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goda 11.03.2010 21:15

Betreute will sich nicht untersuchen lassen
 
Hallo zusammen,
ich benötige wiedermal euren Rat. Meine Betreute weigert sich vehement, sich untersuchen zu lassen.Sie schreit oft stundenlang,baut die Möbel ab,streicht die Wohnung in den "schönsten " Farben,treibt den Mann zur Verzweiflung....
Was kann ich tun? Eigengefährdung? Bedingt ja..ich weiß nicht wie lange der Mann das noch durchhält.
Liebe Grüße
Goda

michaela mohr 11.03.2010 22:41

Hallo goda,

erst mal eine Fragen: wer will Deine Betreute, zu welchem Zweck untersuchen? Abgesehen von den "Absonderlichkeiten", gäbe es zwingende Grüde für eine Untersuchung?

Nur so viel, gegen schrille Farben in der Wohnung und Möbelumbau ist ein Betreuer machtlos.

Gruss Michaela

goda 13.03.2010 12:07

Hallo Michaela,
meiner Meinung nach sollte abgeklärt werden,ob eine organische oder psych. Erkrankung besteht.Meine Betreute hat sich seit 2007 immer mehr verändert.Durch ihr Verhalten hat sie ihre Arbeit verloren. Sie fühlt sich verfolgt und bespitzelt. Ich möchte nicht alles aufführen....Ihrem Mann gegenüber ist ,sie sehr agressiv...da gefährtet sich sich...ich weiß nicht wie lange dieser noch ruhig:kommmalherfreundche bleibt....
gruß Goda

michaela mohr 13.03.2010 14:02

Hallo goda,

wenns um die "Sicherheit" des Mannes geht....oh, oh, das wäre eher Fremdgefährdung.
Ich glaube kaum, dass ein Neurologe Hausbesuche machen wird, was passiert wenn Du einen Termin z.B. in einer psychiatrichen Ambulanz vereinbarst und ihr mitteilst, dass das sein muss?
Ansonsten kannst Du nur die Nerven bewahren und abwarten bis es schlimmer wird.

Grüsse Michaela

Henrik 13.03.2010 14:23

[EDIT: Sehe es wie Michaela, soll nur ein anderer Aspekt sein. Des Weiteren habe ich Dich so verstanden, dass Du Angst hast, dass auch der Mann aggressiv wird.]
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Mal angenommen, Du schafftest es sogar durch einen Trick, dass sie freiwillig in die Praxis mitkäme - der untersuchende Arzt bräuchte trotzdem ihre Einwilligung. Sonst würde er sich eventuell schadensersatzpflichtig machen, oder sogar strafbar. Daher müsste er sie vor der Untersuchung aufklären, was wohl die Ablehnung zur Folge hätte. Nach Einwilligungsunfähigkeit hört sich das Verhalten der Betreuten nicht an.

Will sagen: Abwarten, Dir scheinen die Hände gebunden. Falls der Mann mit der Situation überfordert ist, dann gibt es vielleicht bezahlbare Hilfsmöglichkeiten für ihn?

Tina L. 15.03.2010 00:15

Hallo,

Zitat:

meiner Meinung nach sollte abgeklärt werden,ob eine organische oder psych. Erkrankung besteht.Meine Betreute hat sich seit 2007 immer mehr verändert.Durch ihr Verhalten hat sie ihre Arbeit verloren. Sie fühlt sich verfolgt und bespitzelt.

Besteht die Notwendigkeit einer Heilbehandlung?

1) Es ist notwendig, den Betroffenen zu untersuchen oder zu behandeln.
2) Diese Untersuchung bzw. Behandlung kann ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden; andere, weniger einschneidende Maßnahmen sind dazu nicht geeignet.
3) Der Betroffene kann aufgrund einer „psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung“ die Notwendigkeit dieser Maßnahme nicht erkennen bzw. nicht nach dieser Einsicht handeln.

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der zwangsweisen Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung ist wohl klar. Es wäre ein entsprechender Antrag beim Betreuungsgericht zu stellen und ein ärztliches Attest beizulegen. Diese Zuführung sollte in einem vernünftigen Verhältnis zu den Gefahren stehen, die anderenfalls drohen, es gibt ein Grundsatz, nämlich den der Verhältnismäßigkeit.

Was ich damit sagen möchte ist, dass es hier nicht um den überforderten Ehemann gehen sollte, sondern um die Betroffene. Die Frau hat sogar ein Recht auf Krankheit, sie muss sich nicht behandeln lassen, wenn sie das nicht möchte und kann Gesundheitsgefährdungen in Kauf nehmen. Die Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass sie krankeneinsichtig ist und nach dieser Einsicht handeln kann. Selbst wenn nicht, wäre das Ganze, gegen ihren Willen, nur dann gerechtfertigt, wenn damit und nur so eine Gefahr für die Gesundheit der Frau abgewendet werden kann.

Das ist meine Meinung dazu. :winke:

goda 15.03.2010 21:17

Hallo Tina,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin mir der Verantwortung gegenüber meiner Betreuten bewußt....Ich habe für morgen einen Besuch bei ihr eingeplant,vielleicht läßt sie etwas Kontakt zu...
Grüße Goda:winke:

Rudi 17.03.2010 16:03

Also so wie du es hier beschreibst ... sie fühlt sich verfolgt und bespitzelt ... scheint sich dort ne psychotische Sache herauszubilden.
Ich weiß nicht wie die Verhältniss in dem AG-Bezirk sind. Aber in einem Bereich in dem ich tätig bin ist n ganz kurzer Draht zwischen Gericht, SpDi, Betr.-Behörde und Betreuer.
Ich würde die Sache einfach mal mit dem SpDi besprechen und dem Arzt des Gesundheitsamtes dort hin gehen. Der kann die Sache am ehesten beurteilen. Ich hatte mal ne ähnliche Situation, bei der die Betreute anschließend sofort in die Geschlossene kam.
Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber sowas kann schnell mal in ne Fremdgefährdung umschlagen.
Wäre interessant, wei das ausgegangen ist.

goda 17.03.2010 19:50

Hallo Rudi,
danke für die Antwort,ist ein guter Hinweis.
Gruß Goda

sonnenandrea 28.03.2010 17:16

gibt es nicht auch schon ein gutachten? warum ist denn überhaupt eine betreuung eingeleitet worden? und warum keine betreuung durch den mann? frag mal nach.

aus familientherapeutischer sicht müsste der mann eigentlich seine frau vor ein ultimatum stellen oder sie bitten, sich behandeln zu lassen, wenn er so unter ihr leidet.

du bist da außen vor. mach dich nicht zum teil des (gewalt-)systems.


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