Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitnahme im eigenen Auto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich arbeite als Berufsbetreuerin und habe da eine ganz generelle Frage: Wo steht, dass ich als Betreuerin nicht ...
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18.02.2010, 17:52 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 39
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Mitnahme im eigenen Auto
Hallo Zusammen,
ich arbeite als Berufsbetreuerin und habe da eine ganz generelle Frage: Wo steht, dass ich als Betreuerin nicht dazu verpflichtet bin, Betreute in meinem Auto z.B. zum Arzt, zu Ämtern oder sonstigen Institutionen zu bringen? Soviel ich weiß, ist das doch versicherungsrechtlich doch auch gar nicht abgesichert? Vom Prinzip ist mir schon klar, dass ich dazu nicht verpflichtet werden kann. Doch habe ich immer wieder Diskussionen über dieses Thema mit verschiedenen Personen, die eben diese Fahrdienste von mir erwarten. Ich würde diesen Menschen gern etwas "Dingfestes" z.B. in Form von Versicherungsbedingungen oder ähnlichem entgegensetzen. Wer hat eine Idee? |
18.02.2010, 22:36 | #2 |
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Registriert seit: 17.02.2010
Ort: Ellrich (Thüringen)
Beiträge: 3
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Hallo Piet,
meines Wissens spielt es versicherungstechnisch keine Rolle ob du den/die Betreute mit deinem eigenen Auto fährst, da ja alle Insassen unabhängig ob es nun dein/deine Betreute sind mitversichert sind. Fahrdienste mußt du meines Wissens auch nicht machen, das ist nicht die Aufgabe eines Betreuers, zeig doch diesen Leuten doch einfach eine Broschüre, wo die Aufgabe eines Betreuers stehen, ich glaube nicht das da Fahrdienst als Aufgabe steht. Gruß Kathrin |
19.02.2010, 00:50 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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§ 1902 BGB Vertretung des Betreuten
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Von Fahrdiensten oder das man dafür ein KFZ braucht steht da kein Wort........ ich bin immer wieder erstaunt was b e r u f s - betreuer für fragen stellen......solange mich taxifahrer nicht nach dem weg fragen ist ja fast alles im lot......trotzdem lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
19.02.2010, 01:31 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
da wäre ich sehr, sehr vorsichtig! Sobald das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird, sind die Insassen nicht automatisch mitversichert oder man zahlt eine andere Prämie. Das ist jedenfalls mein Stand. Besser Du rufst Deine Versicherung an und fragst mal nach. Abgesehen davon kann ein Unfall auch schuldhaft verursacht werden! Die Frage hat sich aber eigentlich schon damit beantwortet, dass wir unsere Klienten, wie Nam hat es ja schon geschrieben hat, nirgendwo hinfahren müssen, weil es nicht unsere Aufgabe ist. |
19.02.2010, 07:14 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo piet,
lass Dich nicht verwirren und überlege mal.... Du willst nachweisen, dass Du etwas nicht musst. Das empfnde ich so ähnlich unsinnig wie bei der GEZ wo man auch immer nachweisen soll, dass man keinen Fernseher besitzt.... Dreh den Spiess um und frage Deinerseits nach woher und an was der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung sich ableiten sollte? Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.02.2010, 10:11 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
es wird noch schöner : Meine Frau ist zum Gericht gefahren, um eine Bestellung abzuholen. Im Anschreiben steht ja auch: ist während der Sprechzeiten in Zimmer 123 abzuholen. Da "Schietwetter" war, die berechtigte Frage meiner Frau an die Rechtspflegerin, wer denn im Falle eines Unfalles die Reparatur bezahlt. Sie ist ja auf Aufforderung des Gerichtes unterwegs. Antwort: niemand, das ist persönliches Risiko. Nett. Gruss Andreas |
19.02.2010, 14:27 | #7 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo Piet,
bei uns in Nürnberg gibt es den Behindertenfahrdienst. Wer berechtigt ist bekommt diese Fahrscheine. Im Jahr gibt es 30 Taxischeine zu je 5 € und die Fahrtenkarte des ASB hat 95 Felder. Für Fahrten zum Arzt wird ein Transportschein ausgestellt, der über die Krankenkasse abgerechnet wird. Informiere Dich doch mal bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Scan der Wertscheine + Fahrtenkarte ist angehängt! Wenn man im eigenen PKW eine Betreute mitnimmt, könnte sich im Falle eines Schadens (vom Betreuten verursacht) die Haftung schwierig gestalten. Bei Demenz oder Psychischkranken sollte in der Haftpflichtversicherung eine Deliktunfähigkeitsklausel enthalten sein. LG Draconis |
19.02.2010, 14:35 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
ich habe heute mal bei der Versicherung nachgefragt. Bei eigenem Verschulden käme niemand für Personenschaden auf. Ebenso, wenn keiner Schuld hat, wie z.B. Unfall bei Glätte, Reifen platzt, ect. Dafür müsste zur Absicherung eine zuätzliche Insassenversicherung (kostet ca. 30,00 € jährlich) oder ggf. eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden. @Andreas, in so einem Fall würde ich bitten mir die Bestellung zu übersenden. Ich musste noch nie eine Bestellung abholen, es sei denn es fand in dem Zusammenhang ein Verpflichtungsgespräch statt. |
19.02.2010, 14:42 | #9 | |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ps.
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Stichworte |
betreueraufgaben, mitnahme auto |
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