Dies ist ein Beitrag zum Thema Einmalzahlungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
einer Betreuten wurde letztes Jahr die EC-Karte gestohlen und 500 € abgehoben.
Nun bekommt sie den Betrag von der ...
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18.02.2010, 08:05 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Einmalzahlungen
Hallo,
einer Betreuten wurde letztes Jahr die EC-Karte gestohlen und 500 € abgehoben. Nun bekommt sie den Betrag von der Bank erstattet. Da sie aber Grundsicherung und Hilfe zur Pflege bekommt, bin ich doch verpflichtet das Amt über die Einmalzahlung in Kenntnis zu setzen, oder kann ich das Geld auch für die Bestattungsvorsorge verwenden? Ich fände es unfair, wenn ihr auf Grund eines Diebstahls, jetzt noch die Grundsicherung gekürzt wird, nur weil sie ihr Geld wieder bekommt. Dank für eure Hilfe. LG Conny
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18.02.2010, 08:33 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo zurück,
also in diesem Falle würde ich mich auf keinen Fall verpflichtet fühlen, dem Amt Mitteilung über die Zahlung zu machen. Wie Du schon richtig erwähnt hast, war es ja bereits ihr Geld und wurde ihr leider nur stibitzt. |
18.02.2010, 18:00 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 39
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Ich würde dem Amt diese Zahlung schon angeben. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Geld dann auf die Grundsicherung angerechnet wird, wenn du es jedoch nicht meldest, dann läufst du in Gefahr, dass bei Stellung des Folgeantrages, wo ja die Kontoauszüge überprüft werden, die Zahlung dieses Geldes "auffällt". Ich finde es unglücklicher dann im Nachhinein diese Zahlung zu erklären. Mal ganz davon abgesehen, dass der Leistungsemfänger im Rahmen der Mitwirkungspflicht verpflichtet bist, diese Angaben zu machen.
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19.02.2010, 06:59 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hey Conni,
ich kann mich BetrKl anschliessen, bei den 500 Euro handelt es sich nicht um Einkommen. Gruss Michaela
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19.02.2010, 13:49 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hi,
warum soll das kein Einkommen sein? § 82 SGB 12 definiert "alle Einkünfte in Geld" und ich kann bei den Ausnahmen diesen Fall nicht finden. § 83, 2 SGB 12 i.V. m. § 253, 2 BGB und § 84 SGB 12 treffen hier mMn auch nicht zu. Hat die Dame zum Zeitpunkt des Geldverlustes auch schon Grundsicherung bezogen und waren die 500 € eine zweckgebundene Ansparung aus der Sozialhilfe?
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
19.02.2010, 18:05 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Moin zusammen
Natürlich ist es korrekt, zu melden, dass die Betreute Geld zurückbekommen hat, dass ihr gestohlen wurde. Genauso korrekt, wie dass sie es behalten darf. - wobei die Frage von Kohlenklau durchaus berechtigt ist. Hat sie zum Zeitpunkt des Diebstahls auch schon von Grundsicherung gelebt? und: - wurde von der Gemeinde/ Stadt im Rahmen der Grundsicherung etwas von dem Diebstahl erstetzt? - Wenn ja, dann wäre es korrekt, das auch wieder zurückzugeben. - wurde der Diebstahl auch der Gemeinde/Stadt mitgeteilt - bei der Polizei wurde er ja wohl mindestens angezeigt (oder?) Egal wie, mein Senf dazu ist: Ich würde die Erstattung des Diebstahles der Gemeinde/Stadt vorab mündlich mitteilen und auch vorab mündlich klären, dass die Betreute das Geld behalten darf. Sofern die Gemeinde/Stadt das Geld einsacken möchte, würde ich diesbezüglich auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen und das Ganze gerichtlich klären wollen. Wenn man nicht gerade Spinnefeind mit den SachbearbeiterInnen ist, kann man das durchaus so vermitteln, dass sie sich nicht persönlich angegriffen fühlen, sondern die Klage (zumindest insgeheim) auch unterstützen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.02.2010, 07:02 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
ich habe mich in meine Beitrag auf die sozialhilferechtlichen "Arten" bezogen, entweder Einkommen- was dauerhaft fleisst oder Vermögen- einmalig.(Auch wieder sehr verkürzt) Bei Grusi z.B. kannst Du ja auch etwas an "Vermögen" haben ohne dass es zu Abzügen kommt. Gruss Michaela
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20.02.2010, 13:41 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
streng genommen handelt es sich bei dem o.g. Betrag - wie kohlenklau schon bemerkte - um einmaliges Einkommen, welches grundsätzlich auch als solches angerechnet werden könnte. Die Tatsache, dass dieses Einkommen quasi vom eigenen Geld stammt, wirft hier natürlich Fragen auf. Paradoxerweise werden aber auch - wie mir aus zwei Fällen bekannt ist - Steuer- oder Rückerstattungen für Stromkosten als Einkommen gewertet (nicht gerade energiesparfördernd) siehe hierzu: Urteil: Stromkosten-Erstattung wird auf Sozialhilfe angerechnet - Politik - DerWesten Mit Logik bzw. gesundem Menschenverstand hat dieses Thema also nicht unbedingt viel zu tun. Allerdings sind Anrechnungen dieser Art - wie ich kürzlich erfuhr - selbst bei manchen Sozialamtsmitarbeitern umstritten. Angesichts dieser Sachlage sollte man einem (weniger erfahrenen) Betreuer oder Betreuten wohl auch keinen allzu großen Strick drehen, wenn er in solchen Fällen davon ausging bzw. vergessen haben sollte, dass diese der Meldung unterliegen. mfg Geändert von carlos (20.02.2010 um 13:47 Uhr) |
22.02.2010, 07:07 | #9 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
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Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten,
werde mal unverbindlich beim Sozamt nachfragen, was den passiert wenn sie das Geld zurück erstattet bekommt. Müssen ja noch nicht wissen, das sie es schon hat. Entsprechend werde ich mich verhalten. Nochmal danke und schöne Woche für euch. LG Conny
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einkommen, grundsicherung, regelsatz, sgb12 |
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