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Vollmacht = Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht = Betreuung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Klugen, mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Opa. Jetzt ist der Opa demenz, lebt aber noch alleine. ...


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Alt 10.03.2010, 13:10   #1
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard Vollmacht = Betreuung?

Hallo Ihr Klugen,

mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Opa. Jetzt ist der Opa demenz, lebt aber noch alleine. Mein Vater will gar nichts mehr unterschreiben. Bei meinem Kollegen ist die Situation nicht so einfach. Er hat jetzt festgestellt, das der Opa ein Minus von 4000 € auf seinem Konto hat. Er möchte nun ein Guthabenkonto einrichten um weitere Schulden zu vermeiden.
Kann der alte Herr (mangels Einsicht) das wieder umändern, bzw. ein neues Konto (evtl. neue Bank) einrichten?
Und wenn ja, welche weitere Möglichkeiten hat mein Kollege dies zu vermeiden?

Erschwerend kommt noch folgendes hinzu: Beim Opa lebt der schwerbehinderte Bruder des Kollegen. Dieser hat überhaupt keinen Überblick über Geldangelegenheiten. Er bekommt ca. 400 € Eu Rente. Gibt aber am Tag ca. 20 - 50 € aus. Und geht wahrscheinlich mit Karte und Geheimnummer an das Konto des Opas.

Eine verfahrene Situation. Mein Kollege möchte den Überziehungsbetrag ausgleichen aber natürlich weitere Überziehungen vermeiden.

Was konnt Ihr hier raten?

Vielen Dank für Eure Geduld

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 10.03.2010, 14:38   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Lisa,

kann der alte Herr sich denn diese Schulden bei der Bank leisten? D.h. gibt es Vermögen und nur der Lebenswandel ist üppig oder bringt er sich damit ernsthaft in Schwierigkeiten?

Im zweiten Fall müsste man einen Einwilligungsvorbehalt beantragen.

Um das zweite Problem zu lösen, nämlich rauszukriegen ob sich jemand am Konto bedient, würde ich erst mal die Karte sperren lassen und warten was passiert bzw. die Abhebungen stark kontrollieren.

Holt der alte Herr sich denn selbst Geld von der Bank?

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.03.2010, 15:03   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Michaela,

vielen Dank für Deine schnelle Reaktion.

Der alte Herr kann sich diese Schulden nicht leisten. Mein Kollege will die Fehlsumme einzahlen.

Mein Kollege hat ja eine Vollmacht. Wie kann er denn den Einwilligungsvorbehalt beantragen? Geht das dann nur über eine Betreuung?

Bei mir gab es ein Urteil: "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine gültige Vollmacht vorliegt"

Würde auch dann ein Einwilligungsvorbehalt beantragt werden können? Gilt dann trotzdem die Vollmacht oder muss hier eine Betreuung eingerichtet werden?

Vielen Dank

Lisa
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Alt 10.03.2010, 15:24   #4
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Lisa!
Hallo Michaela!

Ich hätte vorgeschlagen, mit dem Hausarzt bzw. Neurologen des Opa zu reden und das Thema (partielle) Geschäftsunfähigkeit bzw. eingeschränkte/keine freie Willensbildung zu thematisieren.
Hat man per Gutachten bestätigt, dass keine freie Willensbildung mehr vorliegt, sollte man verhindern können, dass der Opa sich selbst schadet durch Bankgeschäfte, die er nicht mehr durchschaut.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Durchführung/Durchsetzung für Deinen Kollegen schwierig wird - jedenfalls wenn der Opa sich an Banken oder Läden wendet,die noch nichts von der festgestellten Geschäftsunfähigkeit (so dies der Fall ist) wissen. Dann bzw. ansonsten bleibt wohl wirklich nur der Weg über das Gericht.

Viele Grüße
Elinor

P.S.: Könnte der Opa ohne Karte mit Geheimnummer auskommen - also nur Karte mit Unterschrift? Viele ältere Leute benutzen ja die Karte schon aus Prinzip nicht in Verbindung mit der PIN am Automaten oder im Geschäft. Dann würde ich versuchen, die Karte entsprechend ändern oder durch eine entsprechende andere austauschen zu lassen. Dies kann man dem Opa vielleicht im Rahmen eines Gesprächs über das Thema "Sicherheit und Banken" nahe bringen. Fragliche Buchungen lassen sich dann über die Unterschrift zuordnen.

Geändert von elinor (10.03.2010 um 15:49 Uhr)
 
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Alt 11.03.2010, 07:35   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

da habe ich zu schnell -und damit falsch gelesen- sorry Lisa. Ich habe das Ehrenamt/Vollmacht übersehen als ich an den Einwilligungsvorbehalt dachte. Mit Vollmachten kenne ich mich in Einzelheiten leider auch nicht aus.

Ich vermute stark, dass es den Einwilligungsvorbehalt in einer Vollmacht nicht gibt.
Da bliebe also nur die Bank über evtl. Unregelmässigkeiten zu informieren und, wie Elinor ganz richtig vorgeschlagen hat, der Kartenaustausch. Oder letztendlich doch der Weg über eine gesetzliche Betreuung.

Grüsse Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.03.2010, 09:47   #6
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo zusammen,

danke erstmal.

Mal sehen - habe dem Kollegen geraten sich an das Amt für Senioren zu wenden. Dort hat man mir damals sehr geholfen.

Weiß jetzt auch mehr.

Der Opa geht nicht mehr zur Bank. Er lässt alles seinen Sohn machen.Jetzt soll eben dies die Tochter übernehmen.

Mein prakmatischer Tip an den Kollegen:

Die Schwedter soll den Opa an die Hand nehmen und mit Ihrer Vollmacht zur Bank gehen. Entweder aktzeptiert die Bank die Vollmacht oder eben den Opa, der ja dabei ist. Den Dispo aus dem Konto rausnehmen (habe ich damals bei meinem Vater auch gemacht) und die Karte für den Sohn sperren.

So müsste es ja eigentlich klappen. Mal sehen wie es weiter geht.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 11.03.2010, 10:32   #7
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Lisa!

Handelt es sich um eine notarielle Vollmacht? Eine solche muss die Bank nämlich akzeptieren, spätestens in Verbindung mit einem entsprechenden Attest (das hängt davon ab, was genau in der Vollmacht drinnen steht.) Da darf man als Vollmachtsbetreuer gegenüber dem Dritten (Bank) nicht locker lassen.

Der fragliche Sohn hat eine eigene Karte? Dann läßt sich doch ganz leicht herausfinden, welche Gelder er abgehoben hat. Das sollte mit ein bischen Glück sogar schon auf den ganz normalen Kotnoauszügen stehen. Ich hatte Dich so verstanden, dass er die Karte des Opas verwendet und man nicht nachvollziehen kann, wer von beiden die Karte benutzt hat. Da schlage ich doch ein ernstes Gespräch mit dem Sohn und gegebenenfalls eine Sperrung bzw. Rückgabe seiner Karte vor - in der Hoffnung, dass ihm der Opa nicht so schnell eine neue beantragt bzw. beantragen kann.


Viele Grüße
Elinor
 
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