Dies ist ein Beitrag zum Thema erhöhter Schonbetrag für Blinde Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich hatte hierzu schon geschrieben, finde das aber nicht wieder.
Es ging, kurz gesagt, darum, ob einem blinden Betreuten ...
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18.02.2010, 10:26 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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erhöhter Schonbetrag für Blinde Betreute
Hallo,
ich hatte hierzu schon geschrieben, finde das aber nicht wieder. Es ging, kurz gesagt, darum, ob einem blinden Betreuten ein höherer Schonbetrag als 2600 Euro zusteht. Ein Bezirksamt verlangte augrund des Sparvermögens 1200 Euro Rückzahlung. Ich hatte Ende August 2008 Widerspruch eingelegt. Jetzt kam die Entscheidung: dem Widerspruch wird stattgegeben, der Betreute braucht nichts zurück zahlen. Leider enthielt das Schreiben des Bezirksamtes nur diesen kurzen Text. Kein Bezug auf Paragrafen, nichts. Ich bin natürlich froh, meinem Betreuten so viel Geld "gerettet" zu haben. Allerdings hätte ich mir eine nähere Erläuterung des Amtes schon gewünscht. Gruss Andreas |
18.02.2010, 11:44 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
18.02.2010, 17:03 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Hallo,
stimmt, das war's. Hier nochmal der Link zu dem Urteil, das ich als Begründung verwendet habe: LSG BWB - 5.10.2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B: Berechnung des Kostenbeitrags, wenn ein Ehegatte im Heim - Sonstige Sozial-/Verwaltungsgerichte - Forum Elternunterhalt Gruß Andreas |
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blindengeld, schonbetrag, schonvermögen |
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