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Betreuter schenkt Betreuer Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter schenkt Betreuer Haus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ciao Forumsteilnehmer! Heute habe durch Zufall euer tolles Forum gefunden und auch schon fleißig darin gestöbert. Ich selbst bin Angehöriger ...


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Alt 05.03.2010, 17:00   #1
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Beiträge: 5
Standard Betreuter schenkt Betreuer Haus

Ciao Forumsteilnehmer!

Heute habe durch Zufall euer tolles Forum gefunden und auch schon fleißig darin gestöbert. Ich selbst bin Angehöriger und nicht Betreuer.
Das Thema ist auch ziemlich neu für mich. Hier mein Problem in der Kurzfassung.

Mein Bruder hat sich von unserer Mutter und von unserem Stiefvater (beide 90 Jahre) eine Vorsorge- und Generalvollmacht ausstellen und Notariell Beurkunden lassen.
Unsere Mutter hat eine gute Rente aber keine nennenswerten Ersparnisse. Unser Stiefvater hat ein kleines Haus und ca. 80000 Euro Ersparnisse. Das Haus hat einen Wert von ca 120000€. Es besteht ein Testament über die wechselseitige Beerbung der Eheleute. Wenn beide Verstorben sind Erbt mein Bruder und ich zu gleichen teilen.
Mit meinem Bruder hatte ich mündlich vereinbart im Pflegefalle einer oder beider Eltern gemeinsam über Unterbringung, Ambulante Pflege usw. zu entscheiden.

Zu Weihnachten war er bei den Eltern zu Besuch und meine Mutter bekam 2 tage vor seiner geplanten Abreise eine Lebensbedrohende Bronchitis und Lungenentzündung die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machten.

Während Mutter im Krankenhaus war erzählte mein Bruder den Ärzten und Schwestern wahre Horrogeschichten über Ihre Wohnverhältnisse, von Stürzen und vergessenem Ausschalten des Herdes, gefählichen Treppen im Haus und Verschmutzungen. Also die Halbwarheiten eines ganzen Lebens komprimiert auf die letzten 6 Monate. Wobei in Punkto Sauberkeit die beiden es noch mit jeder profesionellen Putzkolonne aufgenommen hätten.

Das führte dazu das die Ärzte meiner Mutter rieten direkt in Altenheim zu gehen da sie eine Gefahr für sich selber wäre.

Meine Mutter noch schwer Krank, dazu Schwerhörig und stark Sehnbehindert bekam überhaupt nicht mit, was die Leute alle von ihr wollten und Unterschrieb alles was ihr vorgelegt wurde, nämlich die Überweisung direkt ins Altersheim.
Der Stiefvater ebenfalls aus Sorge um die Ehefrau total konfus und verzweifelt, wurde von meinem Bruder so unter druck gesetzt, das er freiwillig ins Altenheim ging um seine Frau nicht zu verlassen und sein Haus meinem Bruder schenkte. Mein Bruder hatte u.a. behauptet das jetzt zufällig 2 Zimmer frei wären, die aber schnell wieder belegt sind, und der SVater dann später in ein anderes Heim müsste in einer anderen Stadt.

Mittlerweile sind unsere Eltern wieder Gesund und Putzmunter, geistig voll da, und kommen immer mehr dahinter wie sie gelinkt wurden. Der Stiefvater bereut aus tiefstem Herzen das er aus dem Haus ausgezogen ist und würde alles am liebsten rückgängig machen. Andrerseits hat er Gewissensbisse sein Haus zurückzufordern da er ja mit der Schenkung einverstanden war. Beide Eltern würden gerne wieder in ihr Haus zurück.

Das sich mein Bruder Kontovollmacht ausstellen lassen hat und das Haus bereits ausgeräumt hat und jetzt da Einzieht ist wohl klar.

Was kann ich tun um meinen Eltern noch einen schönen Lebensabend zu ermöglichen?

Ist das alles rechtens was mein Bruder durchgezogen hat?

Habe ich rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Die Eltern würden mich unterstützen und sind auf meinen Bruder sauer.

Dürfen Privatbetreuer überhaupt Schenkungen in dieser Größenordnung annehmen. Da wurde ja praktisch das Halbe Vermögen verschenkt?

Vielen dank für eure Geduld

und ich bin dankbar für jeden Tip.

euer Eisenherz
eisenherz123 ist offline  
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Alt 05.03.2010, 17:58   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Eisenherz

Na, jetzt hast Du aber echt Stress an der Backe.
Ich würde Dir dringendst empfehlen einen kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesem weitere Schritte zu planen.

Wie weit ist die Schenkung gediehen?
Ist der Hausbesitzerwechsel schon im Grundbuch eingetragen?
War der Vater denn zum Zeitpunkt der Schenkung geschäftsfähig?
Kann er denn einseitig das Haus verschenken, bzw. gehört es denn ihm allein?
Gibt es Handlungsbeschränkungen aufgrund des gemeinsamen Testamentes?
Ist da was notariell gelaufen?
Beim Gericht kann eine Kontrollbetreuung angeregt werden.


Das sind so ein paar Ideen, die besser mit einem Anwalt besprochen werden sollten.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.03.2010, 20:16   #3
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Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 5
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Hay Imre Holocher!

du hast natürlich Recht, ich werde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Nur muß ich dafür die Fakten genau kennen und mir das nötige Hintergrundwissen verschaffen.
Da ich ja hier im Betreuerforum bin würde ich gerne wissen, ob der Bevollmächtigte Betreuer an irgendwelche Vorschriften oder Gesetze gebunden ist so wie der Gerichtlich eingesetzte Betreuer?

Man sollte doch meinen das ein Betreuer zum Wohl des Betreuten
handeln sollte.

ciao Eisenherz
eisenherz123 ist offline  
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Alt 05.03.2010, 20:24   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo eisenherz,
eine generalvollmacht und auch kontovollmacht kann jederzeit von deinen eltern widerrufen werden. wenn das vertrauensverhältnis angekratzt ist, sollten sie das sofort machen!
Zitat:
Dürfen Privatbetreuer überhaupt Schenkungen in dieser Größenordnung annehmen. Da wurde ja praktisch das Halbe Vermögen verschenkt?
also dein bruder ist ja kein rechtlicher betreuer, sondern ein bevollmächtigter. das ist ein unterschied. als bevollmächtigter kann er das annehmen, wie er möchte. ein betreuer hätte das nich annehmen dürfen.

aber dein svater war ja in dem moment ziemlich unter schock. und daher könnte es sein, dass er zum zeitpunkt der schenkung gar nicht geschäftsfähig war... wenn er das nicht gewesen wäre, wäre das alles hinfällig.

außerdem: eine schenkung von einer immobilie ist nur dann rechtskräftig, wenn das über einen notar abgewickelt wurde. war das so oder gibts nur irgendein schiftstück darüber oder gar ne mündliche zusage nur...? dann wär das auch hinfällig.

ich finde, dein svater braucht kein schlechtes gewissen, wenn er sein haus zurückfordert. schließlich war er in einer notsituation und eben unter schock und da kann mann solche entscheidungen nicht treffen.

hm, wenn allso eure eltern erstmal gegenseitig erbberechtigt sind, dann muss es einen vertrag mit euch geben darüber – oder??? vielleicht kann man da auch was dran anfechten, weil ja da nun irgendwie ne erbfolge übergangen wurde und dein bruder ja dann viel mehr bekommt, als du, weil ja du erst nach ableben von beiden dann die hälfte vom rest bekommst..... weiß ich aber nicht. aber ich würde auch zu nem anwalt gehen und mich da schlau machen...

viel glück
zeiten
Zitat:
Man sollte doch meinen das ein Betreuer zum Wohl des Betreuten
handeln sollte.
ja, das muss er. das muss auch der bevollmächtigte. aber in diesem fall hat den bruder ja gar nicht "gehandelt". geschenkt hat ja der svater. er hat ja nur angenommen. und das annehmen hat er nicht stellvertretend für den svater gemacht, sondern für sich.... also da kann man ihm nix so direkt vorwerfen... außer natürlich, dass er da offenbar nie notlage ausgenutzt hat.... aber wenn der svater geschäftsfähig war, is das nicht so ganz einfach, glaub ich....

Geändert von zeiten (05.03.2010 um 20:30 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 06.03.2010, 02:50   #5
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Beiträge: 5
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Danke Zeiten, für deinen ausführlichen Beitrag.

Die Vollmachten werden natürlich entzogen.

also dein bruder ist ja kein rechtlicher betreuer, sondern ein bevollmächtigter. das ist ein unterschied. als bevollmächtigter kann er das annehmen, wie er möchte. ein betreuer hätte das nich annehmen dürfen.

Mein Bruder hat ja die Vollmacht für SVater und Mutter.
Hat er nicht durch die Annahme der Schenkung unserer Mutter den ihr zustehenden Erbanspruch über die Hälfte verringert.

Ich werde doch umgehend einen Anwalt befragen.
ciao
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Alt 06.03.2010, 16:05   #6
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Beiträge: 5
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feedback für alle die es Interressiert was der Anwalt meint.

Mein Bruder ist laut Vollmacht nicht von den Beschränkungen des §181 befreit.

Mein Stiefvater kann zwar über sein Vermögen frei Verfügen, sofern er nicht sein Vermögen als ganzes Verschenkt. Da mein Bruder aber alleiniger Vollmachtsinhaber ist, und zugleich Beschenkter, ist bei Grundstücksschenkungen eine Genehmigung des Vormundschaftgerichts einzuholen. Da das bestehen einer Generalvollmacht als indiz für ein Insich Geschäft bewertet wird.

Mit anderen Worten ist die Schenkung solange schwebend Unwirksam, trotz Grundbucheintrag, solange nicht die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt.

Meine Eltern können also hoffen noch ein paar schöne Jahre in ihrem Häuschen wohnen zu können.

Danach sollten die Kinder meines Bruders das Haus erben und mein Bruder bis zu seinem Lebensende das Nießbrauchsrecht haben. damit seine halb so alte Lebensabschnittsgefährtin nicht auch noch das Haus durch Einheirat bekommt.

Nochmals Liebe Grüße
an alle Leser
eisenherz123 ist offline  
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Alt 06.03.2010, 16:08   #7
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Eisenherz

Na fein, das siehr ja gar nicht so schlecht aus.
Es wird aber sicherlich noch spannend werden.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.03.2010, 01:03   #8
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Beiträge: 5
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Ich halte euch auf dem laufendem.

Einen schönen Winter noch.


Moin, Moin
eisenherz123 ist offline  
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Stichworte
angehörige, haus, schenkung, vermögensübertragung


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