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Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 18.02.2010, 07:39   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 3
Standard Betreuerwechsel

Hallo!
Ich habe mich vor kurzem vogestellt und brauche schon eure Hilfe
Es geht mir um eine Dame, die vor Paar Tagen eine Betreuerin schon bekommen hat, möchte sie aber wechseln. Der Grund dafür: die Betreute spricht kein Deutsch und kann die Betreuerin nicht verstehen.
Weil ich und die Betreute die gleiche Sprache sprechen (Russisch), möchte sie, dass ich die Betreuung übernehme.

Meine Fragen sind folgende: Was macht man in dem Fall? Soll die Betreute Widerspruch einlegen und rein schreiben, dass sie sich eine andere Betreuerin wünscht, nämlich mich? Wie würde so ein Schreiben aussehen? Im Voraus sehr dankbar
Lena ist offline  
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Alt 18.02.2010, 07:50   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Lena,

Deine Betreute kann mit Deiner Hilfe dem Gericht schriftlich mitteilen, dass sie sich mit der Betreuerin nicht verständigen kann (wieso ist das vorher nicht aufgefallen? Es sollte doch eine Anhörung gegeben haben?)
Weiter kann sie mitteilen, dass sie eine Betreuerin gefunden hat welche ihre Muttersprache spricht und deshalb um einen Betreuerwechsel bitten. Diesen Brief einfach mit dem AZ versehen und ab damit ans Gericht.

Je nach dem wie ihr bei Euch organisiert seid (Betreuungsgericht und Betreuungsstelle) könnte man diesen Brief sofort auch als Kopie an die Betreuungsstelle schicken- das würde bei uns hier die Sache beschleunigen.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.02.2010, 09:02   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 3
Standard Betreuerwechsel

Hallo Michaela,

vielen Dank für Deinen Rat! Heute treffe ich mich mit der Betreuten und helfe ihr den Brief zu schreiben.

Zitat:
Deine Betreute kann mit Deiner Hilfe dem Gericht schriftlich mitteilen, dass sie sich mit der Betreuerin nicht verständigen kann (wieso ist das vorher nicht aufgefallen? Es sollte doch eine Anhörung gegeben haben?
Die Betreute wusste früher nicht, dass es eine Betreuerin gibt, die ihre Muttersprache spricht (ich wurde ihr von einer anderen Dame erst jetzt empfohlen)

Viele Grüsse
Lena
Lena ist offline  
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Alt 19.02.2010, 00:55   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @lena.....

lass dich doch für das dolmetschen bezahlen.....dürfte mehr bringen an geld und weniger an verantwortung!

steht dir natürlich frei dich als betreuerin zur verfügung zu stellen, aber erkundige dich mal genauer über gewisse pflichten .... und sich die daraus ergebenen zusatzkosten....

bei der gelegenheit eine interessante frage, ob der betreuer den dolmetscher aus seiner vergütung wuppen muss....er oder sie war ja zu beginn der betreuung "geeignet und bereit".....

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Stichworte
ausländer, betreuerwechsel, dolmetscher


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