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erhöhter Schonbetrag für Blinde Betreute

Dies ist ein Beitrag zum Thema erhöhter Schonbetrag für Blinde Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hatte hierzu schon geschrieben, finde das aber nicht wieder. Es ging, kurz gesagt, darum, ob einem blinden Betreuten ...


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Alt 18.02.2010, 10:26   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard erhöhter Schonbetrag für Blinde Betreute

Hallo,

ich hatte hierzu schon geschrieben, finde das aber nicht wieder.

Es ging, kurz gesagt, darum, ob einem blinden Betreuten ein höherer Schonbetrag als 2600 Euro zusteht.

Ein Bezirksamt verlangte augrund des Sparvermögens 1200 Euro Rückzahlung. Ich hatte Ende August 2008 Widerspruch eingelegt. Jetzt kam die Entscheidung: dem Widerspruch wird stattgegeben, der Betreute braucht nichts zurück zahlen.

Leider enthielt das Schreiben des Bezirksamtes nur diesen kurzen Text. Kein Bezug auf Paragrafen, nichts.

Ich bin natürlich froh, meinem Betreuten so viel Geld "gerettet" zu haben. Allerdings hätte ich mir eine nähere Erläuterung des Amtes schon gewünscht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.02.2010, 11:44   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Andreas,

meinst Du diesen thread?
http://www.forum-betreuung.de/rechts...honbetrag.html
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 18.02.2010, 17:03   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

stimmt, das war's.

Hier nochmal der Link zu dem Urteil, das ich als Begründung verwendet habe:

LSG BWB - 5.10.2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B: Berechnung des Kostenbeitrags, wenn ein Ehegatte im Heim - Sonstige Sozial-/Verwaltungsgerichte - Forum Elternunterhalt

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
blindengeld, schonbetrag, schonvermögen


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