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Stephan 14.03.2010 20:11

Schulden/Kontopfändung
 
Hallo zusammen,
habe einen neuen Betreuten bekommen. Habe ihn besucht und einen Wäschkorb voll von Rechnungen, Mahnschreiben, Briefe von Inkasso Büros, Vollstreckungsandrohungen/-bescheiden usw. mitgenommen. Habe mit viel Mühe alles geordnet und systematisiert. Wollte nun anfangen die Gläubiger, Gerichtsvollzieher zu kontaktieren... Habe dabei herausgefunden, dass mein Betreuter im Simmer 2009 eine eV abgegebenen hat. Mein Betreuter bezieht ALG II und hat jetzt eine Kontopfändung bekommen. Ich habe ihm nun geraten, wichtige Überweisungen sofort zu tätigen und das restliche Geld abzuheben; er hat einen 7 tägigen Pfändungsschutz bei Sozialleistungen. Meine Fragen sind nun, ab wann ist die Kontopfändung (ab Zustellung?) wirksam und wie werde ich diese Kontopfändung am elegantesten wieder los. Ich stell mir es ziemlich nervig vor, innerhalb von 7 Tagen alle Überweisungen zu tätigen...
Ich danke euch schon mal für die Tipps und Hilfen....

Grenzenloser 14.03.2010 21:08

Hallo Stephan,
er
vielleicht sind hier einige, brauchbare Tipps für dich bei:

1) die Pfändung gilt ab Buchung der Summe auf dem Konto.
Bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dürfen erst zwei Wochen nach Zustellung (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO) des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Gläubigers vom Institut geleistet werden, damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen beantragen kann. Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen. Gleichzeitig sind aber auch Verfügungen des Kontoinhabers nicht statthaft, solange ein beantragter Pfändungsschutz vom Vollstreckungsgericht gewährt wurde.

Jetzt folgendes: Sozialleistungen sind nicht pfändbar!! Darunter zählt auch das Arbeitslosengeld II ( §55 Abs.1. Satz 1 BGB)
Das bedeutet, das trotz einer vorliegenden Pfändung die Sozialleistung nicht erfasst wird und der Berechtigte sieben Tage über diese Summer verfügen kann. Danach entsteht ein zeitanteiliger Schutz nach Maßnahme der Pfändungsschutzvorschriften ((§ 55 IV SGB I i.V.m. §§ 850 ff. ZPO)

Ab Juli 2010 wird ein sogenanntes P-Konto eingeführt. P= Pfändungsschutz. Dieses Konto muss vertraglich abgeschlossen werden. Google mal etwas.

Heisst, der Betreute muss ja seinen Lebensunterhalt bestreiten konnen. So einfach ist die Pfändung nun auch wieder nicht!

Setzt dich mit den Gläubigern in Verbindung´, leg die Karten auf den Tisch. Die geben sich auch mit wenig zufrieden, bevor sie garnichts bekommen.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Liebe Grüsse
Thorsten

Stephan 14.03.2010 21:15

Hallo Torsten

erst mal danke für Deine Hilfe. Ich mach mal ein Beispiel: Stell Dir vor dein Betreuter (ALG II) bekommt am Freitag die Kontopfändung zugestellt und hat noch 213€ seit dem letzten Bezug auf dem Konto. Kann er diesen Betrag am Montag noch abheben?

michaela mohr 14.03.2010 21:29

Hallo Stephan,

das wird nicht gehen, das Abheben aus dem letzten Monat. Er hätte vielleicht am Freitag noch eine Chance gehabt aber versuchen würde ich das trotzdem.

Die Pfändungen wirst Du los wenn Du Dich mit den Gläubigern einigst, also ausbuchen anstatt weitere unnötige Kosten zu verursachen. Einige lasse sich auf so etwas ein, andere nicht. Versuch macht kluch.:giggleswe:

Abers stelle Dich sicherheitshalber mal darauf ein vor dem 7.Tag jetzt immer zu rennen. Eine weitere Überlegung könnte sein sich ein anderes Konto zu besorgen- wenn er eines bekommt.

Gruss Michaela

Grenzenloser 15.03.2010 13:42

Hallo Stephan,

die Gesetzgebung ist zwar eindeutig, aber ob es noch Möglich ist die Summe vom letzten Monat abzuheben entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich würde dir nun den gleichen Rat geben wie Michaela. Und versuche mal die Sache mit dem P-Konto in Angriff zu nehmen.

Gruss Thorsten

xxdarksoul25xx 15.03.2010 14:00

:winke: hallo also ich kann aus meiner Erfahrung berichten!
Ich hatte leider einige zeiten wo ich arbeitslos wurde und dann meine Miete für ca. zwei Monate nicht zahlen konnte da einige Unterlagen gefehlt haben und est nach Abgabe aller Unterlagen die Anträge beartbeitet werden konnten *so sind halt die Ämter*
habe nach den zwei Monaten die fristlose Kündigung bekoimmen was sehr zu meinem Vorteil war da ich eh ausziehn wollte und mir so die Kündigungsfrist sparen konnte!

Nun aber zurück zu deinem Problem
Ich habe mich dann mit der Wohngesellschaft in Verbindung gesetzt und denen mein Problem geschildert was sie aber nicht davon abgehalten hat mir in der zwischen Zeit eine Pfändung aufs Konto zu knallen was mich daran hinderte an mein erspartes ran zu kommen und ich somit auch zeit weise meinen Lebensunterhalt dank meiner Freunde finazieren konnte!
Da ich zwar nach Bearbeitung der Anträge nur ca, die Hälfte der augelaufenen Miete zahlen konnte habe ich einen Dauerauftrag über eine gewisse Monatliche Rate über mein Konto laufen lassen und diese in Kopie bei der Wohnungsgesellschaft eingereicht nach Eingang der ersten Rate haben diese die Pfänung aussetzen lassen so das ich nun wieder normal über mein Konto verfügen kann!

Also mein Tip mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren Dauerauftrag über das Konto erstellen lassen und den Dauerauftrag in Kopie an den Gläubiger schicken und mit viel Glück ist er bereit die Pfändung auszusetzen solange die Raten regelmäßig gezahlt werden!

LG xxdarksoul25xx

Grenzenloser 15.03.2010 19:17

Ja, das ist quasi ein ganz normaler Vorgang:

Stell einem Hund einen Topf Quark hin und er rümpft nur die Nase...halt ihm nen Knochen hin und er beisst zu...

Anders sind Gläubiger auch nicht. Wie gesagt, die nehmen lieber nur ein bisschen als garnichts...

Imre Holocher 15.03.2010 20:20

Hallo Stephan

Nicht den Kopf hängen lassen.
Geh zm Gericht ung beantrage die Pfändungsfreigabe. Die Begründungist, dass nur Transfereinkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen vorhanden ist. Füge auch hinzu, dass Du dem Betreuten das Geld einteilen musst und darauf angewiesen bist, dass deshalb nicht alles auf einmal abgehoben werden kann.
Bei den hiesigen Banken (Sparkasse oder VoBa) klappt das ganz gut.

Den Gläubigern würde ich nichts geben, wenn der Betreute nur von ALG 2 lebt.
Falls der Betreute möchte, kannst Du auch ein Inso-Verfahren anleiern. Am besten über einen Anwalt, dann ist er in 8-9 Jahren Schuldenfrei und kann einen neuen Anfang machen. Da lohnt sich aber nur, wenn der Betreute sich "redlich" verhält und nicht gleich wieder Schulden macht.
Die Inso ist auch dann gut, wenn der BEtreute wieder einen Grund zum Arbeiten finden will.

MfG

Imre

Stephan 16.03.2010 14:14

@imre
ja, seh ich genauso, habs so gemacht, wie von Dir beschrieben. mal sehen, was rauskommt. Ansonsten auf das P Konto warten....
danke für die Tipps....


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