Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung für Betreuten erledigen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage in Bezug auf die Pflicht zur persönlichen Erledigung einer Angelegenheit durch den Betreuer: Muss ...
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22.02.2010, 14:44 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Steuererklärung für Betreuten erledigen?
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage in Bezug auf die Pflicht zur persönlichen Erledigung einer Angelegenheit durch den Betreuer: Muss der Betreuer (Ehrenamtler oder Berufsbetreuer) die Steuererklärung/en des Betreuten selbst ausfüllen und abgeben (natürlich nur, wenn der Betreute überhaupt eine abzugeben hat) oder liegt es in seinem Ermessen, ob er dafür gegen Bezahlung einen Steuerberater beauftragt? Ich frage aus folgendem Grund: Natürlich kann ich im Prinzip auch als Ehrenamtler eine einfachere Einkommensteuererklärung ausfüllen, aber durch die ständigen Steuerrechtsänderungen kann einem auch dabei sehr schnell ein Fehler passieren. Man muss sich nur vorstellen, dass der Betreute vielleicht auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat oder vielleicht umfangreichere Kapitaleinnahmen. Auch kann doch selbst ein Berufsbetreuer nicht die ganze Fachliteratur zum Steuerrecht und auch entsprechende Software stets aktuell vorhalten, das kann aus finanziellen und zeitlichen Gründen m.E. nur ein Steuerberater. Die gleiche Frage stellt sich mir bei rechtlichen Angelegenheiten: Inwieweit muss ein Betreuer z.B. zivilrechtliche Ansprüche des Betreuten selbst prüfen und wann muss er dafür einen Rechtsanwalt beauftragen? Ich habe selbst früher mal eine juristische Ausbildung genossen und kann sicher einige Dinge recht gut beurteilen bzw. mich schnell einarbeiten. Aber ich bin kein zugelassener Rechtsanwalt und habe auch nicht auf dem Gebiet gearbeitet, nur Rechtsanwälte verfügen aber über die offizielle Erlaubnis zur Rechtsberatung und eine entsprechend umfangreiche Fachbibliothek. Wenn es etwas komplizierter wird oder es um eine nicht so alltägliche Problematik geht, würde ich das - aus haftungsrechtlichen und auch aus zeitlichen Gründen - nicht selbst machen und einen Anwalt beauftragen wollen. Wo ist also die Grenze zu sehen? Im Internet habe ich schon mehrfach gelesen, dass es auch zu den Pflichten des Berufsbetreuers mit Aufgabenkreis Vermögensfürsorge gehört, Steuererklärungen für den Betreuten auszufüllen und dessen Ansprüche (oder gegen ihn gerichtete Ansprüche) zu prüfen und geltend zu machen. Gerade wenn der Betreute nicht allzu vermögend ist, können Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkosten sicher nicht unerheblich ins Gewicht fallen. Vielen Dank schonmal für Eure Meinungen dazu! Grüße, Anni |
22.02.2010, 17:26 | #2 | |||||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat:
Soweit die Kurzform. Ausgeführt: Ich würde mal wieder unterscheiden zwischen geschäftsfähigen und nicht geschäftsfähigen Betreuten. Erstere können Ihre Steuererklärungen dem Grunde nach selbst machen, wenn sie das denn wollen und sich das Geld für den Steuerberater sparen möchten - auf eigenes Risiko wohl gemerkt. Letztere haben diese Möglichkeit nicht - hier muss sich der Betreuer um die Erklärung kümmern. Grundsätzlich würde ich auch hierfür einen Experten dafür zu Rate ziehen - nur so ist sicher gestellt, dass der Betreute bestmöglich versorgt wird. Und das ist dann halt ein guter Steuerberater. Abgesehen davon hätte ich nur wenig Lust, unnötig ein Risiko (zu Lasten des Betreuten und ggf. meinerselbst...) einzugehen, indem ich selbst an der Erklärung rumzuwerkle. Zitat:
Zitat:
Tendenziell würde ich - mit exakt Deiner Argumentation - aber eher öfter, denn seltener ein Mandat in Vertretung eines Betreuten rausgeben. Zitat:
Lektion Nr. 1: Stellen Sie nie [Nachtrag hierfür - das "nie" ist schon wichtig...] die Frage nach irgendwelchen Grenzen... Zitat:
Der Betreuer kann die Erklärung selber bearbeiten - er muss es aber nicht. Er muss sich jedoch durchaus auf angemessene Weise darum kümmern - und kann diese Sache auch verantwortungsbewusst an einen Dienstleister delegieren. (Alles bezogen auf den geschäftsunfähigen Betreuten!) Zitat:
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Geändert von Chesterfield (22.02.2010 um 18:22 Uhr) |
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22.02.2010, 17:33 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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Hallo Anni
ich habe als eherenamtlicher die Steuererklärungen früher selbst gemacht; hat mich immer sehr viel Zeit gekostet. Ich habe dabei vielleicht auch Fehler gemacht und würde das heute nie mehr machen. Jetzt erledige ich die Steuererklärungen meiner Betreuten nicht mehr selbst, weil mir ganz einfach das Fachwissen fehlt (z.B.: Frau geschieden, 2 Kinder, eines wohnt in einer Pflegfamilie das andere im Haushalt, erhält mal ein bisschen Unterhalt mal nicht... Sie bekommt als Einkommen BU und 400€ Job... muss einen Beitrag an die Pflegfamilie abführen...) Ich gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein und habe dort Sonderkonditionen ausgehandelt (50€ pro Jahr/Betreuten). Die machen dann das. HAbe noch nie Schwierigkeiten wegen dem Beitritt zum Hilfeverein mit den AG bekommen. Genauso würde ich es bei Rechtsfragen machen, würde aber das Gericht von meinem Vorgehen zumindest in Kenntnis setzen. Bin gespannt auf die anderen Meinungen Viele Grüße Stephan |
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Stichworte |
betreueraufgaben, rechtsberatung, steuererklärung, steuern |
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