Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden .... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden und dessen (möglich?)
Ausschlagung durch das Betreuungsgericht
Hallo,
heute habe ich eine Frage insbesondere an die ...
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17.02.2010, 19:28 | #1 |
Einsteiger
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Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden ....
Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden und dessen (möglich?)
Ausschlagung durch das Betreuungsgericht Hallo, heute habe ich eine Frage insbesondere an die Rechtspfleger bzw. Berufsbetreuer unter Euch in einer Angelegenheit, die nicht im unmittelbaren Zusammenhand mit der Betreuung besteht. Ende letzten Jahres war ich in einen Kettenauffahrunfall auf der Autobahn verwickelt, der einen wirtschaftlichen Totalschaden meines Wagens zur Folge hatte, jedoch keinen Personenschaden bzw. persönlichen Totalschaden. Dennoch, eine solche Situation lässt einen nicht nur über den eigenen Tod nachdenken, sondern auch über die damit verbundene Erbensituation. Hier einige Stichpunkte hierzu:
Viele Grüße Elke
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_ Bei jedem Atemzug stehen wir vor der Wahl, das Leben zu umarmen oder auf das Glück zu warten. Andreas Tenzer |
17.02.2010, 19:38 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo Elke,
hier zucke ich als Betreiber mal ganz kurz zusammen. Das geht doch schon über das Allgemeinmaß an Hinweisen und Anmerkungen hier im Forum hinaus. Ich denke, daß Du mit diesen doch sehr speziellen Fragen hier das Rechtsberatungsgesetz strapazierst. Wende Dich bitte in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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