestimmung, haus, hausverkauf, schulden

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