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Schulden/Kontopfändung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden/Kontopfändung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, habe einen neuen Betreuten bekommen. Habe ihn besucht und einen Wäschkorb voll von Rechnungen, Mahnschreiben, Briefe von Inkasso ...


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Alt 14.03.2010, 21:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
Standard Schulden/Kontopfändung

Hallo zusammen,
habe einen neuen Betreuten bekommen. Habe ihn besucht und einen Wäschkorb voll von Rechnungen, Mahnschreiben, Briefe von Inkasso Büros, Vollstreckungsandrohungen/-bescheiden usw. mitgenommen. Habe mit viel Mühe alles geordnet und systematisiert. Wollte nun anfangen die Gläubiger, Gerichtsvollzieher zu kontaktieren... Habe dabei herausgefunden, dass mein Betreuter im Simmer 2009 eine eV abgegebenen hat. Mein Betreuter bezieht ALG II und hat jetzt eine Kontopfändung bekommen. Ich habe ihm nun geraten, wichtige Überweisungen sofort zu tätigen und das restliche Geld abzuheben; er hat einen 7 tägigen Pfändungsschutz bei Sozialleistungen. Meine Fragen sind nun, ab wann ist die Kontopfändung (ab Zustellung?) wirksam und wie werde ich diese Kontopfändung am elegantesten wieder los. Ich stell mir es ziemlich nervig vor, innerhalb von 7 Tagen alle Überweisungen zu tätigen...
Ich danke euch schon mal für die Tipps und Hilfen....

Geändert von Stephan (14.03.2010 um 22:00 Uhr)
Stephan ist offline  
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Alt 14.03.2010, 22:08   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 25
Standard

Hallo Stephan,
er
vielleicht sind hier einige, brauchbare Tipps für dich bei:

1) die Pfändung gilt ab Buchung der Summe auf dem Konto.
Bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dürfen erst zwei Wochen nach Zustellung (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO) des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Gläubigers vom Institut geleistet werden, damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen beantragen kann. Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen. Gleichzeitig sind aber auch Verfügungen des Kontoinhabers nicht statthaft, solange ein beantragter Pfändungsschutz vom Vollstreckungsgericht gewährt wurde.

Jetzt folgendes: Sozialleistungen sind nicht pfändbar!! Darunter zählt auch das Arbeitslosengeld II ( §55 Abs.1. Satz 1 BGB)
Das bedeutet, das trotz einer vorliegenden Pfändung die Sozialleistung nicht erfasst wird und der Berechtigte sieben Tage über diese Summer verfügen kann. Danach entsteht ein zeitanteiliger Schutz nach Maßnahme der Pfändungsschutzvorschriften ((§ 55 IV SGB I i.V.m. §§ 850 ff. ZPO)

Ab Juli 2010 wird ein sogenanntes P-Konto eingeführt. P= Pfändungsschutz. Dieses Konto muss vertraglich abgeschlossen werden. Google mal etwas.

Heisst, der Betreute muss ja seinen Lebensunterhalt bestreiten konnen. So einfach ist die Pfändung nun auch wieder nicht!

Setzt dich mit den Gläubigern in Verbindung´, leg die Karten auf den Tisch. Die geben sich auch mit wenig zufrieden, bevor sie garnichts bekommen.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Liebe Grüsse
Thorsten
Grenzenloser ist offline  
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Alt 14.03.2010, 22:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
Standard

Hallo Torsten

erst mal danke für Deine Hilfe. Ich mach mal ein Beispiel: Stell Dir vor dein Betreuter (ALG II) bekommt am Freitag die Kontopfändung zugestellt und hat noch 213€ seit dem letzten Bezug auf dem Konto. Kann er diesen Betrag am Montag noch abheben?
Stephan ist offline  
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Alt 14.03.2010, 22:29   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Stephan,

das wird nicht gehen, das Abheben aus dem letzten Monat. Er hätte vielleicht am Freitag noch eine Chance gehabt aber versuchen würde ich das trotzdem.

Die Pfändungen wirst Du los wenn Du Dich mit den Gläubigern einigst, also ausbuchen anstatt weitere unnötige Kosten zu verursachen. Einige lasse sich auf so etwas ein, andere nicht. Versuch macht kluch.

Abers stelle Dich sicherheitshalber mal darauf ein vor dem 7.Tag jetzt immer zu rennen. Eine weitere Überlegung könnte sein sich ein anderes Konto zu besorgen- wenn er eines bekommt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2010, 14:42   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 25
Standard

Hallo Stephan,

die Gesetzgebung ist zwar eindeutig, aber ob es noch Möglich ist die Summe vom letzten Monat abzuheben entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich würde dir nun den gleichen Rat geben wie Michaela. Und versuche mal die Sache mit dem P-Konto in Angriff zu nehmen.

Gruss Thorsten
Grenzenloser ist offline  
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Alt 15.03.2010, 15:00   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 5
Standard

hallo also ich kann aus meiner Erfahrung berichten!
Ich hatte leider einige zeiten wo ich arbeitslos wurde und dann meine Miete für ca. zwei Monate nicht zahlen konnte da einige Unterlagen gefehlt haben und est nach Abgabe aller Unterlagen die Anträge beartbeitet werden konnten *so sind halt die Ämter*
habe nach den zwei Monaten die fristlose Kündigung bekoimmen was sehr zu meinem Vorteil war da ich eh ausziehn wollte und mir so die Kündigungsfrist sparen konnte!

Nun aber zurück zu deinem Problem
Ich habe mich dann mit der Wohngesellschaft in Verbindung gesetzt und denen mein Problem geschildert was sie aber nicht davon abgehalten hat mir in der zwischen Zeit eine Pfändung aufs Konto zu knallen was mich daran hinderte an mein erspartes ran zu kommen und ich somit auch zeit weise meinen Lebensunterhalt dank meiner Freunde finazieren konnte!
Da ich zwar nach Bearbeitung der Anträge nur ca, die Hälfte der augelaufenen Miete zahlen konnte habe ich einen Dauerauftrag über eine gewisse Monatliche Rate über mein Konto laufen lassen und diese in Kopie bei der Wohnungsgesellschaft eingereicht nach Eingang der ersten Rate haben diese die Pfänung aussetzen lassen so das ich nun wieder normal über mein Konto verfügen kann!

Also mein Tip mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren Dauerauftrag über das Konto erstellen lassen und den Dauerauftrag in Kopie an den Gläubiger schicken und mit viel Glück ist er bereit die Pfändung auszusetzen solange die Raten regelmäßig gezahlt werden!

LG xxdarksoul25xx
xxdarksoul25xx ist offline  
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Alt 15.03.2010, 20:17   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 25
Standard

Ja, das ist quasi ein ganz normaler Vorgang:

Stell einem Hund einen Topf Quark hin und er rümpft nur die Nase...halt ihm nen Knochen hin und er beisst zu...

Anders sind Gläubiger auch nicht. Wie gesagt, die nehmen lieber nur ein bisschen als garnichts...
Grenzenloser ist offline  
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Alt 15.03.2010, 21:20   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Stephan

Nicht den Kopf hängen lassen.
Geh zm Gericht ung beantrage die Pfändungsfreigabe. Die Begründungist, dass nur Transfereinkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen vorhanden ist. Füge auch hinzu, dass Du dem Betreuten das Geld einteilen musst und darauf angewiesen bist, dass deshalb nicht alles auf einmal abgehoben werden kann.
Bei den hiesigen Banken (Sparkasse oder VoBa) klappt das ganz gut.

Den Gläubigern würde ich nichts geben, wenn der Betreute nur von ALG 2 lebt.
Falls der Betreute möchte, kannst Du auch ein Inso-Verfahren anleiern. Am besten über einen Anwalt, dann ist er in 8-9 Jahren Schuldenfrei und kann einen neuen Anfang machen. Da lohnt sich aber nur, wenn der Betreute sich "redlich" verhält und nicht gleich wieder Schulden macht.
Die Inso ist auch dann gut, wenn der BEtreute wieder einen Grund zum Arbeiten finden will.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.03.2010, 15:14   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
Standard

@imre
ja, seh ich genauso, habs so gemacht, wie von Dir beschrieben. mal sehen, was rauskommt. Ansonsten auf das P Konto warten....
danke für die Tipps....
Stephan ist offline  
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eidesstattl versicherung, kontenpfändung, kontopfändung, pfändung, pfändungsfreigrenze, pfändungsschutz, pfändungsschutzkonto, schulden

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