Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mitnahme im eigenen Auto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitnahme im eigenen Auto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich arbeite als Berufsbetreuerin und habe da eine ganz generelle Frage: Wo steht, dass ich als Betreuerin nicht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.02.2010, 17:52   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 39
Standard Mitnahme im eigenen Auto

Hallo Zusammen,
ich arbeite als Berufsbetreuerin und habe da eine ganz generelle Frage: Wo steht, dass ich als Betreuerin nicht dazu verpflichtet bin, Betreute in meinem Auto z.B. zum Arzt, zu Ämtern oder sonstigen Institutionen zu bringen? Soviel ich weiß, ist das doch versicherungsrechtlich doch auch gar nicht abgesichert?
Vom Prinzip ist mir schon klar, dass ich dazu nicht verpflichtet werden kann. Doch habe ich immer wieder Diskussionen über dieses Thema mit verschiedenen Personen, die eben diese Fahrdienste von mir erwarten. Ich würde diesen Menschen gern etwas "Dingfestes" z.B. in Form von Versicherungsbedingungen oder ähnlichem entgegensetzen.
Wer hat eine Idee?
piet ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 22:36   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.02.2010
Ort: Ellrich (Thüringen)
Beiträge: 3
Standard

Hallo Piet,

meines Wissens spielt es versicherungstechnisch keine Rolle ob du den/die Betreute mit deinem eigenen Auto fährst, da ja alle Insassen unabhängig ob es nun dein/deine Betreute sind mitversichert sind.

Fahrdienste mußt du meines Wissens auch nicht machen, das ist nicht die Aufgabe eines Betreuers, zeig doch diesen Leuten doch einfach eine Broschüre, wo die Aufgabe eines Betreuers stehen, ich glaube nicht das da Fahrdienst als Aufgabe steht.

Gruß Kathrin
Kater 76 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 00:50   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

§ 1902 BGB Vertretung des Betreuten

In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Von Fahrdiensten oder das man dafür ein KFZ braucht steht da kein Wort........

ich bin immer wieder erstaunt was b e r u f s - betreuer für fragen stellen......solange mich taxifahrer nicht nach dem weg fragen ist ja fast alles im lot......trotzdem

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 01:31   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

da wäre ich sehr, sehr vorsichtig! Sobald das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird, sind die Insassen nicht automatisch mitversichert oder man zahlt eine andere Prämie. Das ist jedenfalls mein Stand.

Besser Du rufst Deine Versicherung an und fragst mal nach. Abgesehen davon kann ein Unfall auch schuldhaft verursacht werden!

Die Frage hat sich aber eigentlich schon damit beantwortet, dass wir unsere Klienten, wie Nam hat es ja schon geschrieben hat, nirgendwo hinfahren müssen, weil es nicht unsere Aufgabe ist.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 07:14   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo piet,

lass Dich nicht verwirren und überlege mal.... Du willst nachweisen, dass Du etwas nicht musst. Das empfnde ich so ähnlich unsinnig wie bei der GEZ wo man auch immer nachweisen soll, dass man keinen Fernseher besitzt....

Dreh den Spiess um und frage Deinerseits nach woher und an was der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung sich ableiten sollte?

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 10:11   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard

Hallo,

es wird noch schöner :

Meine Frau ist zum Gericht gefahren, um eine Bestellung abzuholen. Im Anschreiben steht ja auch: ist während der Sprechzeiten in Zimmer 123 abzuholen.

Da "Schietwetter" war, die berechtigte Frage meiner Frau an die Rechtspflegerin, wer denn im Falle eines Unfalles die Reparatur bezahlt. Sie ist ja auf Aufforderung des Gerichtes unterwegs. Antwort: niemand, das ist persönliches Risiko. Nett.

Gruss


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 14:27   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Piet,

bei uns in Nürnberg gibt es den Behindertenfahrdienst. Wer berechtigt ist bekommt diese Fahrscheine. Im Jahr gibt es 30 Taxischeine zu je 5 € und die Fahrtenkarte des ASB hat 95 Felder. Für Fahrten zum Arzt wird ein Transportschein ausgestellt, der über die Krankenkasse abgerechnet wird. Informiere Dich doch mal bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Scan der Wertscheine + Fahrtenkarte ist angehängt!

Wenn man im eigenen PKW eine Betreute mitnimmt, könnte sich im Falle eines Schadens (vom Betreuten verursacht) die Haftung schwierig gestalten. Bei Demenz oder Psychischkranken sollte in der Haftpflichtversicherung eine Deliktunfähigkeitsklausel enthalten sein.

LG Draconis
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Scannen0001.jpg‎ (96.3 KB, 12x aufgerufen)
Dateityp: jpg Scannen0002.jpg‎ (100.4 KB, 6x aufgerufen)
Dateityp: jpg Scannen0004.jpg‎ (93.5 KB, 6x aufgerufen)
Draconis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 14:35   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

ich habe heute mal bei der Versicherung nachgefragt.

Bei eigenem Verschulden käme niemand für Personenschaden auf. Ebenso, wenn keiner Schuld hat, wie z.B. Unfall bei Glätte, Reifen platzt, ect.

Dafür müsste zur Absicherung eine zuätzliche Insassenversicherung (kostet ca. 30,00 € jährlich) oder ggf. eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden.

@Andreas, in so einem Fall würde ich bitten mir die Bestellung zu übersenden. Ich musste noch nie eine Bestellung abholen, es sei denn es fand in dem Zusammenhang ein Verpflichtungsgespräch statt.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 14:42   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ps.

Zitat:
im Falle eines Schadens (vom Betreuten verursacht) die Haftung schwierig gestalten. Bei Demenz oder Psychischkranken sollte in der Haftpflichtversicherung eine Deliktunfähigkeitsklausel enthalten sein.
Stimmt, Draconis hat da was Wichtiges angesprochen. Nämlich die Fälle, wo betreute Menschen unterwegs z.B. aus dem Auto springen, oder ins Lenkrad greifen könnten usw. und dadurch einen Unfall verursachen.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 21:48   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Immer wieder hilfreich:
Der Artikel "Geschuldete Tätigkeiten" aus der Zeitschrift BdB-Aspekte (Ausgabe 71, Juni 2008, S. 25) - download hier.
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreueraufgaben, mitnahme auto


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39