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Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden ....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden .... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 17.02.2010, 19:28   #1
Einsteiger
 
Benutzerbild von elpiepe
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Franken
Beiträge: 18
Beitrag Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden ....

Pflichtteilsanspruch des zu Betreuenden und dessen (möglich?)
Ausschlagung durch das Betreuungsgericht

Hallo,

heute habe ich eine Frage insbesondere an die Rechtspfleger bzw. Berufsbetreuer unter Euch in einer Angelegenheit, die nicht im unmittelbaren Zusammenhand mit der Betreuung besteht.

Ende letzten Jahres war ich in einen Kettenauffahrunfall auf der Autobahn verwickelt, der einen wirtschaftlichen Totalschaden meines Wagens zur Folge hatte, jedoch keinen Personenschaden bzw. persönlichen Totalschaden.
Dennoch, eine solche Situation lässt einen nicht nur über den eigenen Tod nachdenken, sondern auch über die damit verbundene Erbensituation.

Hier einige Stichpunkte hierzu:
  • Seit ca. zwei Jahren habe ich die Betreuung meines Vaters übernommen.
    Nähere Information können dem Profil entnommen werden.
  • Es besteht ein Berliner Testament, in dem mein Mann und ich uns gegenseitig als Alleinerben ersetzen. Kinder haben wir nicht.
  • Hinsichtlich des Pflichtteilanspruches meines Vaters - ein Viertel des Reinnachlasses - besteht zwar eine mündliche Vereinbarung, dass mein Vater den Pflichtteil ausschlagen wird. Allerdings ist der Verzicht auf das Pflichtteilsrecht, nach meinem Kenntnisstand nur durch eine notarielle Beurkundung vollzogen.
  • Nach meinem Informationsstand wird, im Falle meines Ablebens,
    das Betreuungsgericht das Recht zur Entscheidung in Richtung einer
    Annahme (§ 1943 BGB) bzw. der Ausschlagung (§ 1942 BGB) wahrnehmen.
    Aufgrund der eigenen Vermögenssituation meines Vaters, die seine „Versorgung“ in jeder Hinsicht mehr ausreichend abdeckt, besteht aus Gründen der Absicherung keine Veranlassung meine
    è BGB § 2347 Persönliche Anforderungen, Vertretung.
Meine Fragen hierzu lauten:
  • Wird das Betreuungsgericht meinen Vater und dessen Willen – im Rahmen einer Anhörung? – berücksichtigen und in die Entscheidung einbeziehen?
    Dem Beschluss zur Betreuung liegt ein medizinisches Gutachten bei, aus dem hervorgeht, dass mein Vater teilweise Geschäftsfähig ist.
  • Besteht ich Möglichkeit, die notarielle Beurkundung zum aktuellen Zeitpunkt nachzuholen?
    Derzeit ist mein Vater durchaus in der Lage seine Entscheidung zu diesem Thema zu äußern.
    Wird das Betreuungsgericht eine solche Verzichtserklärung anerkennen?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird das Betreuungsgericht auf den Pflichtteilsanspruch verzichten?
  • Die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre.
    Wird das Betreuungsgericht bereits mit dem Eintritt des Erbfalls den entstandenen Geldanspruch vereinnahmen wollen oder wird eine „Stundung“
    bis zum Ablauf der Drei-Jahres-Frist gewährt werden.
  • Habe ich die Möglichkeit mittels einer testamentarischen Verfügung (Nacherbenregelung usw.) eine Regelung zu treffen, die in Richtung des vereinbarten Verzichts geht.
Danke bereits im Voraus für Eure Meinung in dieser Angelegenheit.

Viele Grüße

Elke
__________________
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Bei jedem Atemzug stehen wir vor der Wahl, das Leben zu umarmen oder auf das Glück zu warten. Andreas Tenzer
elpiepe ist offline  
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Alt 17.02.2010, 19:38   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Elke,

hier zucke ich als Betreiber mal ganz kurz zusammen. Das geht doch schon über das Allgemeinmaß an Hinweisen und Anmerkungen hier im Forum hinaus. Ich denke, daß Du mit diesen doch sehr speziellen Fragen hier das Rechtsberatungsgesetz strapazierst. Wende Dich bitte in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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