Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaub für Pflegefälle im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich möchte gern wissen ob ein Pflegebedürftiger (Pflegestufe 2) anrecht auf eine Urlaubsreise hat oder ob er nicht fahren darf. ...
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23.02.2010, 17:25 | #1 |
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Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 1
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Urlaub für Pflegefälle
Ich möchte gern wissen ob ein Pflegebedürftiger (Pflegestufe 2) anrecht auf eine Urlaubsreise hat oder ob er nicht fahren darf. Die angegebene Pflegeperson (Ehefrau) würde auch mitfahren.
Gruß Mausi |
23.02.2010, 17:34 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo mausi,
wir leben in einem freien Land. Pflegebedürftigkeit ist kein Ausschlußkriterium für eine Urlaubsreise. Das Problem dürfte eher in der praktischen Umsetzung liegen, da müßtest Du aber mehr Hintergrundinfos über die Art der Pflegebedürftigkeit geben. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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