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Bestattungsvorvertrag/Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorvertrag/Sozialamt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben! Ich dachte, ich hätte schon mal was darüber gelesen, habe aber in der Suchfunktion nichts aufgefunden. Folgendes ...


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Alt 02.03.2010, 14:33   #1
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard Bestattungsvorvertrag/Sozialamt

Hallo Ihr Lieben!

Ich dachte, ich hätte schon mal was darüber gelesen, habe aber in der Suchfunktion nichts aufgefunden.

Folgendes Problem: Betreute hat bereits 1991 Vorvertrag abgeschlossen und in der Zwischenzeit erneuert. Sie will auf der Doppelgrabstelle zu ihrem bereits verstorbenen Ehemann als Erdbestattung in einem Eichensarg. Diese Punkte waren ihr wichtig. Kostenpunkt: 5658,- €. Versicherungen und eine Summe von 1600,00 € sind hinterlegt.

Durch jahrelang Pflegekosten ist ihr Vermögen nun aufgebraucht und sie erhält ergänzenden Leistungen vom Sozialamt. Diese wollen nun die Herabsetzung des Vorvertrages auf 2600,00 €. Zur Folge könnte sie in keinster Weise nach ihren Wünschen beerdigt werden.

Mir war so, dass es ein Urteil gibt, dass neben dem Schonvermögen noch zusätzlich 2000,- € für eine Bestattungsvorsorge anerkannt werden, somit immerhin 4600,- €.

Was habt Ihr für Erfahrungen? Oder hat jemand ein Urteil dazu? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
BetrKl ist offline  
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Alt 03.03.2010, 01:16   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

ein weites Feld.

Hast Du hier schon gestöbert:

Bestattungsvertrag ? Betreuungsrecht-Lexikon

U.a. steht da auch:

Zitat:
Für Bestattungsvertrag angelegtes Geld ist verbindlich festgelegt und ist somit bei der Berechnung des Vermögensfreibetrags nicht mitzurechnen: OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 128 = FamRZ 2001, 868 = FGPrax 2001, 115 = OLG-Report Frankfurt 2001, 134, ebenso VG Sigmaringen BtPrax 1999, 33 und LG Stade BtPrax 2003, 233 sowie für das Sozialhilferecht OVG Münster, Beschluss 16 B 2078/03 vom 19.12.03, ZEVS 55, 478 = info also 2004, 82; OVG Berlin FEVS 49, 218.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 03.03.2010, 20:48   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
Standard

Hallo,
ich hatte einen ähnlichen Fall.Es wurden mir 2x 2600,00 € für meine Betreute als " Schonvermögen" genehmigt.
Gruß Goda
goda ist offline  
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Stichworte
bestattung, bestattungskosten, bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, sgb12, sozialamt, sozialhilfe, sozialhilfeantrag, vorsorgevertrag

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